Eine Betroffere erhielt Bürgergeld als Darlehen in einem Eilverfahren, weil sie nach eigener Darstellung praktisch ohne Geld war und wegen einer chronischen Erkrankung mit Immunschwäche dringend Hilfe brauchte. Das Sozialgericht Kassel verpflichtete das Jobcenter vorläufig zur Zahlung von Bürgergeld als Darlehen, ohne ein geerbtes Eigenheim sofort als verwertbares Vermögen anzurechnen
Inhaltsverzeichnis
Landessozialgericht bestätigt den Anspruch
Zugleich durfte das Jobcenter die Darlehensgewährung davon abhängig machen, dass die Antragstellerin einer Sicherungsgrundschuld zustimmt, und die Regelung wurde zeitlich auf November 2025 bis Februar 2026 begrenzt.
Das Hessische Landessozialgericht bestätigte diese Linie und wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.01.2026 – L 6 AS 668/25 B ER).
Dabei betonten die Richter, dass eine einstweilige Anordnung ein Darlehen nur anordnen kann, wenn die Anspruchsnorm dies vorsieht, und dass Sicherheiten im Eilrechtsschutz nur ausnahmsweise, bei vorhandenem Vermögen aber zulässig sein können.
Worum es im Verfahren konkret ging
Die Antragstellerin ist alleinstehend und lebte in einer Wohnung in einem Haus, das ursprünglich ihrer Mutter gehörte und teilweise an sie vermietet war. Nach dem Tod der Mutter wurde sie Alleinerbin und damit Eigentümerin des Wohnhauses, was der Behörde spätestens mit der Grundbucheintragung im April 2025 klar wurde.
Das Jobcenter stellte daraufhin zunächst Zahlungen ein und bewilligte später Leistungen bis Oktober 2025 ohne Unterkunftskosten, weil es den Status des Hauses und die Folgen für die Hilfebedürftigkeit klären wollte. Für den Weiterbewilligungszeitraum ab November 2025 blieb eine Entscheidung aus, weshalb die Antragstellerin den Eilrechtsschutz beim Gericht beantragte.
Warum das Eigenheim plötzlich zum Problem wurde
Im Bürgergeld kann selbst genutztes Wohneigentum zwar geschützt sein, aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, etwa bei Größe und Verwertbarkeit. Hier war vor allem die Wohnfläche streitig: Aus früheren Mietbescheinigungen der Mutter ergaben sich 170 Quadratmeter, während ein Bescheid des Finanzamts von 140 Quadratmetern ausging.
Die Antragstellerin stellte sich auf den Standpunkt, damit exakt innerhalb der Schutzgrenze zu liegen, und hielt weitere Nachweise wie eine Wertermittlung für entbehrlich. Das Jobcenter sah dagegen Aufklärungsbedarf und wollte genau wissen, ob das Haus als „angemessenes“ Eigenheim geschützt oder als verwertbares Vermögen zu berücksichtigen ist.
Mitwirkung und Beweislast im Eilverfahren
Das Gericht machte deutlich, dass Unklarheiten bei den Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich zulasten derjenigen gehen können, die Leistungen beantragen, weil die Hilfebedürftigkeit nachzuweisen ist.
Die Antragstellerin legte weder Bauzeichnungen noch eine nachvollziehbare Flächenberechnung vor und verweigerte außerdem die Mitwirkung, indem ein Hausbesuch zur Sachverhaltsaufklärung nicht gelang.
In dieser Lage war eine endgültige Klärung im Eilverfahren nicht möglich, weil das Gericht weder die Wohnfläche sachkundig selbst feststellen noch den Marktwert „nebenbei“ ermitteln kann.
Warum es trotzdem vorläufig Geld gab
Trotz der offenen Fragen sah das Sozialgericht, dass die Antragstellerin abseits des Hauses unstreitig kein Einkommen und kein weiteres relevantes Vermögen hatte und damit akut existenziell gefährdet war.
Gleichzeitig ist ein Haus nicht „sofort“ verwertbar, weil Verkauf, Beleihung oder andere Verwertungswege Zeit brauchen und im Alltag nicht binnen Tagen umzusetzen sind.
Hinzu kam, dass eine sofortige Verwertung eine besondere Härte bedeuten kann, wenn sich später herausstellt, dass das Eigenheim doch geschützt ist und gar nicht hätte angetastet werden dürfen. Deshalb wählte das Gericht eine Zwischenlösung: Bürgergeld ja, aber nur als Darlehen, bis die tatsächlichen Verhältnisse geklärt sind.
Die Rechtsgrundlage für das Darlehen
Das Gericht stützte die vorläufige Lösung auf § 24 Abs. 5 SGB II, der Leistungen als Darlehen erlaubt, wenn Vermögen zwar grundsätzlich zu berücksichtigen wäre, aber nicht sofort verwertet werden kann oder eine sofortige Verwertung unzumutbar hart wäre.
Damit wird die Existenz gesichert, ohne dass die Behörde endgültig auf möglichen Vermögenseinsatz verzichtet, und ohne dass Betroffene in der Zwischenzeit „leer“ ausgehen.
Genau diese Darlehenslogik griff das Hessische Landessozialgericht später auf und stellte klar, dass ein Darlehen im Eilrechtsschutz nur dann Inhalt einer Regelungsanordnung sein darf, wenn die Anspruchsnorm es vorsieht, was hier der Fall war.
