Viele Haushalte erfüllen die Voraussetzungen für Wohngeld, stellen jedoch keinen Antrag oder erhalten eine Ablehnung. Häufig liegt das nicht am Einkommen selbst, sondern an fehlenden oder unvollständigen Angaben im Antrag. Wichtig ist nämlich das nach dem Wohngeldgesetz berechnete Einkommen nach den Abzügen. Aber genau darauf weist das Wohngeldamt meistens nicht hin.
Das Wohngeldamt bewertet nicht das Bruttoeinkommen, sondern das sogenannte zu berücksichtigende Einkommen. Dieses kann durch Absetzungen und Freibeträge erheblich sinken. Wer diese Möglichkeiten kennt und nutzt, erhöht seine Chancen auf Wohngeld deutlich.
Welche Kosten das Wohngeld-Einkommen tatsächlich mindern
Nach Paragraf 17 WoGG können bestimmte notwendige und unvermeidbare Belastungen vom Einkommen abgezogen werden. Dazu zählen medizinische Zuzahlungen, Krankheitskosten und ärztlich verordnete Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte. Diese Ausgaben müssen belegt sein und können das Einkommen deutlich reduzieren.
Auch behinderungsbedingte unvermeidbare Fahrtkosten werden anerkannt, sofern sie dokumentiert sind. Gesetzliche Unterhaltsleistungen mindern das Einkommen ebenfalls, wenn sie nachgewiesen werden. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder zur Altersvorsorge zählen nur dann, wenn sie nicht bereits im Nettoeinkommen berücksichtigt wurden.
Warum viele berufliche Kosten nicht absetzbar sind
Viele Antragsteller gehen fälschlicherweise davon aus, dass Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Fortbildungen oder berufliche Fahrten absetzbar sind. Diese Posten sind im Wohngeldrecht jedoch nicht relevant, da sie im allgemeinen Werbungskostenabzug bereits pauschal abgegolten sind. Anders als im Steuerrecht werden sie daher nicht einzeln berücksichtigt.
Dieser Unterschied führt häufig zu Fehlannahmen und falschen Erwartungshaltungen. Wer nur steuerrechtliche Regelungen kennt, übersieht leicht die besonderen Regeln des Wohngeldgesetzes. Eine korrekte Einschätzung hängt daher immer von den spezifischen Vorgaben des WoGG ab.
Wichtige Freibeträge, die das Einkommen zusätzlich senken
Neben den Absetzungen existieren Freibeträge nach Paragraf 18 WoGG, die sich sogar noch stärker auswirken können. Für bestimmte Gruppen sind diese besonders hoch: Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung erhalten je nach Grad der Behinderung oder Pflegebedarf einen jährlichen Freibetrag, der das anrechenbare Einkommen reduziert. Auch Personen mit Pflegegrad können von zusätzlichen Entlastungen profitieren.
Alleinerziehende erhalten einen besonderen Freibetrag pro Kind, der den Wohngeldanspruch deutlich verbessern kann. Zusätzlich gibt es Freibeträge für Haushalte, in denen Kinder oder hilfebedürftige Angehörige leben. Diese Freibeträge müssen jedoch aktiv beantragt werden, da sie nicht automatisch berücksichtigt werden.
Warum das Wohngeldamt Absetzungen nicht automatisch berücksichtigt
Wohngeldstellen berechnen den Anspruch ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Fehlen Belege, können Belastungen nicht berücksichtigt werden. Daher führen unvollständige Anträge häufig zu Ablehnungen, obwohl ein Anspruch bestehen könnte.
In vielen Fällen verändert die Nachreichung von Unterlagen die gesamte Berechnung. Eine Korrektur ist möglich und kann zu einer Bewilligung führen, wenn das Einkommen nach Abzug der Belastungen unter die Grenze fällt. Leistungen werden jedoch nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Wie Absetzungen in der Praxis den Anspruch verändern können
Eine Antragstellerin, die ihre medizinischen Zuzahlungen vollständig nachweist, kann ihr Einkommen erheblich reduzieren und damit einen zuvor abgelehnten Antrag erfolgreich machen.
