Das Jahr 2024 steht vor der Tür und mit ihm kommen auch Veränderungen im Rentensystem. Wir geben bereits einen Ausblick auf das, was uns in Bezug auf Rentenerhöhungen, Zusatzleistungen und mehr erwartet. Hier ist eine Vorschau auf die wesentlichen Änderungen, die sich bereits jetzt abzeichnen.
Inhaltsverzeichnis
Rentenerhöhung zum 1.7.2024 – Höhe noch ungewiss
Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 ist eine der größten Veränderungen. Es wird erwartet, dass erste handfeste Informationen im März 2024 durch Bundesminister Hubertus Heil veröffentlicht werden.
Die Erhöhung könnte zwischen 3% und 7% oder sogar höher liegen. Doch diese Schätzungen sind vorerst spekulativ, da genaue Daten erst noch verkündet werden. Doch jetzt steht bereits fest: Die Rentenerhöhung wird deutschlandweit gleich ausfallen, was eine annähernde Angleichung zwischen Ost und West bedeutet.
Zusätzliche Rentenerhöhung für Bestandsrentner
Für rund 3 Millionen Bestandsrentner, deren Renten vor dem 1.1.2019 begonnen haben, steht eine zusätzliche Rentenerhöhung an. Diese Rentner könnten einen abschlagsfreien Zuschlag von bis zu 7,5% auf ihre Rente erhalten, sofern ihre EM-Rente noch am 30.6.2024 besteht.
Änderungen im Durchschnittsentgelt und Rentenpunkten
Mit der Änderung des Durchschnittsentgelts ändern sich auch die Berechnungen für Rentenpunkte. Die Mindestgrenze steigt von 520 € auf 538 €, was monatlich zusätzliches steuerfreies Geld bedeutet.
Hinzuverdienstgrenzen und Bezugsgröße
Die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Erwerbsminderung steigen ebenfalls, da sich die Bezugsgröße im Jahr 2024 ändert. Seit dem 1.1.2023 gibt es eine dynamisierte Hinzuverdienstgrenze bei diesen Rentenarten.
Derzeit liegt die Grenze der Hinzuverdienste bei den sog. EM-Renten bei 17.823,75 Euro. Ab 2024 wird die Hinzuverdienstgrenze auf 18.558,75 € steigen.
Zusatzbeiträge bei Krankenkassen
Einige Krankenkassen, wie die Techniker Krankenkasse, erhöhen ihre Zusatzbeiträge nicht zum 1.1.2024. Das bedeutet, dass rund 9 Millionen Versicherte dieser Kasse vorerst nicht tiefer in die Tasche greifen müssen. Jedoch könnte die Erhöhung des Zusatzbeitrags letzten Endes zu einer Senkung der Nettorenten in der gesetzlichen Rente führen.
Wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht, haben gesetzlich Versicherrte das Recht auf eine Sonderkündigung, um in eine günstigere Kasse zu wechseln. Jedoch ist eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einzuhalten. Meist übernimmt die neue Krankenkasse die Kündigungsformalitäten, um den Wechsel zu vereinfachen.
Positive Entwicklung im Pflegebereich: Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige
Auch das Pflegegeld und das Pflegegeldzuschuss erfahren Änderungen. Das Pflegegeld wird je nach Pflegestufe um 5 % erhöht.
Außerdem wird es einen Zuschuss der Pflegekassen zum Eigenanteil für Menschen in Pflegeheimen geben, der von der Dauer der Pflege abhängt. Ab 2024 wird es höhere Entlastungszuschläge geben.
Dieser beträgt derzeit 5 Prozent und steigt bis 2024 auf 15 Prozent. Im zweiten Jahr steigt der Zuschlag von 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und im vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent.
Sonderzuschlag zur Rente für diese Rentnergruppen
Etwa drei Millionen Rentner können zum 1. Juli auf einen Zuschlag von 4,5% oder 7,5% zu ihrer bisherigen Rente erwarten. Dieser Zuschlag ist für Rentenbezieher gedacht, die vor 2019 bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten.
Als eine Art Kompensation für fehlende Verbesserungen in der Vergangenheit wird dieser Zuschlag gewährt. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns zwischen Januar 2001 und Dezember 2018.
Grundsicherung im Alter: Mehr Rentner haben Anspruch
Ab 2024 werden voraussichtlich mehr Rentner Anspruch auf die Grundsicherung im Alter haben. Dies begründet sich durch eine deutliche Erhöhung der Regelsätze sowie des Rentenfreibetrags, der bis zu 281,50 Euro betragen kann.
Dieser Freibetrag wird von der Rente abgezogen und beeinflusst somit die Anrechnung auf Grundsicherungsleistungen. Mehr dazu auch in einem Extra-Beitrag.
Anstehende Änderungen bei den Sozialversicherungen
Für viele Rentner stehen 2024 etwas höhere Abzüge von der Rente bevor. Die Erhöhung des Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen auf durchschnittlich 1,7% (im Vergleich zu 1,6% im Vorjahr) führt zu diesem Anstieg. Diese Beitragserhöhung wird jedoch erst im März 2024 wirksam und betrifft die gesetzlich Versicherten.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.