Massenhaft falsche Hartz IV-Bescheide

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Bundesagentur für Arbeit bestätigt: Im letzten Jahr wurden haufenweise falsche Hartz IV Bescheide ausgestellt. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen.

(26.07.2010) Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einem internen Bericht bestätigt, wurden haufenweise falsche Hartz IV-Bescheide versandt. Die BA beziffert die falsch erlassenen Arbeitslosengeld II Bescheide mit 162.300. Die Dunkelziffer dürfte freilich weitaus höher liegen, was anhand der erfolgreichen Widerspruchsverfahren erkennbar ist.

Allein im letzten Jahr sollen 162 300 falsche Arbeitslosengeld II Bescheide durch Hartz IV-Behörden ausgestellt worden sein. Das bestätigte ein interner Bericht der Bundesagentur für Arbeit. Wie die BA schreibt, seien die falschen Bescheide "aufgrund fehlerhaften Arbeitens in der Grundsicherungsstelle" ergangen. Weiter heißt es in dem Bericht, sei 2009 jeder dritte Widerspruch gegen den Bescheid erfolgreich gewesen. Insgesamt hätten fast eine Millionen (805.200) ALG II Bezieher einen Widerspruch eingelegt. Fast 38 Prozent der Widersprüche waren erfolgreich. Rechnet man diese Zahl hoch, dann waren 301.500 Widersprüche erfolgreich. Bei nicht statt gegebenen Widersprüchen klagten 142.700 Betroffene gegen den Hartz IV-Bescheid. 55.800 haben vor einem Sozialgericht erfolgreich für ihre Rechte gekämpft.

Allein aus den zuletzt genannten Zahlen dürfte erkennbar sein, dass die angegebenen Zahlen der falsch ausgestellten Hartz IV Bescheide viel zu niedrig angesetzt ist. Ansonsten hätten nicht derart viele Menschen durch Klagen und Widersprüche allein auf dem Gebiet der Bescheide Recht bekommen. Zudem existiert eine interne- nicht offen kommunizierte Weisung, im Zweifelsfall eher zu Ungunsten des Antragsstellers zu bescheiden. So werden rechtmäßige Leistungen teilweise nur durch massiven Druck der Betroffenen bewilligt. Die meisten Hartz IV Bezieher wehren sich zudem aus Unkenntnis nicht gegen einen falschen Bescheid.

Erwerbslosengruppen weisen schon seit Beginn der sog. Hartz-Reformen darauf hin, ALG II-Bescheide genau zu prüfen. Im Zweifelsfall helfen unabhängige Beratungsstellen oder Hartz IV Foren von Initiativen beim Prüfen eines ALG II Bescheides. (sb)

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