Die kurze Antwort, die viele Betroffene überrascht: Beim Bürgergeld gibt es 2026 keine bundesweite „Maximalmiete“. Ob das Jobcenter die Miete übernimmt, hängt vom Wohnort und der Haushaltsgröße ab. Entscheidend ist die sogenannte Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Und genau hier beginnt das Problem: Was als „angemessen“ gilt, wird lokal festgelegt – und ist für Leistungsberechtigte oft nur schwer transparent.
Inhaltsverzeichnis
Warum es keine feste Mietgrenze gibt
Die Unterkunftskosten beim Bürgergeld richten sich nach § 22 SGB II. Dort steht, dass das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernimmt, soweit sie angemessen sind. „Angemessen“ ist kein pauschaler Betrag, sondern ein kommunaler Richtwert, der sich an den örtlichen Mietverhältnissen orientieren soll.
In der Praxis bedeutet das: Eine Miete kann in einer Großstadt noch als angemessen gelten und in einer Nachbarregion bereits als zu hoch. Wer im Internet nach „Bürgergeld 2026 maximal zulässige Miete“ sucht, landet deshalb oft bei Tabellen und Schätzwerten – rechtlich belastbar sind aber nur die Richtlinien des zuständigen Jobcenters beziehungsweise der Kommune.
Die wichtigste Regel, die viele übersehen: Karenzzeit im ersten Jahr – aber ohne Schutz bei Heizkosten
Seit der Bürgergeld-Reform gilt eine Karenzzeit: In den ersten zwölf Monaten ab Beginn des Leistungsbezugs wird die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft grundsätzlich nicht geprüft, die tatsächlichen Unterkunftskosten werden berücksichtigt. Das wirkt wie ein Schutzschild. Viele denken dann: „Dann ist jede Warmmiete ein Jahr lang sicher.“ Das ist ein gefährlicher Kurzschluss.
Denn die Karenzzeit schützt die Unterkunftskosten, nicht die Heizkosten. Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt. Wer also hohe Heizkosten hat oder eine teure Heizungsart, kann auch im ersten Jahr in eine Kürzungsdiskussion geraten – gerade bei Nachzahlungen.
Noch wichtiger: Für die Prüfung ist nicht „die Warmmiete“ der richtige Vergleichswert. Entscheidend ist, welche Kostenart im Bescheid beanstandet wird.
Häufig wird die Unterkunft (Bruttokaltmiete) mit einem Richtwert verglichen, während Heizkosten getrennt bewertet werden. Wer Warmmiete mit einer Bruttokalt-Grenze vergleicht, liegt schnell daneben – und reagiert entweder zu spät oder völlig unnötig.
Was zählt überhaupt als „Miete“?
Jobcenter rechnen bei den Richtwerten in der Regel nicht mit der Warmmiete, sondern mit der Bruttokaltmiete. Das ist die Kaltmiete plus kalte Betriebskosten, also Nebenkosten wie Abwasser, Müll oder Hausreinigung. Heizkosten und Warmwasser werden hiervon getrennt betrachtet und gesondert geprüft.
Wer hier nicht sauber trennt, kommt schnell zu falschen Schlüssen. Ein häufiger Irrtum ist, dass Betroffene den örtlichen Richtwert mit der Warmmiete vergleichen – und dann entweder in Panik geraten oder umgekehrt übersehen, dass die Unterkunftskosten tatsächlich über der Grenze liegen.
Mietobergrenze 2026: So findest du den Betrag für deinen Wohnort
Wer wissen will, wie hoch die Miete beim Bürgergeld 2026 „sein darf“, braucht die lokale KdU-Richtlinie. Der verlässlichste Weg führt nicht über Listen im Netz, sondern über die Originalquelle.
Auf den Webseiten von Jobcentern und Kommunen finden sich häufig Dokumente oder Übersichtsseiten unter Begriffen wie „Kosten der Unterkunft“, „Mietobergrenzen“, „KdU-Richtlinie“ oder „Wohnen“.
Wichtig ist, dass dort der Vergleichsraum genannt wird und die Beträge nach Haushaltsgröße ausgewiesen sind. Entscheidend ist außerdem, ob die Werte als Bruttokaltmiete angegeben werden und wie Heizkosten behandelt werden.
Was viele dabei übersehen: In sehr vielen Richtlinien ist die Angemessenheit nicht nur an den Euro-Betrag gekoppelt, sondern auch an eine typische Wohnungsgröße. Häufig stehen dort Quadratmeterwerte, die sich nach Personenzahl staffeln.
