Krank, Arbeitslos und dann früher in Rente

Lesedauer 7 Minuten

Eine längere Erkrankung verändert den Alltag oft schneller, als es einem lieb ist. Zuerst steht die medizinische Seite im Vordergrund: Untersuchungen, Therapien, Reha-Fragen, die Sorge um den eigenen Körper und darum, wie es weitergeht. Sehr früh kommt jedoch ein zweiter Strang dazu, der für viele völlig neu ist: die soziale Absicherung.

Wer länger arbeitsunfähig ist und nicht einfach nach ein paar Tagen an den Arbeitsplatz zurückkehrt, begegnet Begriffen wie Krankengeld, Aussteuerung, Arbeitslosengeld trotz Krankheit, Erwerbsminderungsrente oder vorzeitige Altersrente. Und damit wächst auch das Risiko, durch Unwissen oder Verzögerung in eine finanzielle Lücke zu geraten.

Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt von Gegen-Hartz ordnet die Abläufe ein, erklärt Zuständigkeiten und zeigt, an welchen Stellen Betroffene besonders aufmerksam sein sollten, damit aus der gesundheitlichen Krise nicht auch noch eine existenzielle wird.

Dr. Utz Anhalt: Erst krank, dann arbeitslos und dann in die Rente

Die erste Phase: Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Solange ein reguläres Beschäftigungsverhältnis besteht und eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt ist, beginnt die Absicherung in der Regel mit der Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt dann für bis zu sechs Wochen den Lohn beziehungsweise das Gehalt weiter.

Diese sechs Wochen wirken im Alltag oft wie ein Puffer, weil sich finanziell zunächst wenig verändert. Genau darin liegt aber auch eine Falle: Wer sich in dieser Zeit nicht orientiert, merkt unter Umständen erst spät, dass die nächste Stufe der Absicherung andere Regeln hat und andere Nachweise verlangt.

Wichtig ist außerdem: Diese sechs Wochen beziehen sich auf dieselbe Erkrankung. Bei längeren oder wiederkehrenden Krankheitsverläufen spielen Zeiträume und Abgrenzungen eine größere Rolle, als man anfangs erwartet. Deshalb lohnt es sich, Unterlagen von Beginn an sorgfältig zu sammeln, auch wenn das in einer akuten Krankheitsphase unerquicklich ist.

Nach sechs Wochen: Krankengeld – aber anders, als viele es sich vorstellen

Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung übernimmt bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich die Krankenkasse mit dem Krankengeld. Häufig wird im Alltag verkürzt gesagt, man bekomme „rund 60 Prozent“ – das führt aber leicht in die Irre, weil Krankengeld und Arbeitslosengeld nach unterschiedlichen Berechnungslogiken funktionieren.

Krankengeld orientiert sich typischerweise am Bruttoarbeitsentgelt, ist aber gedeckelt und wird außerdem um Beiträge zur Sozialversicherung gemindert.

Als Faustregel gilt: etwa siebzig Prozent des Bruttos, jedoch nicht mehr als neunzig Prozent des Nettos, begrenzt durch gesetzliche Höchstbeträge. Dadurch kann das tatsächlich ausgezahlte Krankengeld spürbar unter dem bisherigen Netto liegen, insbesondere bei höheren Einkommen.

Auch die Dauer ist klar begrenzt, und hier zählt jedes Detail. Für dieselbe Krankheit besteht ein Anspruch grundsätzlich für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von jeweils drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. In diese Zeit fallen die ersten sechs Wochen Entgeltfortzahlung bereits hinein.

Praktisch bedeutet das: Viele Betroffene erhalten Krankengeld häufig „nur“ bis zu zweiundsiebzig Wochen, weil die sechs Wochen Arbeitgeberzahlung die Gesamtdauer bereits verkürzen.

Was passiert bei Kündigung oder Jobverlust während der Krankschreibung?

Viele haben Angst, dass mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses auch die Zahlung endet. Das ist so pauschal nicht richtig. Entscheidend ist, dass der Krankengeldanspruch an die Arbeitsunfähigkeit und die Versicherung anknüpft, nicht daran, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Wer also bereits Krankengeld bezieht und währenddessen gekündigt wird oder wessen Vertrag ausläuft, verliert den Anspruch auf Krankengeld dadurch nicht automatisch. Die Krankenkasse zahlt grundsätzlich weiter, solange die Voraussetzungen erfüllt sind und die Anspruchsdauer nicht ausgeschöpft ist.

