Neue Hartz IV Regelbedarfe in der Übersicht

Lesedauer < 1 Minute

Neue Hartz IV Regelbedarfe ab 2015

22.09.2014

Die Hartz IV Regelbedarfe werden ab 2015 angepasst. Insgesamt werden die Regelsätze je nach Lebensumstand oder Alter des Kindes um etwa 2 Prozent angehoben. Hier nun eine Übersicht der Regelbedarfe:

Alleinstehend/Alleinerziehend (Regelbedarfsstufe 1): 399 Euro (+ 8 Euro)
Paare/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 360 Euro (+ 7 Euro)
Erwachsene im Haushalt anderer (Regelbedarfsstufe 3): 320 Euro (+ 7 Euro)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Regelbedarfsstufe 4): 302 Euro (+ 6 Euro)
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren (Regelbedarfsstufe 5): 267 Euro (+ 6 Euro)
Kinder von 0 bis 6 Jahre (Regelbedarfsstufe 6): 234 Euro (+ 5 Euro)

Das Bundeskabinett hat die neuen ALG II Regelleistungen bereits beschlossen. Die Anpassungen sind keineswegs eine „Wohltat“ der schwarz-roten Bundesregierung, sondern eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes.

Seit dem Jahre 2012 werden die Regelbedarfe kontinuierlich neu berechnet. Die Berechnung erfolgt anhand der Lohn- und Preisentwicklung. (sb)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...