Krankengeld steigt und sinkt

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Bei anderen Sozialleistungen ist eine regelmäßige Anpassung in Form von Erhöhungen bekannt, etwa bei der gesetzlichen Rente. Beim Krankengeld erwarten viele dagegen eine starre Leistung, die einmal berechnet wird und dann über Monate unverändert bleibt. Genau hier setzt die gute Nachricht an: Wer lange Krankengeld erhält, kann tatsächlich mit einer Erhöhung rechnen.

Hintergrund ist eine gesetzliche Anpassungsregel: Die Berechnungsgrundlage, die dem Krankengeld zugrunde liegt, wird nach Ablauf eines Jahres an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Gemeint ist damit keine individuelle Gehaltserhöhung, sondern eine pauschale Fortschreibung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland. Wer lange krank ist, soll nicht vollständig von der Lohnentwicklung abgekoppelt bleiben, die bei Beschäftigten in dieser Zeit weiterläuft.

Was „ein Jahr nach Ende des Bemessungszeitraums“ in der Praxis bedeutet

Der Gesetzestext ist technisch formuliert, und genau deshalb entstehen Missverständnisse. Entscheidend ist nicht, dass jemand „ein Jahr Krankengeld“ bezogen haben muss. Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums, also nach dem Abrechnungszeitraum, aus dem das Krankengeld ursprünglich berechnet wurde.

Das führt zu einem wichtigen Effekt: Weil vor dem Krankengeld in der Regel noch die sechswöchige Entgeltfortzahlung liegt, kann die Anpassung bereits eintreten, obwohl der Krankengeldbezug selbst noch keine zwölf Monate dauert. Für Betroffene ist am Ende nicht die juristische Feinheit entscheidend, sondern die praktische Frage: Ab wann erhöht sich der Zahlbetrag tatsächlich? Diese Schwelle hängt an einem Datum, das sich aus dem letzten abgerechneten Entgeltzeitraum vor der Erkrankung ergibt.

Das Beispiel „Nicole“

Ein Praxisbeispiel: Nicole erkrankt erstmals am 21.09.2024. Zunächst erhält sie sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Danach rutscht sie ins Krankengeld. Für die Berechnung zählt der Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit; im Beispiel ist das der August 2022. Dieser August bildet den Bemessungszeitraum.

Ein Jahr nach dem Ende dieses Bemessungszeitraums ist im Beispiel Ende August 2025 erreicht. Ab dem Folgemonat kann die Anpassung greifen. Der Knackpunkt: Die Erhöhung knüpft an die allgemeine Lohnentwicklung an und wird über einen sogenannten Anpassungsfaktor umgesetzt. Dieser Faktor gilt jeweils für einen Zeitraum von zwölf Monaten, der sich an den Stichtag 1. Juli anlehnt. Praktisch bedeutet das: Das Datum, an dem bei einer Person die Jahresfrist abläuft, entscheidet darüber, welcher Anpassungsfaktor zur Anwendung kommt.

Die Höhe der Erhöhung: Pauschal, nicht individuell

Die Erhöhung richtet sich nicht nach dem eigenen Beruf, nicht nach dem Arbeitgeber und nicht nach zwischenzeitlichen Tarifabschlüssen im persönlichen Umfeld. Sie folgt vielmehr der durchschnittlichen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales macht den maßgeblichen Anpassungsfaktor bekannt; veröffentlicht wird er im Bundesanzeiger. Für Betroffene ist das zugleich beruhigend und ernüchternd: Beruhigend, weil kein Antrag und keine „Verhandlung“ nötig sind, ernüchternd, weil die Anpassung nicht die individuelle Lebensrealität abbildet, sondern eine statistische Größe ist.

In den vergangenen Jahren lagen diese Faktoren spürbar über eins, also im Bereich einer Erhöhung. So gab es beispielsweise für die Zeit ab 1. Juli 2022 einen Anpassungsfaktor, der einer Erhöhung um 3,48 Prozent entsprach. Für die Zeit vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 wurde ein Faktor veröffentlicht, der einer Erhöhung um 6,11 Prozent entspricht, und für die Zeit vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 ein Faktor, der einer Erhöhung um 5,33 Prozent entspricht. Solche Werte zeigen: Bei längeren Krankheitsphasen kann die Anpassung spürbar helfen, sie ersetzt aber nicht das frühere Einkommen.

Wichtiges Detail: Es gibt Grenzen nach oben – und keine Absenkung

Auch nach einer Anpassung bleibt das Krankengeld an Höchstgrenzen gebunden. Steigt der Zahlbetrag durch den Anpassungsfaktor, kann er dennoch gedeckelt sein, wenn bereits die maximale Berechnungsgröße erreicht ist. Wer vorher schon nah am Höchstkrankengeld lag, merkt von der Dynamisierung unter Umständen weniger als jemand, dessen Krankengeld klar unter den Obergrenzen lag.