Trotzdem kann ein Jobverlust die Lage komplizierter machen, weil parallel Fragen der Arbeitslosenversicherung auftauchen: Meldungen bei der Agentur für Arbeit, Fristen, mögliche Sperrzeiten und der spätere Übergang, wenn das Krankengeld endet. Gerade hier passieren die Fehler, die später sehr teuer werden.

Die Zäsur heißt Aussteuerung: Wenn das Krankengeld endet

Wenn der Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft ist, spricht man umgangssprachlich von Aussteuerung. Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld mehr – unabhängig davon, ob weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht.

Für Betroffene ist das häufig der Moment, in dem die Absicherung neu organisiert werden muss, weil eine laufende Zahlung wegfällt, während die gesundheitliche Situation sich noch nicht stabilisiert hat.

Eine gute Vorbereitung beginnt, bevor es so weit ist. Krankenkassen informieren typischerweise im Vorfeld über das absehbare Ende der Zahlung. Wer dieses Schreiben erhält, sollte das nicht als bloße Formalie betrachten, sondern als Startsignal, um die nächste Leistung ohne Unterbrechung anzuschieben. Denn anders als beim Krankengeld laufen andere Leistungen nicht automatisch an, nur weil die vorherige endet.

Arbeitslosengeld trotz Krankheit: Die Nahtlosigkeitsregelung als Brücke

Normalerweise setzt Arbeitslosengeld voraus, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Genau das ist bei längerer, weiterhin bestehender Arbeitsunfähigkeit jedoch oft nicht der Fall.

Für diese Konstellation gibt es im Sozialrecht eine besondere Konstruktion: die Nahtlosigkeitsregelung. Sie soll verhindern, dass Menschen nach dem Ende des Krankengeldes ohne Einkommen dastehen, nur weil die Frage der dauerhaften Leistungsfähigkeit noch nicht geklärt ist.

In dieser Phase kann die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld zahlen, obwohl die betroffene Person gesundheitlich nicht oder nicht ausreichend belastbar ist. Typisch ist das Szenario, dass ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bereits gestellt wurde oder in absehbarer Zeit gestellt werden soll, die Rentenversicherung aber noch nicht entschieden hat.

Dann überbrückt das Arbeitslosengeld die Zeit, in der medizinische Begutachtungen laufen, Unterlagen geprüft werden und Entscheidungen ausstehen. Zugleich sorgt die Agentur für Arbeit in dieser Zeit dafür, dass der Krankenversicherungsschutz über Beitragszahlungen gesichert bleibt.

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes unterscheidet sich dabei deutlich vom Krankengeld. In der Regel liegt es bei sechzig Prozent des sogenannten Leistungsentgelts, und bei mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind bei siebenundsechzig Prozent.

Deshalb kann es – je nach Einkommen, Steuerklasse und Familienkonstellation – vorkommen, dass Arbeitslosengeld höher oder niedriger ausfällt als das vorherige Krankengeld. Eine pauschale Aussage hilft hier selten; die konkrete Rechnung ist entscheidend.

Warum Tempo zählt: Anträge, Bearbeitungszeiten und das Risiko einer Zahlungslücke

Der Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld scheitert in der Praxis weniger an fehlenden Rechtsgrundlagen als an Fristen, Bearbeitungszeiten und unvollständigen Unterlagen.

Wer erst kurz vor Ende des Krankengeldes tätig wird, riskiert, dass der Anspruch zwar dem Grunde nach besteht, das Geld aber nicht rechtzeitig angewiesen werden kann. In einer ohnehin belastenden Situation kann das zu Mietrückständen, Mahnungen oder dem Griff in Rücklagen führen, die man eigentlich für die Krankheitsbewältigung braucht.

Deshalb ist die wichtigste Grundregel nicht juristisch, sondern organisatorisch: Sobald das Ende des Krankengeldes absehbar ist, muss die nächste Leistung vorbereitet werden. Das heißt nicht, dass man „panisch“ handeln soll, aber dass man den Behördenlauf als festen Teil der Krankheitsrealität akzeptiert – so unerquicklich das auch ist.

