Rente: Neue EU-Richtlinie trifft vor allem Rentner: Mehr TÜV-Pflichten

Lesedauer 3 Minuten

Die EU-Kommission will Fahrzeuge, deren Erstzulassung mehr als zehn Jahre zurückliegt, künftig jedes Jahr zur Haupt- und Abgasuntersuchung schicken.

Mit ihrem Entwurf zur Novellierung der Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung verfolgt die Behörde ein großes Ziel: mehr Verkehrssicherheit und weniger Emissionen. Vor allem Rentner und Geringverdiener wären betroffen.

Bevor die neuen Intervalle tatsächlich Gesetz werden, müssen jedoch sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen – ein Verfahren, das sich erfahrungsgemäß über Monate, wenn nicht Jahre strecken kann.

Was gilt heute?

In Deutschland fährt ein Neuwagen erst nach 36 Monaten zum ersten Mal zum TÜV, danach gilt ein Zwei-Jahres-Rhythmus. Allein die kombinierte Haupt- und Abgasuntersuchung schlägt je nach Bundesland und Prüforganisation für einen gewöhnlichen Pkw mit rund 140 bis 160 Euro zu Buche; für schwerere Fahrzeuge oder Nachuntersuchungen wird es deutlich teurer.

Schon die bisherigen Tariferhöhungen haben viele Halterinnen und Halter in kurzen Abständen gespürt.

Was Brüssel genau plant

Die Kommission argumentiert, ältere Autos seien statistisch pannenanfälliger, verursachten mehr Schadstoffausstoß und seien häufiger in Unfälle verwickelt. Interne Modellrechnungen gehen davon aus, dass eine jährliche Prüfung rund ein Prozent aller Verkehrstoten und Schwerverletzten verhindern könnte.

In absoluten Zahlen nennt die EU die Größenordnung von bis zu 7 000 geretteten Menschenleben und 65 000 vermiedenen schweren Verletzungen pro Jahr, eingebettet in die „Vision Zero“, die Zahl der Opfer bis 2050 gegen null zu drücken.

Verkehrssicherheit versus Geldbeutel

Ganz so eindeutig fällt die Bewertung nicht aus. Der ADAC hält eine Verkürzung des Prüfintervalls für unverhältnismäßig.

Weniger als ein Prozent der tödlichen Unfälle seien überhaupt auf technische Defekte zurückzuführen, und viele davon ließen sich selbst durch engmaschigere Kontrollen nicht verhindern. Für Fahrzeughalter entstünden hingegen spürbare Mehrkosten sowie zusätzlicher Aufwand.

Lesen Sie auch:

– Rente: Wechsel aus der Altersrente ist ausgeschlossen –  Urteil

Rentnerinnen und Rentner besonders betroffen

Spürbar wäre der Eingriff vor allem bei Menschen mit geringem Einkommen, die meist ältere Wagen fahren. In ländlichen Regionen, in denen Bus und Bahn nur selten fahren, bleibt das Auto oft unverzichtbar.

Gerade Rentnerinnen und Rentner, die bereits mit steigenden Kraftstoff- und Lebenshaltungskosten kämpfen, müssten sich auf einen jährlichen dreistelligen Zusatzposten im Haushaltsbudget einstellen.

Für ein Haushaltsfahrzeug, das noch zwei oder drei weitere Jahre genutzt werden sollte, könnte die Rechnung aufgehen, dass sich eine Reparatur oder gar eine neue Plakette nicht mehr lohnt – mit allen Konsequenzen für Mobilität und Selbstständigkeit.

Viel Kritik an der geplanten EU-Richtlinen

Neben dem ADAC melden sich Bundesregierung und Opposition zu Wort. So erklärte der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, er halte den „TÜV-Hammer“ für kaum vermittelbar; die Koalition in Berlin signalisiert ebenfalls Skepsis gegenüber einer Pflicht, die Millionen Pendlerinnen und Pendler finanziell belastet, ohne einen klaren Sicherheitsgewinn zu garantieren. Das Kfz-Gewerbe befürchtet überfüllte Prüfhallen und lange Wartezeiten während des Übergangs.

Wie gehts jetzt weiter?

Der Verordnungsentwurf liegt seit Ende April 2025 auf dem Tisch. Als nächstes beraten mehrere Ausschüsse des Parlaments, parallel arbeitet der Rat der Verkehrsminister an einer gemeinsamen Position. Erst wenn beide Seiten eine Linie gefunden haben, beginnen die Verhandlungen.

Frühestens 2027 könnte das neue Prüfintervall damit in Kraft treten; die Kommission räumt eine Übergangsfrist von bis zu zwei Jahren ein, damit Prüforganisationen, Werkstätten und nationale Verwaltungen nachrüsten können.

Alternativen, die auf dem Tisch liegen

Einige Mitgliedstaaten favorisieren ein flexibleres Modell: Wer nachweisen kann, dass sein Fahrzeug im geprüften Zustand ist – etwa per digitalem Borddiagnose-Protokoll –, könnte einen verlängerten Prüfrhythmus erhalten.

Auch eine soziale Staffelung der Gebühren wird diskutiert, damit Haushalte mit niedriger Rente nicht überproportional belastet werden. Die Kommission signalisiert Offenheit, verweist aber darauf, dass nur ein unionsweit einheitliches System den Binnenmarkt stärke und den Verwaltungsaufwand minimiere.

Ausblick

Ob der Vorschlag in seiner jetzigen Form das Gesetzgebungsverfahren übersteht, ist offen. Klar ist jedoch: Die Diskussion um das Verhältnis von Mobilitätskosten, ökologischer Verantwortung und Verkehrssicherheit wird uns in den kommenden Monaten begleiten.

Für Millionen Halterinnen und Halter älterer Autos lohnt es sich, die Debatte aufmerksam zu verfolgen – und gegebenenfalls rechtzeitig einen Termin in der Werkstatt einzuplanen.