Unterhaltspflichtige senken ihr anrechenbares Einkommen deutlich, sobald sie ihre Zahlungsverpflichtungen korrekt dokumentieren. Menschen mit Schwerbehinderung können durch Fahrtkosten und Freibeträge oft erstmals einen Anspruch erreichen.
Auch Rentnerinnen und Rentner, die hohe Eigenanteile für notwendige medizinische Hilfsmittel tragen, profitieren stark von diesen Abzugsmöglichkeiten. In vielen Fällen entscheidet die Dokumentation über den tatsächlichen Wohngeldanspruch. Vollständige Unterlagen sind daher der zentrale Faktor für eine korrekte Entscheidung.
Welche Haushalte besonders profitieren
Besonders profitieren Haushalte mit hohen Gesundheits- und Hilfsmittelkosten sowie Personen mit anerkannter Schwerbehinderung. Alleinerziehende haben durch ihre Freibeträge ebenfalls häufig einen erhöhten Anspruch. Für Rentnerinnen und Rentner führt die Anerkennung von Krankheitskosten oft erstmals zu Wohngeldberechtigung.
Unterhaltspflichtige Haushalte reduzieren ihr anrechenbares Einkommen zusätzlich durch dokumentierte Unterhaltsleistungen. Pflegende Angehörige können notwendige Pflegekosten geltend machen, wenn diese unvermeidbar sind. In all diesen Fällen ergeben sich deutliche Entlastungen, die die Wohngeldberechnung maßgeblich beeinflussen.
Vermögensgrenzen: Ein wichtiger Faktor bei der Wohngeldprüfung
Neben dem Einkommen spielt auch das Vermögen eine wesentliche Rolle. Nach Paragraf 21 WoGG liegt die Vermögensgrenze derzeit bei 60.000 Euro für die erste Person im Haushalt und 30.000 Euro für jede weitere. Wird diese Grenze überschritten, besteht trotz eines geringen Einkommens kein Anspruch auf Wohngeld.
Viele Haushalte übersehen diesen Punkt und wundern sich über Ablehnungen. Eine rechtzeitige Prüfung des Vermögens vor der Antragstellung verhindert Missverständnisse. Damit lassen sich unnötige Verzögerungen oder fehlerhafte Anträge vermeiden.
Praxisbeispiele: Wie Haushalte durch Absetzungen doch noch Wohngeld erhalten
Viele Wohngeldanträge scheitern zunächst knapp an der Einkommensgrenze. Erst durch die Anerkennung absetzbarer Belastungen und der gesetzlich vorgesehenen Freibeträge sinkt das zu berücksichtigende Einkommen spürbar. Die folgenden drei Beispiele zeigen, wie Abzüge nach Paragraf 17 und Freibeträge nach Paragraf 18 WoGG in der Praxis zu einem Wohngeldanspruch führen können.
Beispiel 1: Rentnerin mit hohen Gesundheitskosten
Frau Krüger erhält eine monatliche Altersrente von 1.150 Euro, was zunächst zu einer Ablehnung ihres Antrags führt. Im Jahr hat sie jedoch 820 Euro medizinische Zuzahlungen, 360 Euro Medikamenten-Eigenanteile und 1.200 Euro für verordnete Hörgeräte gezahlt.
Mit insgesamt 2.380 Euro absetzbaren Kosten sinkt ihr anrechenbares Einkommen von 13.800 Euro auf 11.420 Euro jährlich, also auf 951,67 Euro monatlich – und sie erhält 142 Euro Wohngeld.
Beispiel 2: Alleinerziehender Vater mit Unterhaltspflichten
Herr Becker verdient 1.650 Euro netto im Monat und liegt damit über der Wohngeldgrenze. Da er jedoch 275 Euro monatlichen gesetzlichen Unterhalt für ein zweites Kind zahlt und zusätzlich den Alleinerziehenden-Freibetrag von 1.320 Euro erhält, reduzieren sich seine 19.800 Euro Jahreseinkommen um 4.620 Euro.
Das anrechenbare Einkommen sinkt auf 15.180 Euro jährlich beziehungsweise 1.265 Euro monatlich – und er erhält 198 Euro Wohngeld.
