Jobcenter zwingt Hartz IV Beziehende zu „Gesundheitstag“
28.11.2016
Menschen zu informieren, wie sie ihren Körper und Geist fit halten können, ist nichts Schlechtes. Das zuständige Jobcenter allerdings zwang 3000 Erwerbslose aus dem Kreis Mettmann, an einem „Gesundheitstag“ am 28.9. 2016 teilzunehmen. Das Programm umfasste unter anderem Ernährungsberatung, Bewegung im Alltag, psychosoziale Beratung oder Beratung zu allen Rentenarten. Die Teilnahme war verpflichtend. Im Klartext: Wer nicht mitmachte, dem drohte das Jobcenter, die Leistungen zu kürzen.
Krankheit als Folge von Hartz-IV kein Thema
Gesund ist es für Betroffene, die auf dem Existenzminimum leben, ganz sicher nicht, wenn ihnen das Jobcenter Geld nimmt, das sie für Essen oder Heizung benötigen.
Suizid unter Erwerbslosen, psychische Erkrankungen durch den Terror der „Hartz-IV-Polizei“, Demütigung von Hartz-IV-Abhängigen, das seelische Leid von Menschen, denen die Jobcenter verweigern, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, spielte denn auch beim „Gesundheitstag“ keine Rolle.
Die Drohung mit Sanktionen, die die Betroffenen unter das Existenzminimum trügen, entlarvt, was das Jobcenter unter „Gesundheit“ versteht. Erwerbslose sollten „sich selbst optimieren“, körperlich auf der Höhe zu sein für Arbeitgeber, denen sie per Gesetz als optimal ausbeutbare Entrechtete zur Verfügung zu stehen haben.
Die LINKE fordert Angebote ohne Druck
Die Drohung beschäftigt jetzt die Politik. Das Sozialgesetzbuch sagt nämlich eindeutig, dass Hartz-IV-Abhängige nur zu Terminen verpflichtet werden können, die mit "Erörterung des Antrags oder Klärung weiterer für die Leistungen erheblichen Sachverhalte" zu tun haben.
Die Fraktion der LINKEN vor Ort beantragte im Sozialausschuss, dass Veranstaltungen wie der Gesundheitstag nur ohne Verpflichtungen statfinden sollten. RP-online schreibt: „Druck und Drohungen sind nach Auffassung der Linken generell nicht geeignet, um Menschen in Arbeit zu bringen. So werde nur Vertrauen ins Jobcenter zerstört. Sanktionen seien ungeeignet, um Menschen wieder in Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Tatsächlich fördere die Sanktionspraxis genau das Gegenteil.“ Sozialdezernent Martin Richter merkte an, nur die Trägerversammlung können über Sanktionen entscheiden. (Dr. Utz Anhalt)
Bild: DDRockstar – fotolia
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