Hartz IV: Wer bekommt das Sozialgeld

Lesedauer < 1 Minute

Info: Anspruchsberechtigte für das Sozialgeld. Wer bekommt das Sozialgeld anstatt Arbeitslosengeld II?

Einen Anspruch auf Sozialgeld haben Menschen, die mit einem erwerbsfähigen ALG II Empfänger in einer sog. Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz über eine "Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter" und "bei dauerhafter voller Erwerbsminderung haben". D.h., dass vorallem Menschen Sozialgeld erhalten, die selbst nicht erwerbsfähig sind. Nichterwerbsfähig bedeutet, wenn man wegen einer Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit keine drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Wer gehört zu diesem anspruchsberechtigtem Kreis?
Kinder des Erwerbsfähigen oder eines Partners bis zum 15. Lebensjahr
Kinder des Erwerbsfähigen oder eines Partners ab dem 15. Lebensjahr,
die eine Schule besuchen und dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAFÖG haben oder- in einer Berufsausbildung sind und dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAFÖG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben.

Einschränkungen beim Sozialgeld
Kinder von Erwerbsfähigen oder Partners ab dem 15. Lebensjahr, die keine Schule besuchen oder keine Berufsausbildung machen oder an Berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen, haben keinen Anspruch auf Sozialgeld, sondern auf Arbeitslosengeld II.

Sozialgeld für Behinderte Menschen
Leistungen für Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 4 werden auch an behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, gezahlt, wenn Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Zwölften Buches erbracht wird.

Sozialgesetze: SGB II und möglicherweise auch SGB II SGB XII)

Lesen Sie auch:
Elterngeld auch bei Hartz IV?
Hartz IV: 58 Regelung- früher in den Vorruhestand
Hartz IV: Mehrbedarf bei Schwangerschaft
Hartz IV: Zählt die Abfindung zum Arbeitslosengeld

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...