AfD, FDP und Konservative der CDU agitieren derzeit gegen das Bürgergeld. Sie wollen alle das Bürgergeld wieder abschaffen. Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann macht beispielsweise Stimmung mit der Parole „Wer nicht arbeiten will, muss das nicht tun – er kann dann aber auch nicht erwarten, dass die Allgemeinheit für seinen Lebensunterhalt aufkommt.“
Außerdem, so die CDU, sei das Bürgergeld zu hoch und reize nicht dazu, eine Beschäftigung aufzunehmen. Jonas Jordan, erklärt im „Vorwärts“, warum die Kritik aus der CDU an der Erhöhung des Bürgergeldes 2024 zumindest verkürzt ist.
Bürgergeld trotz Erwerbsarbeit
Erstens bedeutet Bürgergeld keinesfalls generell Arbeitslosigkeit. Ein Drittel aller Arbeitnehmer/innen in Deutschland müsse, laut Jonas, zusätzlich zum Lohn Bürgergeld beziehen.
So befänden sich nur circa 41 Prozent der Arbeitnehmer/innen in einem tariflichen Vertragsverhältnis – und in Ostdeutschland sogar nur ein Drittel. Das bedeute für die Übrigen klar niedrigere Löhne. Ein Drittel aller Arbeitnehmer/innen in Deutschland müsse zusätzlich zum Lohn Bürgergeld beziehen.
Es handelt sich bei Menschen, die Bürgergeld erhalten, also keinesfalls pauschal um Menschen, die nicht arbeiten, und erst Recht nicht um Menschen, die „nicht arbeiten wollen“, wie Linnemann hetzt.
Nicht das Bürgergeld ist zu hoch, sondern die Löhne sind zu niedrig
Eindeutig falsch ist zweitens die CDU-Behauptung, das Bürgergeld sei so hoch, dass Menschen deshalb nicht arbeiten würden.
Richtig ist das exakte Gegenteil: Die Löhne sind so niedrig, dass Arbeitende mit Bürgergeld aufstocken müssen, weil sie von ihrer Arbeit nicht leben können.
CDU gegen Mindestlohn
Der Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde bedeutete drittens besonders in Ostdeutschland eine wichtige Lohnerhöhung. Die CDU stimmte seinerzeit dagegen. Jordan schreibt: „Wollten Merz, Linnemann und Co. wirklich etwas für höhere Löhne und Einkommen tun, dies wäre die beste Gelegenheit gewesen.“
CDU stimmte für Bürgergeld
Laut Jordan verwundere viertens die CDU-Kritik am Bürgergeld auch deshalb, weil die Christdemokraten diesen selbst zustimmten (mit einer übergroßen Mehrheit von 176 Ja-Stimmen gegenüber einer Nein-Stimme und einer Enthaltung). Auch Merz und Linnemann, die jetzt wie die rechte AfD zum Sturm gegen das Bürgergeld blasen, stimmten zu.
Arbeit kündigen, um Bürgergeld zu erhalten?
Rechtsextreme der AfD, sowie CDU / CSU und FDP, propagieren, Menschen kündigten ihre Arbeit, um Bürgergeld zu beziehen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil konterte diese Unterstellung mit dem Satz: „Jemand, der so bescheuert ist, bekommt erst mal kein Bürgergeld.“
Kürzungen bei grundloser Kündigung
Wer selbst als Arbeitnehmer/in ohne gerechtfertigten Grund kündigt, den oder die erwarten Leistungsminderungen. Das bedeutet beim Bürgergeld eine Kürzung des Regelsatzes bis zu 30 Prozent. Diese Kürzungen gelten ebenso für Arbeitende, die zusätzlich zum Gehalt Bürgergeld beziehen wie für diejenigen, die wegen einer ungerechtfertigten Kündigung hilfsbedürftig in der Definition des Bürgergeldes werden.
Unter dem Existenzminimum
Es ist zwar ist nicht ganz richtig, dass jemand, der (ungerechtfertigt) kündigt, nur um Bürgergeld zu bekommen, überhaupt keine Leistungen erhält – er oder sie kriegt allerdings erst einmal wesentlich weniger als das zugrunde gelegte Existenzminimum. Im Rahmen des Arbeitslosengeldes I gibt es bei ungerechtfertigter eigener Kündigung sogar eine Sperrzeit, in der überhaupt nichts ausgezahlt wird.