Hartz IV: Vier Jahre auf Schulbeihilfe gewartet

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Unfähiges Jobcenter verhindert unzureichende Schulbeihilfe
Einschulungszeit. Viele Schulen fordern eine Erstausstattung der Grundschüler, die zumeist aus Markenartikeln besteht. Dabei achten die Schulen keinesfalls auf das (fehlende) Einkommen der Eltern. Es muss haargenau alles gekauft werden. Wer es nicht kann, riskiert sogleich eine Benachteiligung seines Kindes.

Gerade einmal 1,20 Euro hatte die Bundesregierung im Jahre 2011 in den Hartz IV-Kinderregelsätzen für Bildung vorgesehen. Politiker können viel darüber reden, dass Bildung ein hohes Gut sei, dass weiter ausgebaut gehört. Wenn man sich jedoch den Regelsatz für Kinder und den Bildungspart anscheit, könnte man schon in Zweifeln kommen.

Daran konnte zu damaliger Zeit auch das Bundesverfassungsgericht nicht vorbei und erteilte der Bundesregierung eine Rüge. Es wurde daraufhin das Bildungspaket inkl. einer Schulbeihilfe geschaffen. Doch in seiner Anwendung ist es mehr als unzureichend. Wenn dann noch unfähige und vor allem bürokratische Instanzen dazu kommen, kommt kein Geld bei den Kindern an.

So verweigerte das Jobcenter Märkischer Kreis einer Schülerin der 12. Klasse des Stenner-Gymnasium Iserlohn die kärgliche Schulbeihilfe von 100,00 Euro für das kommende Schuljahr. Die Mutter hatte sich zum 31.Juli.2009 aus dem ALG II-Leistungsbezug abgemeldet in der (trügerischen) Hoffnung auf einen Vollzeitjob. Das Jobcenter stellte daraufhin die Leistungen ein und zielte bei der Ablehnung der Schulbeihilfe darauf ab, dass die Schülerin zum Stichtag 01.08.2009 von Jobcenterleistungen ausgeschlossen wäre.

Das war falsch. Fast vier Jahre nach der Antragstellung musste das Jobcenter die 100,00 € nachzahlen. Inzwischen hatte die Klägerin ein Studium aufgenommen und war verzogen. Zu der nachzuleistenden Beihilfe gesellten sich nun die Kosten des Rechtsanwalts und die Arbeitsstunden von zwei Richtern und mehreren Jobcentermitarbeitern. (aus Beispielklagen, Sozialgericht Dortmund, Az.: S 40 (28) AS 2762/10)

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