Schwerbehinderung: Mit Teilhabebudget zu mehr Selbstbestimmung

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Wer mit einem Grad der Behinderung (GdB) lebt, erlebt Hilfen hรคufig nur รผber Pflegegrad, Pflegedienst und einzelne Stunden Haushaltshilfe. Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geht deutlich weiter: Es soll Menschen mit Behinderung eine mรถglichst selbstbestimmte Teilhabe an allen Lebensbereichen ermรถglichen โ€“ von Arbeit und Studium รผber Elternschaft bis hin zu Freizeit und Ehrenamt.

Rechtlich verankert ist dieser Paradigmenwechsel in den Zielen des SGB IX und der UN-Behindertenrechtskonvention, die ausdrรผcklich eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fordert.

Viele Betroffene kennen diese Spielrรคume jedoch kaum. Dabei erรถffnet gerade das Zusammenspiel aus Persรถnlichem Budget, Assistenzleistungen und Wunsch- und Wahlrecht Chancen, die weit รผber klassische Pflegeleistungen hinausgehen.

Persรถnliches Budget nach ยง 29 SGB IX: Geld statt starre Sachleistungen

Das Persรถnliche Budget ist kein โ€žExtraโ€œ, sondern eine gesetzlich verankerte Leistungsform. Nach ยง 29 SGB IX kรถnnen Leistungen zur Teilhabe nicht nur als Sachleistungen (zum Beispiel ein zugewiesener Dienst), sondern auch als Geldleistung erbracht werden. Seit dem 1. Januar 2008 besteht auf die Ausfรผhrung von Leistungen in Form eines Persรถnlichen Budgets ein Rechtsanspruch, sofern die รผbrigen Leistungsvoraussetzungen erfรผllt sind.

Budgethรถhe und Kostenneutralitรคt

Statt dass der Trรคger einen bestimmten Dienst beauftragt, erhรคlt die leistungsberechtigte Person einen monatlichen Geldbetrag und organisiert die notwendigen Hilfen selbst. Das kann etwa bedeuten, Assistenzkrรคfte direkt anzustellen, Dienstleister frei auszuwรคhlen oder verschiedene Anbieter zu kombinieren.

Die Hรถhe des Budgets orientiert sich dabei an den Kosten der ansonsten zu erbringenden Sachleistungen; im Gesetz ist dafรผr der Grundsatz der Kostenneutralitรคt verankert.

Zielvereinbarung und regelmรครŸige รœberprรผfung

Zwingender Bestandteil ist eine Zielvereinbarung zwischen der leistungsberechtigten Person und dem bzw. den Leistungstrรคgern. Darin wird festgehalten, welche Ziele mit dem Budget erreicht werden sollen, wie hoch der monatliche Betrag ist, welche Qualitรคt die Hilfen haben mรผssen und auf welche Weise die Verwendung nachgewiesen wird. Der Bedarf wird in der Regel alle zwei Jahre erneut geprรผft.

Assistenzleistungen nach ยง 78 SGB IX: Unterstรผtzung fรผr den gesamten Alltag

Wรคhrend Pflegeleistungen vor allem auf kรถrperbezogene Versorgung und hauswirtschaftliche Hilfe ausgerichtet sind, knรผpfen Assistenzleistungen nach ยง 78 SGB IX an der selbstbestimmten Gestaltung des Alltags an.

Sie sollen Menschen mit Behinderungen ermรถglichen, den Tagesablauf eigenstรคndig zu organisieren, soziale Kontakte zu pflegen, sich zu bewegen, Interessen zu verfolgen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Dazu kรถnnen je nach Bedarf ganz unterschiedliche Tรคtigkeiten gehรถren: Begleitung beim Einkaufen, Unterstรผtzung bei der Kommunikation, Hilfe bei Behรถrden- und Arztterminen, Assistenz bei Freizeitaktivitรคten oder bei der Organisation des Tages.

Praxisbeispiel: Persรถnliche Assistenz im Alltag

Ein typischer Fall: Eine Rollstuhlnutzerin mit GdB 80 lebt allein, arbeitet Teilzeit und nutzt den รถffentlichen Nahverkehr. Der Pflegedienst deckt zwar Grundpflege und eine begrenzte Hauswirtschaft ab, lรคsst aber keine flexiblen Begleitungen zu Abendveranstaltungen, Sport oder politischen Treffen zu.

รœber ein Persรถnliches Budget kann sie Assistenzkrรคfte so finanzieren, dass auch diese Lebensbereiche abgebildet werden โ€“ etwa durch eine bestimmte Zahl frei planbarer Assistenzstunden pro Woche.

Arbeit und Studium: Arbeitsassistenz und Studienassistenz als Schlรผssel zur Erwerbstรคtigkeit

Arbeitsassistenz: Job erhalten und ausbauen

Fรผr den Bereich Arbeit ist die Arbeitsassistenz besonders wichtig. Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung kรถnnen eine personelle Unterstรผtzung beanspruchen, die ihnen ermรถglicht, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung รผberhaupt zu erbringen.

