Viele rutschen plötzlich in die Grundsicherung. Die Wohnung bleibt dann oft der größte Kostenblock. Bisher zahlte das Jobcenter im ersten Jahr meist die tatsächliche Miete. Das soll sich nach einem Gesetzentwurf ändern. Künftig droht bei sehr hohen Mieten früher Druck. Betroffene müssen dann schneller reagieren.
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Karenzzeit beim Wohnen: So ist die Lage heute
Das Jobcenter übernimmt Unterkunftskosten nach § 22 SGB II. Dazu zählen Kaltmiete und kalte Nebenkosten. Kalte Nebenkosten sind etwa Müll- und Abwassergebühren. Heizkosten laufen als eigener Posten.
Wohnkosten müssen grundsätzlich angemessen sein. Angemessen heißt: Sie liegen im örtlichen Richtwert. Dieser Richtwert hängt von Ort und Haushaltsgröße ab. Liegt die Miete darüber, prüft das Jobcenter Gründe. Manchmal darf es trotzdem mehr zahlen. Das gilt etwa bei fehlendem Wohnraum.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Karenzzeit. Sie dauert zwölf Monate. In dieser Zeit werden Unterkunftskosten zunächst nach tatsächlicher Höhe berücksichtigt. Die Angemessenheitsprüfung greift dann später. Die Karenzzeit gilt aber nicht für alle Fälle. Sie betrifft Neuzugänge ohne Leistungen in den drei Jahren davor.
Warum die Karenzzeit eingeführt wurde
Die Karenzzeit sollte Wohnungssicherheit geben. Niemand sollte sofort umziehen müssen. Das sollte die Arbeitssuche erleichtern. Betroffene sollten nicht sofort die Wohnung verlieren. Die Idee war: Erst stabilisieren, dann prüfen.
Genau dieser Schutz steht nun zur Debatte.
Der Gesetzentwurf: 1,5-Grenze als neue Oberkante
Ein Gesetzentwurf vom 12. November 2025 sieht Änderungen vor. Die Unterkunftskosten sollen früher geprüft werden. Die Karenzzeit soll beim Wohnen eingeschränkt werden.
Der Entwurf arbeitet mit einer Schwelle. Sie liegt beim Eineinhalbfachen des örtlichen Richtwerts. Liegen die Wohnkosten darunter, soll die Karenzzeit weiter wirken. Liegen sie darüber, soll sofort eine Einzelfallprüfung starten. Danach kann das Jobcenter die Anerkennung begrenzen. Als Regelfall nennt der Entwurf die Erstattung bis zur 1,5-Grenze.
Wichtig ist die Praxisfolge. Die Grenze steht nicht als Eurobetrag im Gesetz. Sie ergibt sich aus den kommunalen Richtwerten. Ohne diese Werte können Sie Ihr Risiko nicht prüfen.
Was die 1,5-Grenze für Ihre Miete bedeutet
Die Logik ist simpel. Maßstab ist die abstrakt angemessene Bruttokaltmiete vor Ort. Daraus wird die 1,5-Obergrenze gebildet. Liegt Ihre Miete darüber, droht eine Zahlungslücke.
Ein Beispiel macht es greifbar. Richtwert 520 Euro, Deckel 780 Euro. Liegt Ihre Bruttokaltmiete bei 860 Euro, fehlen 80 Euro. Diese Differenz kann sofort zum Problem werden. Sie müssen sie dann selbst schließen.
Härtefall möglich, aber nur bei „unabweisbar“ höheren Kosten
Der Entwurf lässt eine Tür offen. In der Karenzzeit können höhere Kosten anerkannt werden. Das gilt aber nur im Ausnahmefall. Die Hürde heißt „unabweisbar“. Das müssen Sie konkret belegen. Bloß „schwierig“ reicht meist nicht.
Entscheidend sind objektive Gründe. Dazu zählen fehlender passender Wohnraum. Auch besondere Belastungen können zählen. Gesundheitsgründe müssen funktional beschrieben sein. Diagnosen allein helfen oft nicht.
Wie viele Haushalte betroffen sein könnten
Daten zu Neuzugängen zeigen ein klares Muster. Im Jahr 2022 lagen bei 35,3 Prozent die Wohnkosten über Richtwert. Gezählt wurden Miet-Haushalte mit vorhandenen Richtwertangaben. Das betraf 243.079 Personen in 192.231 Bedarfsgemeinschaften.
Besonders wichtig ist die zweite Zahl. Bei 6,9 Prozent lagen die Wohnkosten über der 1,5-Schwelle. Diese Gruppe wäre nach der Entwurfslogik besonders gefährdet. Dort würde die neue Prüfung sofort greifen.
