Droht die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte?

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Die aktuellen Diskussionen über Einsparmöglichkeiten erreicht nunmehr auch die Rente. Viele Menschen verlassen sich jedoch darauf, dass sie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte einmal beziehen werden. Es kursieren zudem Gerüchte über die mögliche Abschaffung dieser Rente zum 01. Juli 2024.

Arbeitgeber, Wirtschaftsökonomen und sogar politische Stimmen fordern vehement die Beendigung der Rente für besonders langjährig Rentenversicherte. So sprach sich beispielsweise aktuell der baden-württembergische Finanzminister Daniel Bayaz (Grüne) dafür aus, Einparungen bei der Rente mit 63 und der Mütterrente zu überprüfen, um Einsparungen bei Staatsausgaben vorzunehmen.

Was steckt wirklich hinter diesen Spekulationen? Der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel klärt auf.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wurde zum 1. Januar 2012 in das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) eingeführt. Dieser Rentenanspruch kann vor Erreichen der Regelaltersgrenze genutzt werden, was ihn zu einer der wenigen Altersrentenarten macht, die vorzeitig in Anspruch genommen werden können.

Versicherte konnten ab 2012 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen, wenn sie das 65. Lebensjahr erreicht hatten und mindestens 45 Jahre Wartezeit vorweisen konnten – eine echte Langzeitabsicherung.

Renteneintrittsalter – abschlagsfrei in Rente

Geburtsjahr Renteneintritt  für langjährig Versicherte Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte
vor 1953 63 Jahre, 0 Monate 63 Jahre, 0 Monate
1953 65 Jahre, 7 Monate 65 Jahre, 2 Monat3
1954 65 Jahre, 8 Monate 63 Jahre, 4 Monate
1955 65 Jahre, 9 Monate 63 Jahre, 6 Monate
1956 65 Jahre, 10 Monate 63 Jahre, 8 Monate
1957 65 Jahre, 11 Monate 63 Jahre, 10 Monate
1958 66 Jahre, 0 Monate 64 Jahre, 0 Monate
1959 66 Jahre, 2 Monate 64 Jahre, 2 Monate
1960 66 Jahre, 4 Monate 64 Jahre, 4 Monate
1961 66 Jahre, 6 Monate 64 Jahre, 6 Monate
1962 66 Jahre, 8 Monate 64 Jahre, 8 Monate
1963 66 Jahre, 10 Monate 64 Jahre, 10 Monate
ab 1964 67 Jahre, 0 Monate 65 Jahre, 0 Monate

Senkung des Renteneintrittsalters auf 63 Jahre

Eine entscheidende Veränderung trat am 1. Juli 2014 ein, als das Eintrittsalter für diese Rente von 65 auf 63 Jahre herabgesetzt wurde. Allerdings galt die abschlagsfreie Rente 63 nur für die Geburtsjahrgänge vor 1953.

Wer nach 1952 geboren wurde, konnte nach den Regelungen des § 236b SGB VI für jeden späteren Geburtsjahrgang bis zum 31.12.1963 mit jeweils 2 Kalendermonaten später in diese Rente gehen. Dies bedeutet, dass jemand, der 1959 geboren wurde, erst mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Kalendermonaten diese Rente beanspruchen kann.

Die schrittweise Abschaffung für spätere Jahrgänge

Mit dem § 236b SGB VI schafft sich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte für die Geburtsjahrgänge nach dem 31.12.1963 ab. Für Versicherte, die 1964 oder später geboren sind, wird das Mindestalter für diese abschlagsfreie Rente auf 65 Jahre angehoben. Dieses Gesetz schreibt somit einen schrittweisen Übergang zur Regelaltersrente vor.

Keine Pläne zur Abschaffung bis November 2023

Beruhigend für Versicherte ist die Tatsache, dass bis zum Stand 28.11.2023 kein Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekannt ist. Bis heute gebe es nur Vorschläge von Politikern und einzelnen Wirtschaftsökonomen.

Laut Knöppel wird dieser Rentenanspruch vorerst weiterhin bestehen bleiben. Die Regierungskoalition, die derzeit die Mehrheit im Bundestag stellt, plant in dieser Legislaturperiode bislang keine Veränderungen an dieser Rente. Laut dem Koalitionsvertrag gibt es derzeit keinen Grund, diesen Rentenanspruch anzutasten.

Die Verunsicherung in der Bevölkerung

Dennoch ist die Verunsicherung in der Bevölkerung groß. Dies resultiert aus wiederholten Forderungen, die in den Medien von Arbeitgebervertretern und sogenannten Rentenexperten lautstark erhoben werden.

Die ständigen Diskussionen über die Abschaffung dieser Altersrente tragen zur Unsicherheit bei. Einige Versicherte könnten aus Angst vor Veränderungen sogar einen noch früheren Rentenbeginn in Erwägung ziehen, etwa vor dem 63. Lebensjahr.

Die Zukunft der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte bleibt also unsicher, vor allem im Hinblick auf politische Mehrheitsverhältnisse nach der nächsten Bundestagswahl im Jahr 2025. Bis dahin können Versicherte, die von diesem Rentenanspruch profitieren, vorerst aufatmen, da bis November 2023 keine konkreten Pläne zur Abschaffung bekannt sind.

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