Hartz IV Weiterbewilligung fast ohne Prüfung

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Weiterbewilligung von Hartz IV-Leistungen vereinfacht

Die Corona-Krise macht es möglich: Auf einmal werden bürokratische Hürden fallen gelassen. Denn um Hartz IV zu beantragen, benötigte es bisher einen hohen Aufwand. Unzählige Formulare mussten augefüllt und viele Papiere eingereicht werden. Wer glaubte, das würde ausreichen, der täuschte sich. Immer und immer wieder wurden neue Unterlagen angefordert. Der Weg zum Hartz IV Anspruch war also abschreckend und steinig. Das alles fällt laut einer aktuellen Weisung der Bundesagentur für Arbeit nun weg.

Während sich immer mehr Menschen mit der Frage konfrontiert sehen, wahrscheinlich auch Hartz IV Leistungen beantragen zu müssen, macht sich die Bundesagentur für Arbeit Gedanken darüber, bei der Flut der bevorstehenden Anträgen Vereinfachungen umzusetzen. Hierzu hat die BA eine Weisung an die Jobcenter ausgegeben.

Leistungsbewilligung vor Prüfung

“Die lückenlose Leistungsbewilligung hat in diesem Fall Vorrang vor der Überprüfung der Identität und der Anspruchsvoraussetzungen,” heißt es in einer neuen Weisung. Eine Vereinfachung der Anträge während der Corona-Krise soll so gewährleistet werden. Doch wer glaubt, das wars, der täuscht sich leider. Denn die Prüfung wird später nachgeholt, so dass dann den Leistungsbeziehern bei falschen oder unvollständigen Angaben auch Rückzahlungen drohen können.

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Auch Erstanträge vereinfacht

Bei Erstanträgen gelten derzeit lange Fristen und Wohlwollen der Jobcenter. So heißt es in der Weisung: “Durch großzügige Fristen und entsprechende Fristverlängerungen soll auf diese besonderen Problemlagen bei der Mitwirkung Rücksicht genommen werden. Die Erbringung von unumgänglichen Nachweisen kann auch demnach auch per Briefpost oder auf elektronischem Wege (E-Mail) erfolgen. Können die notwendigen Unterlagen durch die Kundinnen und Kunden nicht rechtzeitig beigebracht werden, ist gleichwohl die schnelle oder lückenlose Erbringung der existenzsichernden Leistungen sicherzustellen. Kontoauszüge sind zu einem späteren Zeitpunkt anzufordern; auf die sofortige Vorlage darf nur bei dringenden Verdachtsfällen nicht verzichtet werden.”

Sanktionen ausgesetzt

Mit Sanktionen müssen Leistungsberechtigte derzeit nicht rechnen. So heißt es in der Weisung: “Die Regelungen zu den Minderungen bei Sanktionen werden zur Reduzierung des Kundenverkehrs in den gE ausgesetzt. Das Meldeverfahren findet nicht statt.”

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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