Jede 3. Klage bei Hartz IV-Sanktionen erfolgreich

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Jobcenter verhängen häufig rechtswidrige Strafen
Wenn Hartz IV-Bezieher nicht zu einem Pflichttermin im Jobcenter erscheinen oder andere Pflichtverstöße begehen, werden sie mit Leistungskürzungen bestraft. Häufig sind die Sanktionen jedoch rechtswidrig, was auch aus Daten des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht, die der Zeitung „Die Welt“ vorliegen.

Kipping: „Die Sanktionen gehören abgeschafft."
Mehr als ein Drittel aller Klagen und Widersprüche von Erwerbslosen gegen Sanktionen wurde 2014 zugunsten der Hartz IV-Bezieher entschieden. So bekam in 42,5 Prozent aller Klagen gegen Strafen in Form von Leistungskürzungen der Erwerbslose Recht, wie die Zeitung unter Berufung auf erstmals erhobene Daten des Bundesarbeitsministeriums informiert.

Demnach entschieden die Gerichte bei 2.708 von insgesamt 6.367 entschiedenen Klagen, dass die Sanktion rechtswidrig ist. Von 61.498 Widersprüchen gegen Hartz IV-Strafen wurden 22.414 (über 36 Prozent) vollständig oder teilweise zugunsten der Erwerbslosen entschieden.

Wie die Zeitung berichtet, stammen die Zahlen aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei. „Die Sanktionspraxis führt zu massenhaften Rechtsverstößen", kritisiert die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, gegenüber dem Blatt. „Grundrechte kürzt man nicht. Die Sanktionen gehören abgeschafft." (ag)

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