Jeder dritte Hartz IV Widerspruch erfolgreich

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Erfolgreiche Gegenwehr: Jeder dritte Widerspruch gegen Sanktionen ist erfolgreich

08.04.2016

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ bekommt jeder dritte Hartz IV Bezieher Recht zugesprochen, wenn er gegen eine Sanktion einen Widerspruch einlegt. Demnach dürfte die Dunkelziffer rechtswidriger Sanktionen sehr hoch sein, da sich nur Wenige trauen, überhaupt einen Widerspruch einzulegen.

Laut interner Statistiken wurden 18.600 Widersprüche in rund 51.000 Fällen ganz oder teilweise stattgegeben. Bei den 5867 eingereichten Fällen, die 2015 vor einem Sozialgericht landeten, waren die Kläger in 2325 Fällen erfolgreich.

Seit Jahren stellen die Jobcenter in hoher Vielzahl rechtswidrige Bescheide aus. Das zeigt auch der Trendverlauf, der konstant blieb. Im Jahre 2012 sowie 2014 lag der Anteil erfolgreicher Widersprüche auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Im Jahre 2013 waren sogar 42 Prozent der eingereichten Widersprüche erfolgreich.

Die Linken-Chefin Katja Kipping wiederholte die Forderung ihrer Partei, Sanktionen bei Hartz IV vollständig abzuschaffen. Die Zahlen würden zeigen, dass die alltägliche Praxis im hohen Maße rechtswidrig sei.

Bei einer Sanktion werden die Leistungen des Berechtigten gekürzt. Die Jobcenter haben sogar die Möglichkeit die Hartz-IV-Leistungen auf Null zu senken, um den Betroffenen gefügig zu machen. (sb)

Bild: BillionPhotos.com – fotolia

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