Peter Knรถppel, Rechtsanwalt und Rentenberater aus Halle beantwortet eine hรคufig gestellte Frage: Erhalten Betriebsrentner, die aufgrund einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine Betriebsrente beziehen, ebenfalls die angekรผndigte Rentenerhรถhung von bis zu 7,5 %?
Wer ist betroffen?
Die Antwort des Rentenexperten richtet sich an Bestandsrentner, die eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und gleichzeitig eine Betriebsrente beziehen.
Erhรถhung der Erwerbsminderungsrente
Zum 1. Juli 2024 tritt eine Gesetzesรคnderung in Kraft, die eine Erhรถhung der Erwerbsminderungsrenten um bis zu 7,5 % vorsieht.
Die Erhรถhung gilt fรผr Rentner, deren Rentenanspruch vor dem Jahr 2019 entstanden ist.
Betrifft die Erhรถhung auch die Betriebsrente?
Viele Betriebsrentner fragen sich, ob diese Erhรถhung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente auch auf ihre Betriebsrente รผbertragen wird. Der Experte sagt, dass es keine Verknรผpfung zwischen der gesetzlichen Rentenerhรถhung und der Betriebsrente gibt.
Die Betriebsrenten unterliegen eigenen Anpassungsregelungen, die unabhรคngig von den gesetzlichen Rentenregelungen sind.
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Warum gibt es keine Verknรผpfung?
Die Anpassung der Betriebsrenten erfolgt nach verschiedenen Vorschriften und Regelungen, die sich aus den jeweiligen Versorgungseinrichtungen, Zusatzversorgungskassen oder Satzungen ergeben.
Diese Vorschriften sind von den gesetzlichen Regelungen zur Erwerbsminderungsrente getrennt und folgen eigenen Kriterien. Daher wird die Erhรถhung der gesetzlichen Rente nicht automatisch auf die Betriebsrente รผbertragen.
Was bedeutet das konkret?
Fรผr Betriebsrentner bedeutet dies, dass sie zwar die Erhรถhung ihrer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente um bis zu 7,5 % erhalten werden, diese Erhรถhung jedoch keinen Einfluss auf die Hรถhe ihrer Betriebsrente hat.
Die Betriebsrente bleibt unverรคndert, es sei denn, es gibt separate Regelungen innerhalb der jeweiligen Versorgungseinrichtung, die eine Anpassung vorsehen.
Klare Trennung zwischen gesetzlicher Rente und Betriebsrente
Der Rentenexperte fasst zusammen: Betriebsrentner, die eine Erhรถhung ihrer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente erhalten, kรถnnen nicht mit einer entsprechenden Erhรถhung ihrer Betriebsrente rechnen. Es gibt keine gesetzliche Verknรผpfung, die dies ermรถglichen wรผrde. Betriebsrenten werden nach eigenen, unabhรคngigen Regelungen angepasst.