Neue Steuerart für Rentner: Abzug von der Rente als Quellensteuer?

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Das Bundesfinanzministerium hat eine Expertenkommission eingesetzt, die konkrete Vorschläge für eine einfachere Einkommensteuer, höhere Pauschalen und Freibeträge erarbeitet hat. Ein Aspekt dieser Vorschläge: die Einführung einer Lohnsteuer auf Renten. Der Handlungsdruck, das Steuerrecht zu modernisieren und anzupassen, ist enorm, wie Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel sagt.

Die Idee der Lohnsteuer auf Renten

Die Expertenkommission schlägt vor, eine Art Lohnsteuer auf Renten zu erheben, was bedeutet, dass die gesetzliche Rente ähnlich wie eine Quellenbesteuerung mit einer Einkommenssteuer belastet wird. Dies könnte zu einer echten Entlastung für alle Beteiligten führen, insbesondere für Rentner, deren Einkommen über dem jährlichen Grundfreibetrag liegt.

Potenzielle Befreiung von der Steuererklärung

Ein Aspekt dieser möglichen Neuerung ist, dass Rentner, deren Einkommen über dem jährlichen Grundfreibetrag von 10.908 € liegt, möglicherweise keine Steuererklärung mehr abgeben müssen.

Durch automatischen Abzug der Steuern von der Rente, einschließlich Kranken- und Pflegebeiträgen sowie einer neuen Lohnsteuer, könnte dies für rund 6 Millionen Rentnerinnen und Rentner gelten.

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Dies könnte die bürokratische Belastung für Rentner reduzieren. Aufgrund der Komplexität des Rentensystems und der Vielfalt der Einkommenssituationen vieler Rentnerinnen und Rentner werden allerdings weiterhin viele offene Fragen bleiben.

Hürden und Unklarheiten

Ob diese Änderung tatsächlich umgesetzt wird, bleibt unklar. Es bedarf nicht nur rechtlicher Rahmenbedingungen, sondern auch technischer Möglichkeiten, die die gesetzliche Rentenversicherung möglicherweise nicht aufbringen kann. Fragen zur Pauschalierung der Lohnsteuer für alle Renten und möglichen Befreiungen müssen ebenfalls noch geklärt werden.

Eine mögliche Geldquelle für den Staat

Letztendlich scheint die Idee hinter dieser potenziellen Neuerung darin zu bestehen, eine neue Geldquelle für den Staat zu erschließen. Ob dies tatsächlich im Interesse der Rentner liegt und wie genau die Umsetzung aussehen könnte, bleibt abzuwarten. Das Bundesfinanzministerium wird sicherlich weitere Vorschläge präsentieren, und Rentner sollten aufmerksam verfolgen, wie sich die Diskussion entwickelt.

Die Expertenkommission wird in den kommenden Monaten einige Vorschläge ausarbeiten und der Gesetzgeber wird dann entscheiden, wie die Reform umgesetzt wird.

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