Peter Hartz vor Gericht. Bekommt Hartz eine Bewährungsstrafe?
Heute steht der ehemalige VW Arbeitsdirektor, Peter Hartz in Braunschweig vor Gericht. Hartz wird, so verlauten verschiedene Rechtskreise, wohlmöglich zu 2 Jahren Haft auf Bewährung und zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Die Anklage wirft dem 65-jährigen Erfinder der Hartz- Reformen vor, in 44 Fällen Untreue und unrechtmäßige "Begünstigungen" von VW Betriebsräten vor.
Die Staatsanwaltschaft gesteht Peter Hartz gegenüber ein, dass dieser geständig und einsichtig sei. Zudem habe er sich angeblich nicht selbst bereichert, sondern zum Vorteil von VW agiert. Direkt mag dies stimmen- indirekt war er dadurch ein erfolgreicher VW- Top Manager.
Die Ermittlungen in diesem fall haben ungewöhnlich lang angehalten. So wurde gegen Hartz etwa 1,5 Jahre ermittelt. Peter Hartz wird konkret vorgeworfen dem früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert zehn Jahre lang insgesamt fast zwei Millionen Euro Sonderbonuszahlungen zugeschanzt haben. Zudem hat die Geliebte von Klaus Volkers zwischen den Jahren 2000 und 2004 insgesamt 400.000 Euro erhalten haben. Weitere 200.000 Euro sind für Bordell- Besuche, teure Einkäufe und Hotelbesuche veruntreut worden sein.
Protest gegen Peter Hartz (IV)
Vor dem Landgericht stieg standesgemäß Peter Hartz aus einem Luxus VW Phaeton aus. Hartz wurde mit Buh- Rufen von Erwerbslosen- Initiativen und den "Überflüssigen" empfangen. Diese demonstrierten gegen den Vordenker und Namensgeber der Hartz- IV Arbeitsmarktreform. Die Verhandlung am Landgericht Braunschweig ist auf 2 Prozesstage angesetzt worden. Mit einem Urteil wird am zweiten Verhandlungstag- am 25. Januar gerechnet.
Da war doch was: Hartz I bis IV
Peter Hartz: Zu einer größerer Bekanntheit kam Hartz Anfang 2002, als er von der Bundesregierung zur Entwicklung von Reformen am Arbeitsmarkt beauftragt wurde. Deshalb auch der Name "Hartz IV Reform". Peter Hartz tat sich zusammen mit einer Arbeitsmarktreform- Kommission, die das ebenfalls nach ihm benannte Hartz-Konzept erarbeitet hat. Hartz geriet immer mehr in die Schusslinie. Am 8. Juli 2005 bot er seinen Rücktritt an, nachdem in der Presse immer wieder von einer Mitwisserschaft Hartz’ spekuliert wurde. Am 13. Juli 2005 empfahl das vierköpfige Präsidium des VW-Aufsichtsrates einstimmig, das Rücktrittsangebot von Peter Hartz als Personalvorstand anzunehmen. (gr, 17.01.07)
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