Das kann im Streitfall eine Rolle spielen, weil das Jobcenter dann nicht nur „zu teuer“, sondern auch „zu groß“ argumentiert – oder weil Betroffene bei der Wohnungssuche sonst in die falsche Richtung suchen.
Tabelle: 20 größte Städte und jeweiliger Mietdeckel
(Bruttokaltmiete für 1 Person, ohne Heizkosten)
| Stadt | Mietdeckel 1 Person (Bruttokaltmiete) |
|---|---|
| Berlin | 449 € |
| Hamburg | 573 € |
| München | 890 € |
| Köln | 677 € |
| Frankfurt am Main | 786 € |
| Stuttgart | 566 € |
| Düsseldorf | 546 € |
| Leipzig | 346 € |
| Dortmund | 570 € |
| Essen | 510 € |
| Bremen | 573 € |
| Dresden | 451 € |
| Hannover | 499 € |
| Nürnberg | 510 € |
| Duisburg | 480 € |
| Bochum | 480 € |
| Wuppertal | 470 € |
| Bielefeld | 480 € |
| Bonn | 540 € |
| Münster | 540 € |
Wie das Jobcenter „Angemessenheit“ begründen muss
Mietobergrenzen dürfen nicht frei geschätzt werden. Die Verwaltung muss sich auf eine belastbare Datengrundlage stützen. In der Rechtsprechung ist dafür der Maßstab des „schlüssigen Konzepts“ prägend. Ein solches Konzept verlangt eine systematische Ermittlung im maßgeblichen Vergleichsraum und nachvollziehbare Kriterien für Datenerhebung und Auswertung.
Für Betroffene ist das kein bloßes Juristenwort. Wenn das Jobcenter nur auf eine Zahl verweist, ohne die Grundlage sauber zu benennen, ist das im Streitfall ein Ansatzpunkt. Dann geht es nicht nur um die Höhe der Miete, sondern darum, ob die Grenze überhaupt tragfähig hergeleitet wurde.
Gerade bei pauschalen Kürzungen lohnt es sich, genau hinzusehen, welche Richtlinie angewendet wurde und ob sie zum eigenen Wohnort beziehungsweise Vergleichsraum passt.
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Bescheid prüfenWas passiert, wenn die Miete „zu hoch“ ist?
Nach Ende der Karenzzeit – oder in Konstellationen, in denen die Karenzzeit nicht greift – läuft es häufig nach einem bekannten Muster. Das Jobcenter stuft die Kosten als unangemessen ein und fordert zur Kostensenkung auf. Dahinter steht die Erwartung, dass Betroffene die Ausgaben senken, etwa durch Umzug, Untervermietung oder eine Einigung mit dem Vermieter.
Die Konsequenz ist praktisch: Wird keine Senkung erreicht, übernimmt das Jobcenter häufig nur noch den als angemessen definierten Anteil. Die Differenz bleibt am Haushalt hängen. Wenn diese Lücke nicht geschlossen werden kann, entstehen Mietrückstände – und aus einem Verwaltungswert wird ein Kündigungsrisiko.
Zusätzlich eskaliert die Lage oft über Nachzahlungen. Heizkostennachzahlungen sind besonders konfliktanfällig, weil sie schnell als „unangemessen“ bewertet werden. Aber auch Nachzahlungen aus kalten Betriebskosten können Streit auslösen, wenn das Jobcenter Positionen anzweifelt oder Kürzungen vornimmt.
Wer so einen Bescheid erhält, sollte nicht nur auf den Endbetrag schauen, sondern auf die Begründung: Welche Kostenart wird gekürzt und mit welchem Maßstab?
Wichtig bleibt: Es gibt Fallkonstellationen, in denen ein Umzug unzumutbar oder faktisch nicht möglich ist. Dann kann eine weitergehende Kostenübernahme in Betracht kommen. In der Praxis entscheidet oft, ob Betroffene plausibel darlegen können, warum Kostensenkung real nicht erreichbar ist – und dass sie trotzdem ernsthaft versucht wurde.
Mini-Fall aus der Praxis: Wenn nach der Karenzzeit plötzlich eine Lücke entsteht
Eine alleinstehende Person wohnt seit Jahren in einer Wohnung, die Bruttokaltmiete liegt über dem örtlichen Richtwert. Während der Karenzzeit wird die Unterkunft meist in tatsächlicher Höhe anerkannt. Nach Ablauf der zwölf Monate fordert das Jobcenter die Kostensenkung.
Passiert nichts, wird im nächsten Schritt häufig nur noch der Richtwert angesetzt. Die Differenz wirkt im Alltag klein, frisst aber Monat für Monat den Regelsatz auf – bis Rückstände entstehen. Genau an dieser Stelle kippen viele Fälle, weil die Betroffenen erst reagieren, wenn der Vermieter schon mahnt.
