Kein Weihnachten für Hartz IV Betroffene

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Der Weihnachtsbaum wurde aus den Berechnungsgrundlagen des Hartz IV Regelbedarfs herausgestrichen

16.12.2011

Am ersten April diesen Jahres hatte der Vermittlungsausschuss im Bundesrat beschlossen, die Hartz IV Regelleistungen rückwirkend zum Jahresbeginn 2011 um ganze fünf Euro zu erhöhen. Was Betroffene wissen aber in der öffentlichen Debatte vielmals verschwiegen wird: Bei Kindern und Jugendlichen wurde keine Anpassung vorgenommen. Sie gingen wie so oft leer aus. Zudem wurde die Position „Weihnachtsbaum“ gestrichen, da diese als nicht existenzssichernd angesehen wird.

Damit der Hartz IV Regelbedarf weiterhin so klein gehalten werden konnte, bediente sich das Bundesarbeitsministerium zahlreicher statistischer Tricks. Zudem wurden zahlreiche Positionen aus dem Regelsatz einfach raus gestrichen. In der öffentlichen Debatte fand nur die Position Tabakwaren und Alkohol starken Widerhall. Schließlich konnte die Streichung dieser Position auch populistisch in der Öffentlichkeit gerechtfertigt werden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung begründete das Minimieren von Positionen für die Berechnung der Regelleistungen mit dem Argument, nur was für die Existenz notwendig ist, sole auch mit in die Berechnung einbezogen werden. „Was aber viele Menschen nicht wissen, dass der Weihnachtsbaum ebenfalls aus dem Regelsatz entfernt wurde, weil er nicht zum erforderlichen Grundbedarf gehöre“, erklärte Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland (ELO).

Vor der letzten sogenannten Hartz IV Reform gehörte der Weihnachtsbaum noch zu den Positionen „Schnittblumen und Zimmerpflanzen“ der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS). Mit der Neuberechnung des Arbeitslosengeldes II wurde diese Position für Hartz IV Empfänger aberkannt. Die offizielle Begründung hierfür lautete: „Die Position Schnittblumen und Zimmerpflanzen gehören nicht zum erforderlichen Grundbedarf und sind nicht existenzsichernd. Sie werden deshalb auch nicht mehr für den Regelbedarf berücksichtigt.“ (Bundestags-Drucksache 17/3404 Seite 62).

Wer schließlich erwerbslos ist, soll auch in einer christlich geprägten Gesellschaft kein Weihnachten feiern. Nur so lässt sich erklären, warum die Position gestrichen wurde. Mal ganz davon abgesehen, dass hunderttausende Kinderaugen an Heiligabend kein Leuchten bekommen, weil ein Mehrbedarf zum Weihnachtsfest im SGB II ebenfalls nicht vorgesehen ist. „Mit der Mehrheit von CDU, FDP und SPD wurde der Weihnachtsbaum und damit letztendlich auch das Weihnachtsfest endgültig gestrichen, weil es nicht zum erforderlichen Grundbedarf von Menschen in Armut gehört.“, sagt Behrsing. Hatte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) öffentlichkeitswirksam behauptet, ihr Ziel sei die „Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung“ kann dies nur als PR Heuchelei entlarvt werden. „Wie sich das mit der christlichen Grundhaltung unserer Arbeitsministerin verträgt, bleibt mir ein Rätsel“, sagt daher auch Behrsing. (sb)

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Bild: Dieter, Pixelio.de

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