Einen Kinderzuschlag erhalten Eltern, deren Einkommen zu wenig ist, um über das Existenzminimum zu gelangen. Mit der Kinderzuschlag kann auch ein Hartz IV Bezug verhindert werden. Laut einer kleinen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung beziehen aber nur ein Bruchteil der Berechtigten den Kinderzuschlag.
Laut Auswertungen des Fraunhofer-Instituts würde der Kinderzuschlag nur von etwa 30 Prozent der Anspruchsberechtigten genutzt. Auf der anderen Seite aber würden 66 Prozent der Anträge abgelehnt. Laut der Experten sei dies möglicherweise eine Folge der komplizierten und engen Anspruchsvorraussetzungen. Im Juni bezogen 55.215 Familien für insgesamt 153.537 Kinder den Kinderzuschlag; knapp 20.000 Familien davon haben drei und mehr Kinder. Der Kinderzuschlag wird an Familien gezahlt, die zu viel verdienen, um Hartz IV zu bekommen,
Seit Juli 2016 wurde der Zuschlag von 140 auf maximal 160 Euro je Kind erhöht. "Wenn nur 30 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag nutzen, ist dies ein Armutszeugnis, was die Bekämpfung der Kinderarmut anbelangt. Da hilft auch eine Erhöhung des Zuschlags nicht. Das Ziel muss 100 Prozent lauten", sagte die kinder- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion, Franziska Brantner, der Zeitung „Welt“.
Der Kinderzuschlag sollte nach Ansicht der Grünen unbedingt reformiert werden. Doch die Regierung schiebe das Problem vor sich her. "Mangelndes Wissen über diese Leistung, ein kompliziertes Antragswesen, ein abruptes Ende der gesamten Unterstützung, wenn auch nur ein Euro mehr verdient wird – es gibt viele Gründe, warum 70 Prozent der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag nicht nutzen", so Brantner. Der Kinderzuschlag gehöre deshalb "dringend von Grund auf reformiert“.
Eine mögliche Reform sei, dass arme Familien das Geld automatisch von der Familienkasse bekommen. Zudem solle der Bezug sanft, anstatt abrupt enden. So soll verhindert werden, dass kein negativer Anreiz entsteht. (sb)
Bild: thingamajiggs – fotolia
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