Von der Überbrückung zur Dauerlösung: Erwerbsminderungsrente als mögliche Perspektive

Wenn eine Rückkehr in den Beruf nicht absehbar ist, rückt die Erwerbsminderungsrente in den Blick. Sie ist jedoch keine automatische Folge einer langen Erkrankung, sondern setzt rechtlich definierte Voraussetzungen voraus. Entscheidend ist nicht, ob der bisherige Beruf noch ausgeübt werden kann, sondern wie viele Stunden täglich eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch möglich ist.

Außerdem müssen versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein: typischerweise eine Mindestversicherungszeit und Pflichtbeiträge in einem bestimmten Zeitraum vor Eintritt der Erwerbsminderung.

In der Praxis bedeutet das: Die Rentenversicherung prüft sowohl medizinisch als auch versicherungsrechtlich.

Häufig fließen Reha-Maßnahmen und Gutachten ein. Entscheidungen dauern nicht selten Monate. Genau deshalb ist die Nahtlosigkeitsregelung für viele Betroffene so bedeutsam: Sie stabilisiert die finanzielle Lage, während die Rentenfrage geklärt wird.

Gleichzeitig entsteht ein Erwartungsdruck. Wer Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung bezieht, muss damit rechnen, dass die Agentur für Arbeit darauf drängt, die Rentenfrage zügig zu klären.

Das kann bedeuten, dass ein Rentenantrag eingefordert oder zumindest nachdrücklich nahegelegt wird, weil die Überbrückungsleistung nicht als Dauerzustand gedacht ist.

Vorzeitige Altersrente ab 63: Abschläge, Langzeitwirkung und die Abwägung mit Arbeitslosengeld

Ab einem bestimmten Alter stellt sich neben der Erwerbsminderungsrente häufig eine weitere Frage: Kommt eine vorzeitige Altersrente in Betracht? Für langjährig Versicherte kann ein Rentenbeginn ab 63 möglich sein, wenn genügend Versicherungszeiten vorhanden sind.

Diese Option klingt zunächst nach „Ausweg“, hat aber eine Eigenschaft, die viele unterschätzen: Abschläge wirken dauerhaft. Für jeden Monat, den man vor der regulären Altersgrenze in Rente geht, werden in der Regel 0,3 Prozent abgezogen.

Bei maximal vier Jahren Vorziehen summiert sich das auf bis zu 14,4 Prozent – und dieser Abzug bleibt grundsätzlich lebenslang bestehen.

Damit wird die Entscheidung schnell zu einer Rechen- und Lebensfrage: Ist die vorzeitige Rente trotz Abschlägen tragbar, oder ist es sinnvoller, eine Zeit lang Arbeitslosengeld zu beziehen, sofern ein Anspruch besteht?

Arbeitslosengeld kann in bestimmten Fällen höher ausfallen als eine gekürzte Rente. Außerdem fließen während des Arbeitslosengeldbezugs weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung, was sich langfristig auf die spätere Rentenhöhe auswirken kann.

Die vorzeitige Rente dagegen reduziert die laufende Zahlung und beendet in aller Regel die Phase, in der über die Arbeitslosenversicherung rentenrechtlich weiter „gefüttert“ wird.

Hinzu kommt ein Punkt, der vielen Betroffenen Sicherheit gibt: Für den Bezug von Arbeitslosengeld besteht grundsätzlich keine Pflicht, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen. Diese Abgrenzung ist wichtig, weil in der öffentlichen Debatte oft verschiedene Systeme durcheinandergeraten.

Wer im Bereich der Grundsicherung unterwegs ist, begegnet anderen Regeln als in der Arbeitslosenversicherung.

Für Betroffene in der Nahtlosigkeitssituation kann das Wissen darum entscheidend sein, um nicht vorschnell einen lebenslangen Abschlag zu akzeptieren, obwohl es Alternativen gibt.

