Zu hohe Heizkosten-Nachzahlung: Bürgergeld-Antrag für einen Monat stellen

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Fast alle Mieter in Deutschland müssen sich auf eine hohe Nachzahlung für Betriebs-, Heiz- oder teures Heizöl gefasst machen. Erwerbstätige können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) stellen, weil sie die hohen Kosten nicht stemmen können. Das gilt nicht nur für Angestellte, sondern auch Selbstständige.

Kurzweiliger Bürgergeld-Anspruch

Die Strom- und Gaspreise sind aufgrund des Ukraine-Krise start gestiegen. Tatsächlich müssen sich fast alle Haushalte in Deutschland auf hohe Nachzahlungsforderungen gefasst machen. Dadurch kann allerdings ein temporärer Bürgergeld Anspruch entstehen.

Das bedeutet, auch angestellte Arbeitnehmer können einen kurzfristigen Anspruch auf das Bürgergeld erwirken, um finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Dieses Beispiel soll verdeutlichen, wer einen Anspruch auf temporäres Bürgergeld hat: Peter Müller verdient in ihrem Altenhilfe-Job 1700 Euro und ist alleinstehend. Der Energieversorger schickt eine Nachzahlungsforderung in Höhe von 700 Euro, die im Monat Februar fällig wird.

Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass sie in dem Monat der Fälligkeit einen Anspruch auf das Bürgergeld haben. Denn es findet eine Unterschreitung des Existenzminimums statt und somit leitet sich ein Anspruch auf aufstockende Leistungen trotz Erwerbstätigkeit daraus ab.

Berechnungsbeispiel: Wie viel Bürgergeld zur Unterstützung kann ich erhalten?

Musterrechnung für einen Arbeitnehmer, dieser ist Krankenpfleger mit Erwerbseinkommen von 2.300 € Brutto und 1.827 € Netto, Wohnung 700 € Warm, Heizkostennachzahlung 1000 €
Sozialrechtlicher Bedarf nach SGB II:

502 € Regelbedarf (Alleinstehend)
+ 700 € Miete + Heizung
+ 1000 € Heizkostennachzahlung
—————————-
2.202 € Bedarf im Monat der Fälligkeit

Einkommensbereinigung:
1.827 € Nettoeinkommen
– 100 € Grundfreibetrag (§11b Abs. 2 SGB II)
– 200 € Erwerbstätigenfreibetrag (§11b Abs. 3 SGB II)
———————————
1.527 € anrechenbares Einkommen
Endrechnung:
2.202 € sozialrechtlicher Bedarf
– 1.527 € anrechenbares Einkommen
—————————
= 675 € Übernahmeanspruch nach SGB II/Bürgergeld
Das bedeutet, in diesem Rechenbeispiel hat die betroffene Person einen Bürgergeld-Anspruch von 675 Euro für den Monat der Nachzahlung.

Wichtig: Antrag muss im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung gestellt werden

Betroffene müssen den Antrag beim Jobcenter im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung stellen, danach ist es zu spät, mahnt Harald Thomé von der Erwerbslosenberatungsstelle Tacheles e.V. Rückwirkend werden keine Bürgergeld-Leistungen seitens des Jobcenters gezahlt!

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Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss dann beim Jobcenter gestellt werden. Die Behörde ist verpflichtet bei einer Unterschreitung der Armutsgrenze einzuspringen. Denn die Leistungsbehörden müssen Miet- und Heizkosten zahlen. Dazu gehören auch Nachzahlungen der Heizkosten, wenn diese “im angemessenen Rahmen” liegen.

Antragswesen vereinfacht

Viele scheuen allerdings den Weg zum Jobcenter. Einerseits aus Scham und andererseits aufgrund des komplizierten Antragswesens.

Allerdings ist die Antragstellung seit Einführung des Bürgergelds etwas erleichtert. Denn in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs wird laut aktueller Gesetzeslage darf die Angemessenheit der Wohnkosten keine Rolle spielen. Auch das Vermögen wird zunächst nicht angerechnet, soweit es nicht erheblich hoch ist.

Auch Rentner können einen Antrag stellen

Zudem können Rentner und Rentnerinnen beim zuständigen Sozialamt einen vorübergehenden Antrag auf Grundsicherung im Alter stellen, wenn sie ebenfalls von einer hohen Nachzahlung betroffen sind.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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