Keine Abwrackprämie an Hartz IV-Empfänger?

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Keine Abwrackprämie an Hartz-IV-Empfänger?

Das Bundesarbeitsministerium sieht keine Möglichkeit, auch Hartz-IV -Empfängern die als Abwrackprämie bezeichnete Umweltprämie ohne Anrechnung auf ihr ALG II auszuzahlen, teilte am 03 März 2009 eine Ministeriumssprecherin mit: ohne Gesetzesänderung sei die Rechtslage hier eindeutig, das Arbeitsministerium sehe sich damit in seiner bisherigen Rechtsauffassung bestätigt.

Ist das wirklich so?
Oder will man, einmal mehr, ALG II-Empfänger veralbern, die nach Auffassung vieler Politiker ohnehin nur Säufer und Asoziale sind, die ihre Kinder für neueste Flachbildfernseher, die nächste Flasche Alkohol und die nächste Zigarette hungern lassen und vernachlässigen?

Lt. § 13 Abs. 1 Nr. 1 SGB II darf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festlegen, was alles beim ALG II kein Einkommen ist, also nicht angerechnet wird. Das von Bundestag (13 Februar 2009) und Bundesrat (20 Februar 2009) als Konjunkturpaket II beschlossene "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" (Bundesrat Drucksache 120/09) enthält keine, die sog. Abwrackprämie betreffende, anderweitige Festlegung. Das heist im Klartext: das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann – ohne jemanden zu fragen – festlegen, dass die sog. Abwrackprämie kein Einkommen im SGB II ist. Warum erzählt dieses Ministerium nun den ALG II Empfängern dieses Märchen: es wäre nicht möglich? Nun offensichtlich darum, weil man diese Bevölkerungsgruppe davon ausschließen will – nicht muss. (04.03.2009)