Jahrgänge 1959 bis 1964: So hoch sind jetzt die Abschläge bei der Rente

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Wer über viele Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, möchte den Übergang in die Rente häufig selbst gestalten. Für viele liegt der Gedanke nahe, einige Monate oder sogar Jahre früher aufzuhören als es die Regelaltersgrenze vorsieht.

Genau an dieser Stelle wird es für die Jahrgänge 1959 bis 1964 besonders konkret, weil in diesen Geburtsjahrgängen das reguläre Rentenalter schrittweise ansteigt und damit auch die Spanne wächst, um die ein Rentenbeginn mit 63 „vorgezogen“ wäre. Diese Spanne entscheidet unmittelbar über die Höhe der dauerhaften Abschläge.

Für die Einordnung ist wichtig, dass es im Rentenrecht nicht „die eine“ Altersrente gibt. Die Altersrenten unterscheiden sich vor allem danach, welche Versicherungszeiten vorliegen und ab welchem Alter ein Anspruch entsteht.

Wer etwa mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann die Altersrente für langjährig Versicherte grundsätzlich schon ab 63 beziehen.

Der Preis dafür sind Abschläge, wenn der Rentenbeginn vor der jeweils maßgeblichen Altersgrenze liegt. Diese Minderung bleibt nicht nur für ein paar Jahre bestehen, sondern wirkt dauerhaft, also grundsätzlich lebenslang.

Warum die Jahrgänge 1959 bis 1964 besonders betroffen sind

Die Regelaltersgrenze wird seit Jahren stufenweise angehoben. Für Menschen, die 1959 geboren sind, liegt sie bereits über 66 Jahren. Bei den folgenden Jahrgängen steigt sie weiter, bis für den Jahrgang 1964 die 67 Jahre erreicht sind. Damit wächst auch der Zeitraum, um den ein Rentenbeginn mit 63 rechnerisch „zu früh“ kommt.

Und genau dieser Zeitraum wird in Monaten gemessen und mit einem festen Prozentsatz bewertet.

Pro Monat, den die Rente vorzeitig startet, wird die monatliche Rentenzahlung gekürzt. Je weiter die Regelaltersgrenze nach hinten rückt, desto mehr Monate kommen zusammen. Für den Jahrgang 1964 sind es bei einem Start mit 63 genau vier Jahre, also 48 Monate. Daraus ergibt sich der maximale Abschlag, den viele Ratgeber als Orientierung nennen.

So werden Rentenabschläge berechnet

Die gesetzliche Logik arbeitet mit einem festen Abschlagssatz von 0,3 Prozent je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Aus 10 Monaten werden 3,0 Prozent, aus 20 Monaten 6,0 Prozent, aus 40 Monaten 12,0 Prozent.

Der Abschlag ist gedeckelt und kann insgesamt höchstens 14,4 Prozent betragen. Wer so früh startet, dass rechnerisch mehr herauskäme, bleibt trotzdem bei dieser Obergrenze.

Entscheidend ist, dass diese Kürzung nicht nur auf dem Papier steht. Sie wird beim Rentenbeginn in die Rentenberechnung eingerechnet und bleibt dann dauerhaft wirksam.

Eine spätere „Rücknahme“, nur weil man älter wird, ist im Regelfall nicht vorgesehen. Wer also mit 63 startet, bekommt die Rente zwar länger ausgezahlt, aber in vielen Fällen jeden Monat weniger, als wenn er später begonnen hätte.

Die „Rente ab 63“ ist nicht automatisch abschlagsfrei

Im Alltag wird häufig von „Rente mit 63“ gesprochen. Das klingt nach einem festen Versprechen, ist aber eher ein Sammelbegriff. Abschlagsfrei ist ein Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze vor allem dann möglich, wenn die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt sind, also in der Regel 45 Versicherungsjahre.

Dann ist ein früherer Start ohne Abzüge möglich, allerdings nicht beliebig früh. Auch dort steigt die Altersgrenze je Jahrgang an. Für die hier betrachteten Jahrgänge liegt die abschlagsfreie Grenze deutlich über 63 und bewegt sich schrittweise bis zur 65.

Wer „nur“ die 35 Versicherungsjahre erfüllt und mit 63 starten möchte, landet typischerweise bei der Altersrente für langjährig Versicherte. Dort sind Abschläge die Regel, sobald der Rentenbeginn vor der jeweiligen Altersgrenze liegt.

Ganze Tabelle: Maximaler Abschlag bei Rentenbeginn mit 63 (Jahrgänge 1959 bis 1964)

Jahrgang Regelaltersgrenze und maximaler Abschlag bei Rentenbeginn mit 63
1959 Regelaltersgrenze: 66 Jahre + 2 Monate
Vorgezogen um: 38 Monate
Maximaler Abschlag: 11,4 %
1960 Regelaltersgrenze: 66 Jahre + 4 Monate
Vorgezogen um: 40 Monate
Maximaler Abschlag: 12,0 %
1961 Regelaltersgrenze: 66 Jahre + 6 Monate
Vorgezogen um: 42 Monate
Maximaler Abschlag: 12,6 %
1962 Regelaltersgrenze: 66 Jahre + 8 Monate
Vorgezogen um: 44 Monate
Maximaler Abschlag: 13,2 %
1963 Regelaltersgrenze: 66 Jahre + 10 Monate
Vorgezogen um: 46 Monate
Maximaler Abschlag: 13,8 %
1964 Regelaltersgrenze: 67 Jahre
Vorgezogen um: 48 Monate
Maximaler Abschlag: 14,4 %

Was die Tabelle in der Praxis aussagt – und was nicht

Die Tabelle zeigt den maximalen Abschlag, wenn tatsächlich mit 63 begonnen wird und die jeweilige Regelaltersgrenze als Vergleichsmaßstab gilt. In der Realität hängt die konkrete Höhe der Minderung davon ab, wann genau die Rente startet und welche Altersrente gewählt wird.