Dazu zรคhlen zum Beispiel Vorlesekrรคfte fรผr blinde Beschรคftigte, Assistenz beim Heben und Tragen, Hilfe bei der technischen Bedienung oder Unterstรผtzung bei der Strukturierung des Arbeitstages. Zustรคndig sind je nach Fall Integrationsรคmter oder Reha-Trรคger; die Finanzierung kann im Rahmen eines Persรถnlichen Budgets erfolgen.

Studienassistenz: Barrierefreies Studium organisieren

ร„hnliches gilt im Bildungsbereich: Studierende mit Behinderung kรถnnen Assistenz im Studium beanspruchen, etwa fรผr Mitschrift, Literaturrecherche, Mobilitรคt auf dem Campus oder die Begleitung bei Praktika. In der Praxis legen Trรคger hier hรคufig zu geringe Stundensรคtze zugrunde oder begrenzen die Stundenzahl schematisch.

Gerichte haben allerdings wiederholt klargestellt, dass der tatsรคchliche Bedarf individuell ermittelt werden muss und Arbeitgeber- beziehungsweise Auftraggebermodelle nur dann zumutbar sind, wenn sie mit den bewilligten Mitteln realisierbar sind.

Beispiel: Persรถnliches Budget fรผr Dolmetschung

Ein Beispiel: Ein Student mit Hรถrbehinderung benรถtigt pro Vorlesung eine Gebรคrdensprachdolmetschung. Wird nur ein Pauschalbudget bewilligt, das nicht einmal die Mindesthonorare der Dolmetscherinnen und Dolmetscher abdeckt, ist das Persรถnliche Budget faktisch wertlos.

In solchen Situationen lohnt sich eine sorgfรคltige Bedarfsermittlung und notfalls ein sozialgerichtliches Verfahren.

Elternassistenz: Wenn Behinderung und Elternschaft zusammenkommen

Elternschaft ist ein eigenstรคndiger Lebensbereich, der im SGB IX ausdrรผcklich aufgegriffen wird. Assistenzleistungen umfassen nach ยง 78 Abs. 3 und ยง 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX auch Hilfen fรผr Mรผtter und Vรคter mit Behinderung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder.

Unter dem Begriff Elternassistenz werden Leistungen verstanden, die Eltern in die Lage versetzen, ihre Erziehungs- und Versorgungsaufgaben wahrzunehmen, obwohl kรถrperliche, geistige oder psychische Einschrรคnkungen bestehen.

Typische Inhalte der Elternassistenz

Das kann Hilfe beim Waschen, Anziehen und Fรผttern des Kindes sein, aber auch Unterstรผtzung bei der Strukturierung des Familienalltags, Begleitung zu Kita- und Schulgesprรคchen oder Assistenz bei der Erledigung von Hausaufgaben.

Ziel ist nicht, das Kind zu betreuen, sondern die Eltern in ihrer Rolle zu stรคrken. In der Praxis prallen hier hรคufig Eingliederungshilfe und Jugendhilfe aufeinander, weil Jugendรคmter eher Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII im Blick haben, wรคhrend die Eingliederungshilfe an der Behinderung der Eltern ansetzt.

Fรผr Betroffene ist wichtig, frรผhzeitig klarzustellen, dass es um eine behinderungsbedingte Unterstรผtzung ihrer Elternrolle geht โ€“ und nicht um eine รœbernahme der Erziehung durch Dritte.

Pflegeleistungen versus Assistenzleistungen: Zwei Systeme, unterschiedliche Ziele

Wichtig fรผr viele Konflikte ist die Abgrenzung zwischen Pflegeleistungen (SGB XI, SGB XII) und Assistenzleistungen zur Teilhabe (SGB IX).

Die Unterschiede lassen sich so zusammenfassen:

Pflegeleistungen (z. B. SGB XI/SGB XII) Assistenzleistungen zur Teilhabe (SGB IX)
Sichern die grundlegende Versorgung bei Pflegebedรผrftigkeit, etwa durch Kรถrperpflege, Ernรคhrung und einfache Hauswirtschaft. Ermรถglichen eine mรถglichst selbstbestimmte Lebensfรผhrung in allen sozialen Bereichen, etwa Wohnen, Arbeit, Bildung, Familie und Freizeit.
Rechtliche Grundlage vor allem Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege. Rechtliche Grundlage insbesondere ยง 78 und ยง 113 SGB IX im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Der Schwerpunkt liegt auf kรถrperbezogenen Pflegetรคtigkeiten und Basishaushalt. Der Schwerpunkt liegt auf Teilhabe, Kommunikation, Mobilitรคt, sozialer Integration und selbstbestimmter Alltagsgestaltung.
Oft in Form von Sachleistungen durch festgelegte Dienste und mit starren Zeitrastern organisiert. Hรคufig im Rahmen des Persรถnlichen Budgets frei gestaltbar: Assistenzkrรคfte kรถnnen selbst gewรคhlt, Arbeitszeiten flexibel geplant und verschiedene Anbieter kombiniert werden.
Die Steuerungsmรถglichkeiten der pflegebedรผrftigen Person sind begrenzt, hauptsรคchlich bei Einbindung groรŸer Dienstleister. Die leistungsberechtigte Person entscheidet, wann, wie und von wem sie Unterstรผtzung in Anspruch nimmt; das Wunsch- und Wahlrecht steht im Mittelpunkt.

