Was ist zumutbar und was kann man ablehnen, ohne von drastischen Kürzungen betroffen zu sein. Diese Frage stellt sich natürlich nicht bei einem Job, den man schon seit längerer Zeit gesucht hat. Doch wann werden schon ALG II Betroffene in genau die Tätigkeiten von der Arbeitsagentur (ARGE) vermittelt? Und läßt die eigene Lebenssituation überhaupt eine Berufstätigkeit zu?
Arbeit darf aus folgenden Gründen als ALG II Bezieher nicht abgelehnt werden:
– weil sie nicht dem früheren Beruf oder den Ausbildungen entspricht
– weil der Beschäftigungsort weiter entfernt ist als die frühere Arbeitsstelle
– weil die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei der letzten Tätigkeit
– weil die Entlohnung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts liegt
Arbeit ist NICHT zumutbar:
– wenn erwerbsfähige Hilfebedürftige dazu geistig, seelisch und körperlich nicht in der Lage sind
– wenn die Arbeit die Erziehung eines Kindes gefährden würde
– wenn die Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre
– wenn der Ausübung der Arbeit ein anderer wichtiger Grund im Wege steht
Welche Leistungskürzungen muss ich in Zukunft befürchten, wenn ich die vermittelte Arbeit ablehne?
Wenn Sie Arbeitsangebote nicht in Anspruch nehmen, können 30 % von ihrem ALG 2 für die Zeit von 3. Monaten gekürzt werden. Wenn Sie innerhalb dieser 3 Monate abermals ein Jobangebot ablehnen, kann es Ihnen passieren, dass Sie Kürzungen von (insgesamt) 60 % erfahren. Bei mehrfacher Ablehnung kann auch das gesamte Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Sie sollten sich genaustens beraten lassen, bevor Sie Job´s ablehnen!
Tipps:
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