Petition: Krankenversicherung auch ohne ALG II

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Öffentliche Petition zum Thema Krankenversicherung ohne Einkommen und OHNE ALG II

Das Thema betrifft viele Menschen, vor allem Frauen: Keine Arbeit, kein ALG II und trotzdem müssen mehr Beiträge in die Krankenversicherung gezahlt werden, als wenn man einen 401 Euro-Job hat.

Hier der Wortlaut: Gesetzliche Krankenversicherung: Mindestbeitragsbemessungsgrenze Eingereicht durch: Alfred Koerner am Donnerstag, 4. Januar 2007 Für Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, 0 Euro Einnahmen haben und 0 Euro Leistungen zu ihrer Grundsicherung erhalten, ist die gesetzliche Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 816,67 Euro in der Krankenversicherung an die Höhe der monatlichen Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, derzeit 184 Euro (ohne Kosten für Unterkunft und Heizung), anzupassen. Begründung: Wenn ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft (Familie) mit Vater (53), Mutter(49) Sohn (24) lebt und ihm keine Leistungen ( 0,0 € Bescheid ) nach SGB II zustehen, dann ist er auch nicht durch den zuständigen Leistungsträger krankenversichert. Danach muss er sich Person freiwillig mit 0 € Einnahmen in einer Krankenversicherung versichern. Für die Berechnung des Beitrags wird die gesetzliche Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 816,67 € verwendet, die um mehr als das Vierfache den im Bescheid zur Grundsicherung berechneten Betrag zur Sicherung des Lebensunterhalts (184 € ) übersteigt. Hier werden 2 soziale Maßstäbe verwendet, die nach dem Geist der durch das Grund Gesetz definierten Sozialgesetzgebung ungerecht sind. Auch wenn, die Eltern selber versichert sind und höchst Beiträge zahlen, kann der Sohn in seiner sozialen Notlage nicht familienversichert werden.

Die hier verwendete gesetzliche Mindestbeitragsbemessungsgrenze nach der Krankenversicherungsbeitrag ca. 66 % der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts betrage, ist eine Grobe Schieflage der Sozialgesetzgebung und sollte deshalb unverzüglich beseitigt werden. Nach einer gerechten Sozialgesetzgebung dürfte, der Beitrag zur Krankenversicherung bei 0,0 € Einnahmen die Grenze von 15 % der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht übersteigen. Wenn die leistende Bedarfsgemeinschaft, d.h. die Eltern die Sozialgesetze maximal unterstützen, ist es eine Abzocke des Gesetzgebers hier noch einmal solche Berechnungssätze für den in die soziale Notlage geratenen Sohn zu verlangen. Link: Hier unterzeichnen! (25.02.07)

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