Wer nicht exakt mit 63, sondern beispielsweise mit 64 startet, reduziert die Zahl der vorgezogenen Monate deutlich. Damit sinkt der Abschlag entsprechend. Ebenso spielt eine Rolle, ob Zeiten der Versicherung so vorliegen, dass statt der Altersrente für langjährig Versicherte eine andere Rentenart möglich ist.

Trotzdem ist die Übersicht hilfreich, weil sie den „oberen Rand“ abbildet: Mehr als diese Prozentsätze sind bei einem Start mit 63 in diesen Jahrgängen typischerweise nicht zu erwarten, sofern es um den Standardmechanismus von 0,3 Prozent je Monat geht und der Abschlag insgesamt begrenzt bleibt.

Abschläge sind dauerhaft – das verändert die Abwägung

Ein häufiger Denkfehler ist, Abschläge als eine Art „Vorschussgebühr“ zu verstehen, die später wieder verschwindet. Genau das ist nicht der Fall. Die Kürzung ist dauerhaft, sie wirkt auch in späteren Rentenanpassungen weiter.

Wenn die Rente insgesamt steigt, steigt sie auf dem abgesenkten Niveau. Dadurch bleibt der Abstand zur ungekürzten Rente erhalten, auch wenn sich die absoluten Euro-Beträge verändern.

Ob sich ein früherer Start lohnt, ist deshalb selten nur eine Rechenaufgabe mit einem Prozentsatz. Es geht um Lebensplanung, Gesundheit, Arbeitsmarktchancen im höheren Alter, die eigene finanzielle Lage, mögliche betriebliche oder private Vorsorge und nicht zuletzt die Frage, wie lange man voraussichtlich Rente beziehen wird.

Wer früher beginnt, erhält mehr Monate Rentenzahlung. Wer später beginnt, erhält pro Monat mehr. Welche Seite am Ende „gewinnt“, hängt von vielen individuellen Faktoren ab.

Abschlagsfrei früher raus nach 45 Versicherungsjahre

Für viele ist die Möglichkeit interessant, vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge zu starten. Das führt in der Praxis häufig zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Dort gilt: Der Beginn kann vor der Regelaltersgrenze liegen, ohne dass der Abschlag greift, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings steigt die Altersgrenze für diese Rentenart ebenfalls. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 verschiebt sich die abschlagsfreie Grenze schrittweise nach hinten und liegt letztlich beim Jahrgang 1964 bei 65 Jahren.

Das ist ein wesentlicher Punkt, weil der öffentliche Begriff „Rente mit 63“ den Eindruck erwecken kann, 63 sei allgemein die Grenze für einen abschlagsfreien Rentenbeginn. Für die hier betrachteten Jahrgänge trifft das in aller Regel gerade nicht zu.

Abschläge ausgleichen: Zusätzliche Einzahlungen als Option

Wer früher beginnen möchte, aber die Kürzung möglichst klein halten will, stößt auf eine Option, die im Alltag oft unterschätzt wird: Rentenabschläge lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen.

Das ist kein „Trick“, sondern ein geregelter Weg, zusätzliche Beiträge zu leisten, um die spätere Rentenminderung zu kompensieren. Möglich ist das typischerweise ab dem 50. Lebensjahr.

Wer solche Zahlungen leistet, muss nicht zwingend früher in Rente gehen. Entscheidet man sich später doch für einen späteren Rentenbeginn, führt das in der Regel zu einer entsprechend höheren Rente, eine Erstattung der Sonderzahlungen ist aber grundsätzlich nicht vorgesehen.

In der Praxis ist diese Möglichkeit vor allem für Menschen relevant, die Spielräume haben, einen früheren Ausstieg planen und ihre Rentenlücke planbar verkleinern wollen.

Auch hier gilt: Eine belastbare Entscheidung sollte sich auf eine individuelle Rentenauskunft, realistische Beitragsannahmen und eine saubere Berechnung stützen.

Der nächste Schritt: Persönliche Daten entscheiden über den konkreten Abschlag

Die Tabelle liefert einen schnellen Überblick über die maximalen Abschläge bei einem Start mit 63. Für die persönliche Entscheidung reichen solche Übersichten allein jedoch selten aus. Maßgeblich sind das exakte Geburtsdatum, die rentenrechtlichen Zeiten, der geplante Startmonat, die Frage, welche Rentenart tatsächlich in Betracht kommt, und ob ein Ausgleich durch Sonderzahlungen realistisch oder sinnvoll ist.

Wer die Wahl hat, kann durch wenige Monate Unterschied beim Start bereits spürbar Einfluss auf den Abschlag nehmen, weil die Berechnung monatsgenau arbeitet.

Gerade bei den Jahrgängen 1959 bis 1964 lohnt sich deshalb ein genauer Blick, weil die Regelaltersgrenze in diesen Jahren spürbar steigt. Der Unterschied zwischen „einfach früher anfangen“ und „früher anfangen, aber geplant“ kann mehrere Prozentpunkte ausmachen – und diese wirken sich dann dauerhaft aus.

Tipp: Welcher Rentenrechner im Internet ist der Beste?

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für langjährig Versicherte, vorzeitiger Beginn ab 63, Abschlag 0,3 Prozent je Monat und dauerhaft wirksam, Deutsche Rentenversicherung: Glossar „Rentenabschlag“, 0,3 Prozent je Monat, insgesamt höchstens 14,4 Prozent, Dr. Utz Anhalt: Rente: Die Jahrgänge 1961-1963 müssen jetzt schnell aktiv werden