Rente: DIW entlarvt Aktivrente – Es profitieren nur diese Rentner

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„Bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen“ – so wirbt die neue Regierungskoalition für ihre Aktivrente. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiter­arbeitet, soll ein Viertel­jahres­gehalt von 24.000 Euro brutto komplett aus der Einkommensteuer heraus­halten dürfen. Damit will die Bundesregierung gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen:

  1. Ältere Beschäftigte sollen spürbar mehr Netto vom Brutto behalten.
  2. Unternehmen sollen erfahrene Fachkräfte länger binden, um den Fachkräfte­mangel zu entschärfen.

Eine aktuelle DIW-Studie prüft, ob das Konzept hält, was es verspricht – und gelangt zu einem eindeutigen Urteil: Der größte Teil des Steuer­vorteils landet bei wohl­habenden Rentnern, während der erhoffte Beschäftigungs­schub äußerst ungewiss bleibt.

Wer arbeitet heute noch regulär mit 66 plus?

Laut den SOEP-Daten (2022) haben knapp 313 000 Menschen jenseits der Regel­alters­grenze eine sozial­versicherungs­pflichtige Teilzeit­stelle – im Schnitt gut 20 Wochen­stunden. Zählt man Mini­jobs und Selbst­ständige hinzu, sind zwar fast eine Million Seniorinnen erwerbs­tätig.

Doch von der Aktivrente profitieren praktisch nur jene 234 000, die regulär Lohnsteuer zahlen; Mini­jobberinnen führen keine ab und gehen deswegen leer aus.

Ein Blick in die Haushalts­budgets zeigt eine deutliche Verzerrung: Wer im Ruhestands­alter einer steuer­pflichtigen Beschäftigung nachgeht, lebt über­durch­schnittlich oft im obersten Einkommens­fünftel. Diese Gruppe vereint nicht nur höhere Löhne, sondern häufig auch Betriebs­renten, Kapital­erträge oder Pensionen. Genau sie könnte nun bis zu 24.000 Euro Einkommen steuerfrei stellen.

Verteilungswirkung: Drei Viertel der Entlastung fürs reichste Fünftel

Das DIW simuliert zwei Szenarien: die Lage ohne zusätzlichen Beschäftigungs­effekt und eine Annahme, bei der 75 000 ältere Menschen neu in Arbeit treten. Im Status quo entstehen zunächst 774 Millionen Euro Steuer­ausfall.

Davon fließen 563 Millionen Euro – rund 73 Prozent – an das einkommens­stärkste Fünftel der Haushalte. Das ärmste Fünftel erhält gerade einmal 4 Millionen Euro.

Mit anderen Worten: Die Aktivrente wirkt wie ein Steuer­rabatt, der dort am stärksten zuschlägt, wo schon hohe Steuer­sätze gelten – und das sind Gut­verdiener. Für ältere Menschen mit kleiner Rente oder Mini­job bringt das Modell praktisch keinen Vorteil, weil ihre Steuer­last ohnehin gering oder null ist.

Beschäftigungs­effekte: Wunsch oder Wirklichkeit?

Politisch wird die Maßnahme mit dem Argument verteidigt, dass mehr Netto ältere Menschen motiviert, länger zu arbeiten. Doch empirische Belege, wie stark dieser Anreiz wirklich greift, sind rar. Forschungen schwanken zwischen 15 000 und 300 000 zusätzlichen Arbeits­kräften – eine riesige Spannbreite.

Das DIW dreht die Rechnung um: Wie viele neue Jobs müssten entstehen, um das 774 Millionen Euro Steuer­loch zu stopfen? Ergebnis: mindestens 75.000 zusätzliche Beschäftigte (etwa 41.000 Vollzeit­äquivalente) wären nötig – ein ambitioniertes Ziel.

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Selbst wenn es erreicht würde, wächst das BIP nur um 0,07 Prozent. Bleibt der Beschäftigungs­effekt kleiner, zahlt der Staat jährlich dreistellige Millionen­beträge drauf.

Selbstständige: Die heikle Gleichbehandlungs­frage

Im Koalitions­vertrag ist der Freibetrag ausschließlich für Lohn­einkommen vorgesehen. Freiberufler\innen oder Gewerbetreibende, die oft bis ins hohe Alter weiter­arbeiten, bekämen also nichts.

Das führt zu einer verfassungs­rechtlich fragwürdigen Ungleich­behandlung: Eine 68-jährige angestellte Ingenieurin dürfte bis 24 000 Euro steuerfrei dazuverdienen, ihre freiberufliche Kollegin müsste jeden Euro versteuern.

Zieht man Selbst­ständige nachträglich doch noch ein, steigen die Steuer­ausfälle laut DIW auf mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr – Tendenz steigend, weil hohe Gewinn­einkünfte in den Daten eher unter­erfasst sind. Gleich­zeitig wäre der Beschäftigungs­impuls gering, denn Selbstständige arbeiten ohnehin häufig weiter.

Sozialpolitische Einordnung aus Bürgergeld-Sicht

Für viele Seniorinnen mit niedriger Rente, gesundheitlichen Einschränkungen oder Pflege­verantwortung bleibt die Aktivrente außer Reich­weite. Statt die

Alters­armut zu lindern, verschärft das Modell die Einkommens­kluft: Wohlhabende Rentnerinnen werden noch stärker entlastet, während Menschen mit kleinem Budget leer ausgehen.

Hinzu kommt ein mögliches Spannungs­feld im Betrieb: Wenn ältere Kollegen dank Steuer­rabatt kaum noch Abzüge zahlen, jüngere jedoch voll belastet bleiben, droht das Lohn­gefüge aus der Balance zu geraten – kontraproduktiv für das anvisierte Miteinander der Generationen.

Teures Steuergeschenk statt echte Fachkräfte­strategie

Die Aktivrente klingt griffig, erweist sich laut DIW-Studie jedoch als teurer Bonus für Besser­verdiener mit ungewisser Arbeits­markt­wirkung. Die neue Regierungs­koalition steht deshalb vor einer klaren Wahl: Entweder sie justiert das Vorhaben nach – etwa durch eine bessere Ziel­gruppen­abgrenzung und eine Einbindung alternativer Arbeits­markt­instrumente – oder sie investiert die Mittel dort, wo sie messbar mehr bewirken: in Weiter­bildung, Pflege und Kita Infrastruktur, eine Reform des Ehegatten­split­tings und die Stärkung gesundheits­förderlicher Arbeits­bedingungen.

Solange diese grund­legenden Fragen offen sind, bleibt die Aktivrente ein Projekt mit Schlag­seite – und ein weiteres Beispiel dafür, wie staatliche Entlastungen schnell ganz oben ankommen, während unten kaum etwas hängen­bleibt.