Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen sind Anfang diesen Jahres gestiegen. Die Krankenkassen haben ein Recht darauf, Ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen, denn auch der Umfang der Leistungen, die nicht vom Basistarif getragen werden, steigt.
Inhaltsverzeichnis
Warum steigen die Zusatzbeiträge überhaupt?
Die bundesweit einheitlichen 14,6 % Grundbeitrag decken die regulären Krankheitskosten. Reichen die Mittel des Gesundheitsfonds nicht aus – etwa wegen teurer Arzneimittel, längerer Krankenhausliegezeiten oder des demografischen Wandels – müssen die Kassen ein individuelles Finanzierungs-Plus erheben: den Zusatzbeitrag.
Zum 1. Januar 2025 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 % auf 2,5 % angehoben; im echten Kassendurchschnitt liegen wir aktuell bei rund 2,9 %.
Mehrfach-Erhöhungen im Jahr – der „Trick“ mit dem niedrigen Startwert
Einige Betriebskrankenkassen (u. a. BKK24, Verbund Plus, mhplus) erhöhten zusätzlich zum Jahreswechsel noch einmal zum 1. April oder 1. Mai 2025. Auf den ersten Blick wirken Kassen mit einer einzigen, aber größeren Januar-Anhebung teurer – rechnerisch kann es genau umgekehrt sein.
Olaf Woggan (AOK Bremen/Bremerhaven) kritisierte dieses Vorgehen scharf:
„Wenn eine Kasse wie die BKK Firmus nur vier Monate nach einer auffällig niedrigen Festsetzung ihren Beitragssatz nach oben korrigiert, führt sie die Beitragszahler hinters Licht.“
Den Gesamtpreis richtig vergleichen
Fall | Zusatz-satz | Gesamtbeitrag* | Arbeitnehmer-Anteil | Differenz/Jahr (AN) |
Kasse A erhöht nicht | 3,2 % | 17,8 % | 8,9 % | – |
Kasse B erhöht von 2,4 % auf 2,9 % | 2,9 % | 17,5 % | 8,75 % | −63 € |
Basis: Monatsbrutto 3.500 €, ganzjährige Versicherung, keine Beitragsbemessungsgrenzen berücksichtigt.
Eine scheinbar „moderate“ Kasse kann teurer sein, wenn ihr Ausgangsniveau schon hoch war.
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Leistungen im Blick behalten
Ein niedriger Zusatzbeitrag nützt wenig, wenn die Kasse wichtige Leistungen (z. B. professionelle Zahnreinigung, Osteopathie, Bonusprogramme, Apps) nur als Option – gegebenenfalls gegen Aufpreis – anbietet. Prüfen Sie deshalb immer:
- Welche Regelleistungen sind enthalten?
- Welche Mehrleistungen gibt es ohne Aufpreis?
- Werden Kosten vorfinanziert oder müssen Sie in Vorkasse gehen?
Ihre Wechsel und Kündigungsrechte
Seit Januar 2021 gilt für gesetzlich Versicherte nur noch eine Bindungsfrist von zwölf Monaten, das heißt, Sie müssen mindestens ein Jahr lang bei Ihrer Krankenkasse bleiben, bevor ein regulärer Wechsel möglich ist. Hebt Ihre Kasse jedoch erstmalig einen Zusatzbeitrag ein oder erhöht diesen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht:
Innerhalb eines Monats können Sie – unabhängig von der noch laufenden Bindungsfrist – außerordentlich kündigen. Die Kündigung lässt sich formlos per Brief, E-Mail oder über das Kundenportal einreichen; alle weiteren Formalitäten gegenüber Ihrem Arbeitgeber übernimmt anschließend die neue Krankenkasse.
Worauf Sie konkret achten sollten
Prüfkriterium | Warum wichtig? |
Höhe des Gesamtbeitrags (14,6 % + Zusatzbeitrag) | Nur der Gesamt-Satz zeigt die echte Belastung. |
Anzahl und Zeitpunkt von Erhöhungen | Mehrfach-Erhöhungen können den Jahresschnitt verstecken. |
Leistungskatalog | Bonusprogramme, alternative Heilmethoden, Innovations-Apps, Reiseschutz u. a. |
Kundenservice | Erreichbarkeit, Apps, digitale Bescheinigungen, regionale Geschäftsstellen |
Finanzstabilität | Regelmäßige Defizite deuten auf erneute Steigerungen hin. |
Zusatzbeiträge werden weiter steigen
Die Zusatzbeiträge werden – unabhängig von „Tricksereien“ einzelner Kassen – weiter steigen, weil das Gesundheitssystem teurer wird. Wer jedoch jährlich Tarife und Leistungen vergleicht, kann mehrere hundert Euro sparen, ohne auf Versorgung verzichten zu müssen. Nutzen Sie dabei Ihr Sonderkündigungsrecht und betrachten Sie immer den Gesamtbeitrag plus die Leistung – nur dann sehen Sie, welche Kasse wirklich zu Ihnen passt.