Ein Beispiel aus der Praxis: So ist der bessere Weg

Der 57-jährige Industriekaufmann Thomas K. aus Niedersachsen arbeitet seit vielen Jahren in einem mittelständischen Betrieb. Nach einer schweren Depression wird er krankgeschrieben. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber ganz normal weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse und Thomas erhält Krankengeld. Anfangs ist er erleichtert, weil das Geld weiterkommt, aber nach einigen Monaten merkt er, dass ihm netto weniger bleibt als früher und dass er mit Arztterminen, Therapie und Papierkram gleichzeitig jongliert.

Nach knapp anderthalb Jahren liegt schließlich das Schreiben der Krankenkasse im Briefkasten: In drei Monaten endet der Anspruch auf Krankengeld. Thomas hat zu diesem Zeitpunkt zwar weiterhin ärztliche Bescheinigungen, aber er ist noch nicht stabil genug, um wieder arbeiten zu gehen. Weil er das Ende der Zahlung nicht riskieren will, meldet er sich sofort bei der Agentur für Arbeit und beantragt Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung.

Dadurch läuft die Zahlung nahtlos weiter, obwohl er dem Arbeitsmarkt faktisch noch nicht zur Verfügung steht. Gleichzeitig bleibt er über die Agentur für Arbeit krankenversichert.

Parallel dazu fordert ihn die Agentur nach einiger Zeit auf, die Frage der Erwerbsfähigkeit rentenrechtlich klären zu lassen. Thomas stellt deshalb einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Die Rentenversicherung holt Befunde ein und lädt ihn zu einer Begutachtung. Bis zur Entscheidung vergehen mehrere Monate, in denen Thomas weiter Arbeitslosengeld erhält.

Am Ende wird die Rente bewilligt, allerdings erst ab einem bestimmten Stichtag. Für Thomas bedeutet das: Das Arbeitslosengeld hat die Zeit überbrückt, in der noch keine Rentenzahlung möglich war, und er ist in dieser Phase nicht in eine finanzielle Lücke gefallen.

Ein wichtiger Moment kommt zwischendurch, als ein Bekannter ihm rät, „doch einfach mit 63 in Rente zu gehen, dann hast du deine Ruhe“. Thomas rechnet nach und stellt fest: Eine vorgezogene Altersrente würde bei ihm lebenslange Abschläge bedeuten und läge außerdem zunächst deutlich unter dem Arbeitslosengeld. Er entscheidet sich deshalb dagegen, solange die Erwerbsminderungsrente geprüft wird. Dadurch vermeidet er eine vorschnelle Entscheidung, die ihn dauerhaft Geld gekostet hätte.

Was Betroffene aus all dem mitnehmen sollten

Das Zusammenspiel von Arbeitgeber, Krankenkasse, Agentur für Arbeit und Rentenversicherung folgt einer Logik, die aufeinander aufbaut, aber nicht automatisch „nahtlos“ läuft.

Wer lange krank ist, durchläuft typischerweise eine Kette von Leistungen, die jeweils eigene Voraussetzungen haben. Es reicht deshalb nicht, nur krankgeschrieben zu sein; entscheidend ist, den Übergang zwischen den Systemen aktiv zu steuern, Unterlagen vollständig zu halten und rechtzeitig Anträge zu stellen.

Gleichzeitig ist Zurückhaltung bei vorschnellen Dauerentscheidungen angebracht. Eine vorzeitige Altersrente kann im Einzelfall sinnvoll sein, sie ist aber keine neutrale Option, weil Abschläge dauerhaft wirken. Ebenso ist die Erwerbsminderungsrente ein rechtlich anspruchsvoller Weg, dessen Prüfung Zeit braucht und der medizinisch wie versicherungsrechtlich nicht selbstverständlich ist.

Gerade deshalb ist die Phase nach dem Krankengeld so bedeutend: Sie entscheidet darüber, ob man mit stabilen Zahlungen und klarem Krankenversicherungsschutz weiterkommt oder ob man durch organisatorische Fehler in eine Lücke rutscht, die mit Krankheit besonders schwer zu überbrücken ist.

Quellen

Gesetzliche Regelung zur maximalen Dauer des Krankengeldes nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, § 48 SGB V, Informationen zur üblichen Berechnung des Krankengeldes sowie zu gesetzlichen Höchstbeträgen, dargestellt unter anderem von gesetzlichen Krankenkassen.