Wie die Erwerbslosen-Initiative Berlin berichtet, gehen die Jobcenter zunehmend dazu über, das Bürgergeld nur noch für sechs Monate zu bewilligen. Und das, obwohl die Jobcenter nach § 41 SGB II in der Regel einen Bescheid für 12 Monate ausstellen müssen.
Bürgergeld Bescheid nur für sechs Monate
Immer häufiger gehen die Jobcenter dazu über, Bescheide nur noch für sechs statt für zwölf Monate auszustellen.
Bereits nach sechs Monaten wird der Anspruch auf Bürgergeld in Form eines Weiterbewilligungsantrags erneut geprüft. Insbesondere für Leistungsberechtigte aus Polen, Rumänien oder Bulgarien stellen die Ämter die Kurzbewilligung aus.
Wann darf der Bescheid nur für sechs Monate ausgestellt werden?
Eine vorläufige Bewilligung des Bürgergeldes muss jedoch immer begründet werden. Die Jobcenter dürfen aber nur in diesen Fällen einen Bescheid für nur sechs Monate ausstellen:
- Selbstständigkeit,
- schwankende Einkünfte,
- die Miete der Antragstellenden ist zu hoch,
- die Heizkosten sind nicht angemessen.
So werden nach § 41a SGB II kürzere Bewilligungen nur erteilt, wenn “ein Anspruch auf Geld- oder Sachleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung der Höhe und der Voraussetzungen voraussichtlich ein längerer Zeitraum erforderlich ist”.
Widerspruch wenn Begründung fehlt oder rechtswidrig ist
Wird keine der in § 41a SGB II genannten Begründungen angegeben, sollte nach Ansicht der Beratungsstelle Widerspruch eingelegt werden.
Weiterbewilligungsantrag stellen
Dennoch ist es auch in diesem Fall wichtig, nach Ablauf der sechs Monate einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen, da ansonsten kein Bürgergeld mehr gezahlt wird. Um den Bewilligungszeitraum des Bürgergeldes zu verlängern, sind folgende Punkte zu beachten:
- Der Weiterbewilligungsantrag sollte idealerweise ein bis zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums gestellt werden.
- Spätestens sollte der Antrag am letzten Tag des Bewilligungszeitraums eingereicht werden.
- Eine rückwirkende Beantragung von Leistungen durch einen Weiterbewilligungsantrag ist nicht möglich.
- Sie müssen dem Jobcenter alle relevanten Änderungen über die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse in der Bedarfsgemeinschaft mitteilen.
- Der Antrag kann online, per E-Mail, per Post oder persönlich im Jobcenter eingereicht werden.
- In der Regel erinnert Sie das Jobcenter rechtzeitig daran, einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
- Sie können gegen die Entscheidung des Jobcenters über einen Weiterbewilligungsantrag Widerspruch einlegen.
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