Urteil: Bewährungsstrafe für Jobcenter-Mitarbeiterin, die sich am Geld Obdachloser bereicherte
03.12.2014
Eine Mitarbeiterin des Jobcenters Krefeld musste sich am Dienstag wegen gewerbsmäßiger Untreue vor Gericht verantworten. Die Frau hatte 75.000 Euro, die für die Unterstützung von Obdachlosen vorgesehen waren, auf ihr Privatkonto transferiert und davon Urlaubsreisen und Luxusartikel finanziert.
75.000 Euro für Obdachlose in die eigene Tasche gesteckt
Die Jobcenter-Mitarbeiterin hatte im Namen ihrer Klienten Leistungen beantragt, die diese aber nie angefordert hatten. So vermisste auch zunächst niemand das Geld, dass sich die Frau auf ihr Privatkonto überwies. Ein schlechtes Gewissen schien sie nicht gehabt zu haben, als sie von den 75.000 Euro, die eigentlich für die Ärmsten in unserer Gesellschaft gedacht waren, kostspielige Reisen und Luxusartikel finanzierte.
Während der Staatsanwalt zweieinhalb Jahre Gefängnis forderte, ließ das Amtsgericht Krefeld Milde walten. Die 57-Jährige kam mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren Haft wegen gewerbsmäßiger Untreue davon. Das Gericht begründete die geringe Strafe damit, dass die Frau aufgrund ihrer Tat ihren Job verloren hat und sich zu ihren Vergehen bekannt hat. Der Verteidiger der Frau hatte zuvor versucht, seine Mandantin aufgrund psychischer Probleme als schuldunfähig einstufen zu lassen. Ein Gutachter attestierte der 57-Jährigen jedoch volle Schuldfähigkeit. (ag)
Bild: Marc Boberach / pixelio.de
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