Stromsperren sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Immer mehr Menschen sind derart verschuldet, dass sie die Energiekosten nicht mehr begleichen können. Schon ab einem Betrag von über 100 Euro Rückstand kann der Energielieferant den Strom abstellen.
Nach allen Erfahrungen nach ist es besser, das Problem bereits vor einer drohenden Sperre anzugehen. Die meisten Stromanbieter lassen sich beispielsweise auf Ratenzahlungen ein. Wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“, helfen diese wertvollen Hinweise, die von der BAG Prekäre Lebenslagen zusammengestellt wurden:
Folgende Schritte sind außerdem bei drohender Abschaltung und bei zu hohen Stromkosten unbedingt notwendig:
1. Überprüfung der Forderung – worauf bezieht sich die aktuelle Rechnung? Abrechnungszeitraum und Verbrauch anhand von Vergleichsrechnungen überprüfen.
2. Ist die Ausgangsrechnung, aus der eine Mahnung entsteht, sachlich richtig?
3. Kann der Betrag (noch) aus den eigenen (Regelsatz-)mitteln oder Eigenmitteln aufgebracht werden? Ist eine Ratenzahlung möglich?
4. Die Jobcenter können nach § 22 SGB II, Absatz 8, Satz 2 ein Darlehen für Stromschulden gewähren. (wenn eine Situation eingetreten ist, vergleichbar der Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit); also einen Antrag beim Jobcenter stellen. Das Darlehen kann versagt werden, wenn a) bei dem/der AntragstellerIn anrechenbares Vermögen vorhanden ist oder b) innerhalb von zwei Jahren wiederholt Anträge von derselben BG gestellt werden.
5. Achtung! Bei Beträgen unter 100.- Euro darf nach geltender Rechtslage keine Absperrung der Energie (Strom, Heizenergie) erfolgen.
6. Wenn alles nichts nützt, schon währenddessen den Stromanbieter wechseln oder Bekannte/ Angehörige zur (Strom-) Anmeldung beim Energieversorgungsunternehmen ansprechen, um möglichst die zukünftige Versorgung sicher zu stellen.Wenn dies alles nicht möglich ist, muss nach anderen Wegen gesucht werden.
Beim (Strom-) Anbieterwechsel sind wiederum „sechs goldene Regeln“ zu beachten:
1. Glauben Sie die Preise nicht !; 2. Was billiger ist, ist besser…stimmt nicht!; 3. Auch Protestkunden können wechseln; 4. Schlussabrechnung genau prüfen !; 5. Abschlagszahlungen prüfen!; 6. Zeugen sind wichtig!
Bild: birgitH / pixelio.de
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