Was tun, wenn gekürzt wird oder eine Kostensenkung droht?
Wenn eine Kürzung angekündigt oder umgesetzt wird, zählt die Reihenfolge. Zuerst muss klar sein, ob es um Unterkunftskosten (Bruttokaltmiete), Heizkosten oder eine Nachzahlung geht, denn je nach Kostenart gelten unterschiedliche Prüfmaßstäbe.
Danach sollte die zugrunde gelegte KdU-Richtlinie identifiziert werden: Vergleichsraum, Haushaltsgröße, Bruttokaltmiete, mögliche Quadratmetergrenzen, Heizkostenmaßstab. Wer parallel Wohnungssuche betreibt, sollte sie von Beginn an dokumentieren, weil genau dieser Nachweis später darüber entscheiden kann, ob eine Kürzung als „zumutbar“ durchsetzbar ist oder nicht.
Kommt ein Bescheid, der bereits kürzt, ist der nächste Schritt die fristgerechte rechtliche Reaktion. Je nach Fallkonstellation kann das ein Widerspruch sein; bei älteren Bescheiden, die bestandskräftig wurden, kommt ein Überprüfungsantrag in Betracht.
Entscheidend ist, nicht „ins Blaue“ zu reagieren, sondern die Argumentation des Jobcenters an den konkreten Maßstäben der Richtlinie und der getrennten Behandlung von Unterkunft und Heizung zu messen.
Beispiel Region Hannover: Warum lokale Richtwerte alles entscheiden
Ein Blick auf veröffentlichte Richtwerte zeigt, wie stark die Beträge regional variieren. In der Region Hannover werden Mietobergrenzen nach Kommune und Haushaltsgröße ausgewiesen.
Dort finden sich beispielsweise Werte für eine Person wie 429 Euro in Gehrden, 490 Euro in Isernhagen oder 512 Euro in Garbsen (jeweils Bruttokaltmiete). Das sind Beispielwerte aus einer Region, kein bundesweiter Maßstab. Die konkrete Kommune und der dort definierte Vergleichsraum sind entscheidend.
Typische Konflikte 2026: Heizkosten, Nachzahlungen, Umzugsdruck
Die Auseinandersetzung um Heizkosten bleibt besonders konfliktträchtig. Nicht nur wegen hoher Preise, sondern weil Nachzahlungen oft zeitversetzt auflaufen.
Wenn das Jobcenter dann argumentiert, die Heizkosten seien unangemessen, entsteht schnell ein Loch, das Betroffene aus dem Regelsatz kaum stopfen können. Dass Heizkosten nicht von der Karenzzeit erfasst sind, verschärft diesen Druck zusätzlich.
Noch brisanter wird es, wenn Kostensenkung verlangt wird, obwohl der Wohnungsmarkt kaum bezahlbare Angebote hergibt. In solchen Situationen wird entscheidend, ob Wohnungssuche nachweisbar dokumentiert ist – nicht als Formalie, sondern als Schutz gegen pauschale Kürzungen.
Was man sich für den eigenen Fall merken sollte
Im ersten Jahr schützt die Karenzzeit häufig vor Kürzungen bei der Miete, aber nicht vor Streit über Heizkosten. Danach entscheidet die lokale Mietobergrenze – meist bezogen auf Bruttokaltmiete und häufig flankiert von Wohnflächenwerten.
Wer über den Richtwerten liegt, sollte früh prüfen, welche Kostenart betroffen ist, welche Grenze überhaupt zugrunde gelegt wird und ob besondere Gründe gegen einen Umzug sprechen. Die größte Gefahr entsteht nicht durch eine einzelne Zahl, sondern durch die Kette der Folgen, die eine Kürzung auslöst.
Quellen
- § 22 SGB II (Kosten der Unterkunft und Heizung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
- Bundesagentur für Arbeit, Bürgergeld – Wohnen/Karenzzeit/Heizkosten: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/wohnen
- Jobcenter Region Hannover – Wohnen/Mietobergrenzen: https://www.jobcenter-region-hannover.de/wohnen
- Bundessozialgericht, Anforderungen an „schlüssiges Konzept“ (u. a. B 4 AS 82/20 R): https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/2021_08_05_B_04_AS_82_20_R.html
- IAB-Forum, Hintergrund zu Richtwerten und Wohnkosten in der Grundsicherung: https://iab-forum.de/bei-rund-einem-drittel-der-neuzugaenge-in-die-grundsicherung-liegen-die-wohnkosten-zu-beginn-des-leistungsbezugs-ueber-dem-ortsueblichen-richtwert/




