Neue Hartz IV Regelbedarfe in der Übersicht

Neue Hartz IV Regelbedarfe ab 2015

22.09.2014

Die Hartz IV Regelbedarfe werden ab 2015 angepasst. Insgesamt werden die Regelsätze je nach Lebensumstand oder Alter des Kindes um etwa 2 Prozent angehoben. Hier nun eine Übersicht der Regelbedarfe:

Alleinstehend/Alleinerziehend (Regelbedarfsstufe 1): 399 Euro (+ 8 Euro)
Paare/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 360 Euro (+ 7 Euro)
Erwachsene im Haushalt anderer (Regelbedarfsstufe 3): 320 Euro (+ 7 Euro)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Regelbedarfsstufe 4): 302 Euro (+ 6 Euro)
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren (Regelbedarfsstufe 5): 267 Euro (+ 6 Euro)
Kinder von 0 bis 6 Jahre (Regelbedarfsstufe 6): 234 Euro (+ 5 Euro)

Das Bundeskabinett hat die neuen ALG II Regelleistungen bereits beschlossen. Die Anpassungen sind keineswegs eine „Wohltat“ der schwarz-roten Bundesregierung, sondern eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes.

Seit dem Jahre 2012 werden die Regelbedarfe kontinuierlich neu berechnet. Die Berechnung erfolgt anhand der Lohn- und Preisentwicklung. (sb)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Hartz IV abschaffen?

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