Typische Behรถrdenargumente zur Anrechnung von Pflege

In der Verwaltungspraxis wird dennoch immer wieder versucht, Assistenzansprรผche mit dem Hinweis zu kรผrzen, die Pflegeversicherung mรผsse โ€žzuerst ausgeschรถpftโ€œ werden oder die Leistungen seien โ€žbereits รผber den Pflegedienst abgedecktโ€œ.

Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes stellen dagegen klar, dass Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe gleichrangig nebeneinanderstehen und unterschiedliche Ziele verfolgen.

Vom Bedarf zur Zielvereinbarung: Wie Betroffene ein Teilhabebudget durchsetzen

Wer ein Teilhabebudget oder ein Persรถnliches Budget fรผr Assistenzleistungen anstrebt, sollte den eigenen Bedarf mรถglichst prรคzise beschreiben. Ausgangspunkt ist das Bedarfsermittlungs- und Gesamtplanverfahren nach SGB IX. Hier muss der Trรคger individuell prรผfen, in welchen Lebensbereichen Einschrรคnkungen bestehen und welche Hilfen erforderlich sind, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu erreichen.

Alltag analysieren und Stundenbedarf berechnen

In der Praxis bedeutet das: Es reicht nicht, nur den Pflegebedarf aufzuschreiben. Entscheidend ist, welche Tรคtigkeiten ohne Assistenz nicht oder nur unter groรŸen Anstrengungen mรถglich sind โ€“ etwa der Weg zur Arbeit, die Organisation des Familienalltags, das Studium oder die Teilnahme an Vereins- und Freizeitaktivitรคten.

Hilfreich ist es, den Alltag in Zeitfenster zu zerlegen und fรผr typische Wochentage zu beschreiben, in welchen Situationen Assistenz benรถtigt wird und wie viele Stunden dadurch insgesamt zusammenkommen.

Verhandlungen zur Zielvereinbarung

Im Anschluss wird mit dem oder den Leistungstrรคgern eine Zielvereinbarung ausgehandelt. Hier lohnt es sich, nicht nur die Stundenzahl, sondern auch den notwendigen Stundensatz anzusprechen, damit Assistenzkrรคfte zu realistischen Bedingungen beschรคftigt werden kรถnnen.

Zu niedrige Stundensรคtze fรผhren sonst dazu, dass das Budget auf dem Papier zwar ausreicht, praktisch aber niemand zu finden ist, der zu diesen Konditionen arbeitet.

Wenn der Trรคger blockiert: Widerspruch und Klage als Hebel fรผr mehr Selbstbestimmung

Hรคufige Fehler in Bescheiden der Eingliederungshilfe

Wird ein Teilhabebudget ganz oder teilweise abgelehnt, befristet oder deutlich zu niedrig bewilligt, kรถnnen Betroffene rechtlich gegen den Bescheid vorgehen. Hรคufige Streitpunkte sind eine zu enge Bedarfsermittlung, unzulรคssige Befristungen, pauschale Obergrenzen oder die Kรผrzung des Budgets mit Verweis auf vorhandene Pflegeleistungen.

Rechtsprechung zum Persรถnlichen Budget nutzen

Das Bundessozialgericht hat in einer Grundsatzentscheidung klargestellt, dass ein Persรถnliches Budget fรผr Eingliederungshilfe nicht ohne gesetzliche Grundlage befristet werden darf und zu niedrig bemessene Budgets rรผckwirkend anzupassen sind, wenn der tatsรคchliche Bedarf hรถher lag.

Gleichzeitig betonen Fachinformationen und weitere Entscheidungen, dass Eingliederungshilfeleistungen personenzentriert zu bemessen sind und nicht schematisch an Pauschalen ausgerichtet werden dรผrfen.

Unterstรผtzung durch Beratungsstellen und Anwaltskanzleien

In der Praxis kann es sinnvoll sein, frรผhzeitig unabhรคngige Beratungsstellen nach ยง 32 SGB IX, Teilhabe- oder Behindertenverbรคnde sowie auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwรคltinnen und Rechtsanwรคlte einzubeziehen. Sie kรถnnen helfen, den Bedarf prรคzise zu formulieren, behรถrdliche Argumente rechtlich einzuordnen und die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage einzuschรคtzen.