Heiz- und Nebenkostenunterstützung für Nicht-Bürgergeld-Bezieher

Lesedauer 3 Minuten

Auch Menschen, die keinen laufenden Anspruch auf Bürgergeld haben, können vom Jobcenter Hilfe bei hohen Neben- oder Heizkostennachzahlungen oder bei der Bevorratung mit Brennstoffen bekommen.

Hintergrund dieser Möglichkeit ist, dass die Nachzahlung voll in ihrem Fälligkeitsmonat zum Bedarf wird, dadurch ist der Bedarf in diesem einen Monat deutlich höher als in allen anderen Monaten. Daher entsteht in diesem einen Monat Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter.

Inhaltsverzeichnis

Frist

Bisher musste der Antrag auf diese Unterstützung aber in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung fällig wurde.
Mit der Einführung des Bürgergelds wurde die Frist für die Antragsstellung auf Unterstützung bei den Heiz- und Nebenkostennachzahlungen bzw. beim Kauf von Heizmaterial für Nicht-Bürgergeldempfänger verlängert.

Nach §37 Abs2 S3 SGB II ist eine Antragsstellung jetzt bis zu 3 Monate nach Fälligkeit der Rechnung möglich.

Wenn die Nachzahlung im November fällig war, ist nun folglich die Antragsstellung bis zum 28.2.2023 möglich.

Diese verlängerte Frist gilt sowohl für Nachzahlungen für Neben und Heizkosten, als auch für den Kauf von Heizmaterial. In dieser Regelung wird auch deutlich, dass vorher keine Anfrage beim Amt gestellt werden muss, sondern der Antrag nach Kauf gestellt werden kann.

Geltendmachung des Anspruchs

1. Fristwahrenden Antrag vorbereiten

Es ist möglich zunächst formlos einen Antrag zu stellen. Ein normaler Brief mit Absender, Empfänger (Jobcenter) und Ort und Datum reicht aus.

Formulierungsvorschlag:
Fristwahrender Sozialleistungsantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich fristwahrend die mir (und meiner Familie) zustehenden Sozialleistungen, insbesondere Leistungen nach dem SGB II.

Bitte senden Sie mir die notwendigen Formulare zu, um meinen heute gestellten Antrag zu konkretisieren. Sollte die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen, beantrage ich einen Vorschuss nach §42 SGB I.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift”

2. Fristwahrenden Antrag mit Zugangsnachweis einreichen

Das Problem ist, dass nicht zählt, wann der Antrag unterschrieben wurde oder wann er bei der Post ist, sondern wann er beim Jobcenter eingeht und das muss spätestens um 23:59 Uhr am letzten Tag  des dritten Monats nach der Fälligkeit der Rechnung der Fall sein.

Außerdem solltest nachweisbar sein, dass der Antrag innerhalb dieser Frist beim Jobcenter eingegangen ist.

Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Persönliche Abgabe:
Am besten persönlich beim Jobcenter abgeben und Kopie mit Posteingangsstempel wieder mitnehmen.Ist das Jobcenter zu weit weg oder nicht erreichbar, kannst der Antrag auch beim Rathaus, Sozialamt, Krankenkasse oder einer ähnlichen Stelle eingereicht werden.

WICHTIG:
Kopie mit Posteingangsstempel wieder mit nach Hause nehmen!

2. Abgabe per Fax
Du kannst den Antrag zum Jobcenter faxen. Das geht auch online mit einem kostenlosen Online-Faxservice, bei dem du ein PDF/Bild hochlädst und dieses als Fax ans Jobcenter schickst. Du erhälst einen Sendenachweis per Mail. Ein Anbieter dafür: https://fax.pdf24.org/de/

Weiteres Vorgehen

Wenn du das geschafft hast, ist der Antrag gestellt und du bekommst in der nächsten Zeit die Formulare zugeschickt. Diese musst du dann ausfüllen und mit den notwendigen Anlagen einreichen. Ist Arbeit, aber ein hoher Anspruch kann diese Wert sein.

Da dein Vermieter/Gasversorger will aber vermutlich nicht so lange auf sein Geld warten will, hast du folgende Möglichkeiten:

  1. Bezahlen (wenn du das kannst)
  2. Ratenzahlung vereinbaren
  3. Mahnsperre mit Verweis aufs Amt setzen lassen.

Rechtliche Hintergründe

Wer mehr zu den rechtlichen Hintergründen wissen will, kann auch gerne noch hier rein schauen.

Beispielrechnungen

Und hier findest du eine ganze Sammlung an Musterrechnungen von Leuten außerhalb des Bezugs, die trotzdem einen Anspruch auf einmalige Leistungen vom Jobcenter haben.

Geht das auch im Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag?

Die Option besteht explizit auch für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag. Erklärungen, warum das bei Wohngeld und Kinderzuschlag nicht zu Problemen führt, findet ihr hier im Beispiel:

Twitter

Meine hier veröffentlichten Artikel findet ihr (ähnlich) auch bei Twitter. Zum Abschluss noch der Link zum Twitter-Thread für Rückfragen, Ergänzungen oder alles was ihr sonst dazu sagen wollt – natürlich auch gerne zum Retweeten: hier

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...