Prozesskostenhilfe-Kürzung gestoppt

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Rechtspolitiker im Bundestag stoppen geplante Kürzung der Prozesskostenhilfe

18.05.2013

Aufgrund des massiven Protestes zahlreicher Sozialverbände, Anwaltsverbänden und einer weitreichenden Öffentlichkeitsarbeit wurde die geplante Kürzung der Prozesskostenhilfe gestoppt. Das beschloss der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag. Betroffen von den Kürzungen wären vor allem Niedrigverdiener, Hartz IV Bezieher und Sozialhilfe-Empfänger. In gleicher Sitzung wurden jedoch die Anwaltshonorare und Gebühren zum Teil deutlich angehoben.

Die von der schwarz-gelben Bundesregierung favorisierte Kürzung der Prozesskostenhilfe konnte nach zahlreichen Interventionen durch Anwalts-, Sozial-, und Erwerbslosenverbände gestoppt werden. Im Gegenzug dazu erhalten Rechtsanwälte und Notare deutlich mehr Geld. Im Schnitt wurden die Gebühren um 12 Prozent erhöht. Die letzte Anhebung fand im Jahre 2004 statt. Notare bekommen sogar je nach Regionen sogar mehr als 20 Prozent mehr.

Rechtspolitiker stoppten Grundgesetzwidrigen Passus
Im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung sollten die Freibeträge abgesenkt werden. Die gewährten Hilfsgelder sollten zumindest teilweise zurückgezahlt werden. Der Freibetrag für Erwerbstätige sollte von 50 Prozent des höchsten Sozialhilfesatzes auf 25 Prozent abgesenkt werden. „Dieser Passus wurde jedoch von den Rechtspolitikern des Bundestags ersatzlos gestrichen“, wie es in einer Mitteilung des Bundestages heißt. Mit der ursprünglichen Fassung hatte man offenbar vor die Prozessflut an den Sozialgerichten einzudämmen, da es für Bezieher von Hartz IV Leistungen deutlich schwerer gewesen wäre, sich gegen die Willkür eines Jobcenters zu wehren. (sb)

Bild: Gerd Altmann/clker.com / pixelio.de