Alleinerziehende: Hohe Mieten sind dort häufiger
Die Anteile unterscheiden sich stark nach Haushaltstyp. Bei Ein-Personen-Haushalten liegen 68,9 Prozent im Richtwert. 5,4 Prozent liegen über der 1,5-Schwelle.
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Bescheid prüfenBei Alleinerziehenden sieht es schlechter aus. Nur 55,1 Prozent liegen im Richtwert. 10,0 Prozent liegen über der 1,5-Schwelle. Diese Haushalte wären überdurchschnittlich betroffen.
Der Grund liegt oft im Alltag. Nach einer Trennung bleibt die Wohnung. Kinder sind dort verwurzelt. Die Wohnung wird dann schnell „zu groß“. Sie wird dadurch schneller unangemessen.
Partnerhaushalte und Kinderzahl: Risiko steigt mit Platzbedarf
Auch Partnerhaushalte ohne minderjährige Kinder fallen auf. Dort liegen 45,7 Prozent über dem Richtwert. 9,1 Prozent liegen über der 1,5-Schwelle. Das ist ebenfalls ein erhöhtes Risiko.
Kinderreiche Haushalte können besonders betroffen sein. Der Anteil sehr hoher Wohnkosten steigt leicht an. Bei Alleinerziehenden mit vier Kindern liegt er bei 13,3 Prozent. Bei Partnerhaushalten mit drei Kindern liegt er bei 11,0 Prozent.
Alter und Ausbildung: Wer häufiger über der Schwelle liegt
Auch das Alter spielt eine Rolle. Junge Singles liegen selten über der Schwelle. Ältere Singles liegen deutlich häufiger darüber. Bei Alleinerziehenden ist das Niveau insgesamt höher.
Auch der Bildungsstand zeigt Unterschiede. Ohne Abschluss liegen 6,1 Prozent über der Schwelle. Mit Berufsabschluss sind es 7,7 Prozent. Mit Hochschulabschluss sind es 9,7 Prozent. Oft passt die frühere Wohnrealität nicht mehr zum Leistungsbezug.
Das Wichtigste für Betroffene: Holen Sie Ihren Richtwert sofort
Sie brauchen zuerst den Richtwert Ihrer Kommune. Fragen Sie nach dem Wert für Ihre Haushaltsgröße. Lassen Sie sich erklären, wie gerechnet wird. Klären Sie Bruttokalt und Heizkosten getrennt.
Dann rechnen Sie die Differenz. Bilden Sie aus dem Richtwert die 1,5-Grenze. Vergleichen Sie diese Grenze mit Ihrer Bruttokaltmiete. Je größer die Lücke, desto größer der Handlungsdruck.
Wenn das Jobcenter senken will: Dokumentation entscheidet
Wenn das Jobcenter Kostensenkung verlangt, zählt Ihr Nachweis. Dokumentieren Sie Wohnungssuche von Beginn an. Sammeln Sie Absagen und Kontaktverläufe. Notieren Sie Termine, Angebote und Daten. Halten Sie auch fehlende Kautionen oder Bürgschaften fest.
Auch Härtegründe sollten sauber belegt sein. Gesundheitsgründe müssen Alltagseinschränkungen beschreiben. Schul- und Betreuungsbindungen müssen konkret sein. Pflegeverantwortung braucht Nachweise. Damit wird „unmöglich“ oder „unzumutbar“ greifbar.
Umzug nur mit Zusicherung: Sonst drohen Geldverluste
Viele verlieren Geld durch einen falschen Schritt. Ein Umzug kann neue Kosten auslösen. Höhere als angemessene Kosten werden nach einem Umzug oft nur anerkannt. Dafür braucht es regelmäßig eine vorherige Zusicherung.
Das gilt auch für Kautionen und Genossenschaftsanteile. Sie werden oft nur als Darlehen übernommen. Ohne vorherigen Antrag wird es schnell teuer. Unterschreiben Sie keinen Vertrag ohne klare Zusage. Sonst bleibt die Differenz bei Ihnen.
Warum der Streit eskalieren dürfte
Die geplante Regel zwingt zu frühen Einzelfallprüfungen. Jobcenter müssen schneller bewerten und begründen. Das erhöht den Aufwand. Es erhöht auch das Konfliktpotenzial. Denn die Lücke zur tatsächlichen Miete trifft Haushalte sofort.
Für Betroffene gilt daher ein Grundsatz. Prüfen Sie Unterkunftskosten direkt am Anfang. Warten Sie nicht bis zum zwölften Monat. Der Entwurf verschiebt den Druck nach vorn.
Quellenhinweis
§ 22 SGB II; Gesetzentwurf zur Reform/Umgestaltung der Grundsicherung (Stand 12.11.2025); Auswertung zu Wohnkosten bei Neuzugängen im SGB II für 2022 (IAB).




