Jedes Jahr aufs Neue vermeldet die Bundesagentur für Arbeit eine Steigerung bei den Ausgaben für den Verwaltungsapparat. So wurden beispielsweise 72 Millionen Euro nur dafür verwendet, um rund 30 Millionen Euro Überzahlungen per Mahnverfahren wieder einzuholen. Jedes normale Unternehmen würde diese offensichtliche Diskepanz erkennen und gegensteuern. Nicht so bei der Bundesagentur für Arbeit. Einen echten Behörden-Klamauk erlebte eine Hartz IV Bezieherin aus Düsseldorf.
Hartz IV Behörde forderte einen Cent zurück
Maria H. dachte, es handel sich um einen “schlechten Scherz”, als sie den Rückforderungsbescheid ihres Jobcenters in den Händen hielt. Denn das Jobcenter forderte genau 0,01 Cent von ihr zurück.
Die Mutter zweier Kinder hat einen Teilzeitjob. Da das Einkommen nicht ausreicht, stockt sie ihr Einkommen mit Hartz IV auf. Es käme öfter vor, dass es dabei zu Fehlern kommt. Gegenüber der Zeitung sagt Maria H.: „Es kommt immer wieder vor, dass mir das Jobcenter zu viel überweist. Deshalb muss ich öfter einmal etwas zurück überweisen. Es handelt sich immer um kleinere Beträge. Aber eine solche Rückzahlungsforderung habe ich noch nie bekommen.“
Anschreiben teurer als die Forderung
Kurioses Detail: Bereits das Porto des Anschreibens hat 80 Cent gekostet, um einen Cent wieder einzutreiben. Zudem wurde die Arbeitszeit des zuständigen Jobcennter-Sachbearbeiters eigentlich verschwendet. „Hätte man diesen einen Cent nicht im nächsten Monat verrechnen können, wenn er so wichtig ist?”, fragt die Betroffene. Dennoch habe sie den einen Cent an das Jobcenter zurück überwiesen. Denn der Behörde wolle sie nichts schuldig bleiben.
Auf dem Brief war bereits ein Rückzahldatum angegeben. “Zahlen Sie bis spätenstens bis zum 30. August den offenen Betrag zurück”. Daher habe sie sich extra fürs Online-Banking angemeldet. Ihr Lebensgefährte erklärte dazu: „Zu unserer Bank haben wir uns mit dem mitgeschickten Zahlschein nicht getraut. Die halten uns doch für bescheuert, wenn wir am Schalter einen Überweisungsträger über 0,01 Euro abgeben.“
Jobcenter kann sich Mahnung nicht erklären
Auch das zuständige Jobcenter hat sich zu dem Fall geäußert. So sagte ein Sprecher der Behörde gegenüber “Express”: „Beträge, die unter einer Bagatellgrenze von sieben Euro liegen, lassen wir gar nicht anmahnen. Von einer vorausgegangenen Forderung von 150 Euro, die von Frau H. auch beglichen wurde, blieb dieser eine Cent übrig. Wieso der Inkassodienst den jetzt anmahnte, kann ich mir auch nicht erklären.“
Achtung bei Mahngebühren
Hartz-IV Bezieher zahlten über Jahre hinweg rechtswidrige Mahngebühren an die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel mit dem Aktenzeichen: AZ: B 14 AS 54/10 R. Konkret geht es hierbei um Mahngebühren bei zu viel gezahlten Hartz IV-Leistungen, wenn Betroffene das Geld nicht in dem von der BA vorgegeben Zeitraum zurückzahlen. (Dr. Utz Anhalt) Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de
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