Beispiel 3: Ehepaar mit Schwerbehinderung und hohen Fahrtkosten
Das Ehepaar Yilmaz verfügt über 2.150 Euro monatliches Nettoeinkommen. Aufgrund einer Schwerbehinderung (GdB 80) von Frau Yilmaz entstehen jährlich 1.480 Euro unvermeidbare Arztfahrtkosten, zusätzlich steht ihr der Behindertenfreibetrag von 1.860 Euro zu.
Somit reduziert sich das Einkommen von 25.800 Euro jährlich auf 22.460 Euro beziehungsweise 1.871,67 Euro monatlich – und das Ehepaar erhält 116 Euro Wohngeld.
Checkliste: Was Sie vor dem Wohngeldantrag unbedingt prüfen sollten
Vor dem Wohngeldantrag sollten Sie alle notwendigen Unterlagen sammeln, insbesondere Belege über medizinische Zuzahlungen, ärztlich verordnete Hilfsmittel, behinderungsbedingte Fahrtkosten und gesetzliche Unterhaltszahlungen. Ebenso sollten Sie prüfen, ob ein Freibetrag aufgrund von Schwerbehinderung, Pflegegrad oder Alleinerziehung besteht. Ordnen Sie alle Dokumente sorgfältig, denn das Wohngeldamt berücksichtigt ausschließlich nachgewiesene Belastungen.
Überprüfen Sie zusätzlich Ihr Vermögen, da überhöhte Werte einen Anspruch ausschließen können. Eine vollständige und gut vorbereitete Antragstellung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer korrekten und fairen Berechnung erheblich. Sorgfalt und Vollständigkeit sind dabei entscheidend.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zum Thema Wohngeld-Absetzungen
1. Welche Kosten kann ich beim Wohngeld absetzen?
Absetzbar sind notwendige und unvermeidbare Belastungen wie medizinische Zuzahlungen, Krankheitskosten, behinderungsbedingte Fahrtkosten, ärztlich verordnete Hilfsmittel und gesetzliche Unterhaltsleistungen. Voraussetzung ist immer ein aussagekräftiger Nachweis.
2. Werden Absetzungen automatisch berücksichtigt?
Nein. Das Wohngeldamt berücksichtigt nur Kosten, die Sie aktiv angeben und belegen. Ohne Nachweise bleibt das Einkommen ungekürzt.
3. Kann ich fehlende Unterlagen nachreichen?
Ja, Nachreichungen sind zulässig und führen häufig zu einer neuen Berechnung. Eine Bewilligung ist möglich, wenn das Einkommen nach Abzügen unter die Grenze fällt. Leistungen gelten jedoch stets erst ab dem Monat der Antragstellung.
4. Wie stark kann das Einkommen durch Absetzungen sinken?
Die Höhe hängt von Art und Umfang der Belastungen ab. Hohe Gesundheitskosten oder Unterhaltspflichten können das Einkommen erheblich reduzieren. In Verbindung mit Freibeträgen kann die Entlastung deutlich ausfallen.
5. Wer profitiert besonders?
Besonders profitieren Menschen mit hohen Gesundheitskosten oder Schwerbehinderung, Alleinerziehende, Unterhaltspflichtige sowie Rentnerinnen und Rentner mit hohen medizinischen Eigenanteilen. Oft entsteht der Wohngeldanspruch erst durch die Nutzung dieser Abzugsmöglichkeiten.
Fazit: Absetzungen und Freibeträge sind der Schlüssel zu mehr Wohngeld
Absetzungen und Freibeträge gehören zu den wirksamsten Mechanismen des Wohngeldrechts, werden jedoch häufig übersehen. Wer seine Belastungen vollständig dokumentiert und die bestehenden Freibeträge nutzt, senkt sein anrechenbares Einkommen oft erheblich. Dadurch entsteht häufig erst der Anspruch auf Wohngeld, der zuvor unerreichbar erschien.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist daher entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung. Wer die gesetzlichen Möglichkeiten versteht und konsequent nutzt, sichert sich wertvolle finanzielle Unterstützung bei steigenden Wohnkosten. Vollständige Unterlagen und genaue Angaben zahlen sich beim Wohngeld unmittelbar aus.