Umgekehrt gilt: Bei einer negativen Lohnentwicklung wird die Leistung nicht abgesenkt. Das System arbeitet also nicht wie ein Börsenkurs, sondern wie eine Einbahnstraße nach oben, wenn der Anpassungsfaktor über eins liegt.

Warum „lange im Krankengeld bleiben“ nicht immer einfach ist

Häufig fällt ein Satz, der in Beratungsstellen immer wieder bestätigt wird: Selbst bei schweren Erkrankungen ist es in Deutschland nicht automatisch garantiert, über lange Zeit nahtlos im Krankengeldbezug zu bleiben. Das liegt nicht daran, dass es keinen Anspruch gäbe, sondern an den Bedingungen, die während des Bezugs eingehalten werden müssen, und an den Prüfmechanismen.

Krankenkassen können den Medizinischen Dienst einschalten, wenn Fragen zur Arbeitsunfähigkeit zu klären sind. Das betrifft zwar nur einen vergleichsweise kleinen Anteil der Fälle, wird von Betroffenen aber als sehr belastend erlebt, weil neben die Krankheit ein Prüfverfahren tritt. Hinzu kommen Mitwirkungspflichten: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenkasse Versicherte auffordern, einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe zu stellen.

Wer eine solche Frist verstreichen lässt, riskiert zeitweise den Wegfall des Krankengeldanspruchs, bis ein Antrag nachgeholt wird. In der Praxis spielt das besonders bei längeren Verläufen eine Rolle, weil die Frage „Reha oder andere Leistung?“ irgendwann auf den Tisch kommt.

Gerade bei psychischen Erkrankungen berichten Beratungsstellen häufiger von Konflikten und Unsicherheiten, weil Verläufe schwanken können und eine klare Prognose schwerer zu fassen ist. Gleichzeitig entstehen organisatorische Risiken: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen lückenlos festgestellt werden, und auch wenn die elektronische Übermittlung inzwischen vieles erleichtert, bleiben Fristen und Nachweisanforderungen ein Thema, wenn es zu Pannen oder Verzögerungen kommt. Für Betroffene heißt das: Wer ohnehin erschöpft ist, muss trotzdem darauf achten, dass die Formalien stimmen.

Aussteuerung: Wenn das Krankengeld endet

So wichtig die Dynamisierung ist, sie ändert nichts daran, dass Krankengeld zeitlich begrenzt ist. Für dieselbe Krankheit wird es längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Endet die Zahlung, spricht man umgangssprachlich von Aussteuerung. Dieser Moment ist für viele Betroffene ein Einschnitt, weil er die Frage erzwingt, wie es finanziell und sozialrechtlich weitergeht.

Je nach Situation kommen unterschiedliche Anschlusswege in Betracht. Manche Menschen können schrittweise in den Beruf zurückkehren, andere benötigen Rehabilitation, wieder andere müssen klären, ob eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt. Wenn die Erwerbsfähigkeit unklar ist und eine Entscheidung der Rentenversicherung noch aussteht, kann auch Arbeitslosengeld unter besonderen Voraussetzungen eine Brückenfunktion erfüllen. In jedem Fall ist die Aussteuerung kein Randereignis, sondern ein Punkt, an dem Beratung und vorausschauende Planung besonders wertvoll werden.

Was Betroffene aus der Anpassungsregel mitnehmen können

Die Regel zur Erhöhung des Krankengeldes nach Ablauf eines Jahres ist kein großes Versprechen, aber ein wichtiges Detail im Sozialrecht, das vielen nicht bekannt ist. Sie zeigt, dass der Gesetzgeber lange Krankheitsverläufe nicht vollständig von der allgemeinen Lohnentwicklung abkoppeln will. Für Betroffene kann das im Alltag bedeuten, dass die finanzielle Lücke nach vielen Monaten wenigstens etwas kleiner wird.

Gleichzeitig sollten die Anpassungen beim Krankengeld nicht darüber hinwegtäuschen, dass Krankengeld eine Absicherung auf Zeit ist. Wer längere Ausfälle absehen kann, braucht häufig mehr als eine prozentuale Anpassung: klare Informationen, eine realistische Haushaltsplanung und frühzeitig die Klärung, welche Leistungen und Schritte nach dem Krankengeld in Frage kommen. Seriöse Beratung kann hier helfen, gerade weil die Regeln im Detail kompliziert sind und sich die persönliche Lage selten in Standardschemata pressen lässt.

Quellen

Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz): Regelungen zur Höhe des Krankengeldes in § 47 SGB V.