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Bescheid prüfenGrundschuld als Bedingung: selten, aber hier möglich
Besonders heikel war die Frage, ob das Jobcenter die Darlehenszahlung davon abhängig machen darf, dass eine Sicherheit eingetragen wird, also etwa eine Grundschuld auf das Haus.
Grundsätzlich soll Eilrechtsschutz nicht dadurch ins Leere laufen, dass Menschen erst Bedingungen erfüllen müssen, die sie gar nicht erfüllen können, weil ihnen die Mittel fehlen.
Das Hessische Landessozialgericht betonte deshalb, dass Sicherheiten bei existenzsichernden Leistungen nur ausnahmsweise verlangt werden dürfen, weil Betroffene in vielen Fällen keine Sicherheiten stellen können und sonst effektiver Rechtsschutz vereitelt würde.
Anders sei es aber, wenn Vermögen vorhanden ist und die Sicherheit tatsächlich möglich ist, weil dann eine Grundschuld realistisch eingetragen werden kann, ohne dass die Antragstellerin an einer unerfüllbaren Auflage scheitert.
Warum die Entscheidung zeitlich begrenzt wurde
Das Sozialgericht begrenzte die Eilregelung auf vier Monate, also auf November 2025 bis Februar 2026, und knüpfte das an die Erwartung, dass in dieser Zeit die Sachverhaltsaufklärung nachgeholt werden kann. Das Gericht hielt drei Monate im Normalfall für ausreichend, verlängerte aber wegen der Feiertage um einen weiteren Monat, damit die Klärung realistisch möglich bleibt.
In dieser Zeit sollte entweder ein Hausbesuch organisiert werden, gegebenenfalls mit sachkundiger Unterstützung zur Flächenermittlung, oder die Antragstellerin sollte Bauunterlagen und bessere Unterlagenqualität liefern. Damit wurde klar signalisiert, dass das Darlehen kein Dauerzustand ist, sondern ein zeitlicher Puffer, um die Blockade der Aufklärung zu überwinden.
Was das Urteil Betroffenen praktisch sagt
Wer Eigentum hat, kann Bürgergeld nicht automatisch vergessen, aber muss damit rechnen, dass Jobcenter sehr genau hinsehen, ob das Eigenheim geschützt ist oder verwertet werden muss. Wenn zentrale Fakten wie Wohnfläche, Nutzung oder Wert nicht geklärt sind, kann das Jobcenter Nachweise verlangen und auch Hausbesuche zur Aufklärung versuchen, wobei eine pauschale Verweigerung schnell zum Problem wird.
Gleichzeitig zeigen die Entscheidungen, dass Gerichte bei echter Notlage eine Übergangslösung wählen können, damit niemand ohne Existenzsicherung dasteht, selbst wenn Vermögen im Raum steht. Der Preis dafür kann sein, dass die Hilfe nur als Darlehen kommt und abgesichert wird, wenn eine Sicherheit rechtlich und praktisch möglich ist.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten
Muss ich mein Eigenheim im Bürgergeld immer verkaufen oder beleihen?Nein, selbst genutztes Wohneigentum kann geschützt sein, wenn es als angemessen gilt und die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden, etwa bei Größe und Nutzung. Problematisch wird es, wenn Tatsachen wie Wohnfläche oder Wert unklar sind oder Hinweise darauf bestehen, dass die Grenzen überschritten werden könnten.
Was passiert, wenn ich Unterlagen nicht vorlege oder einen Hausbesuch nicht zulasse?
Im Leistungsrecht ist Mitwirkung oft entscheidend, weil das Jobcenter Anspruchsvoraussetzungen prüfen muss und Unklarheiten sonst zulasten der Antragstellenden gehen können. Wer die Aufklärung blockiert, riskiert, dass Hilfebedürftigkeit nicht als nachgewiesen gilt und Leistungen abgelehnt werden oder nur eingeschränkt fließen. In der besprochenen Entscheidung war die Darlehensgewährung auch ein „Zeitfenster“, um die Mitwirkung nachzuholen.
Kann das Gericht im Eilverfahren „einfach so“ ein Darlehen statt normaler Leistungen anordnen?
Nein, das ist nicht beliebig, sondern hängt davon ab, ob das Gesetz die Darlehensform für genau diese Situation vorsieht. Das schützt Betroffene davor, dass Existenzsicherung ohne gesetzliche Grundlage in eine „Schuldenhilfe“ umetikettiert wird. Zugleich ermöglicht es Gerichten, bei ungeklärter Vermögenslage trotzdem kurzfristig Hilfe zu sichern.
Darf das Jobcenter im Eilverfahren eine Grundschuld als Sicherheit verlangen?
Bei existenzsichernden Leistungen ist das nur ausnahmsweise zulässig, weil Rechtsschutz nicht daran scheitern darf, dass Betroffene Bedingungen nicht erfüllen können. Wenn aber Vermögen vorhanden ist und die Bestellung einer Sicherheit tatsächlich möglich ist, kann eine Absicherung des Darlehens zulässig sein, etwa durch eine Grundschuld auf ein Haus.
Was kann ich tun, wenn das Jobcenter wegen Eigentum die Zahlung stoppt und ich mittellos bin?
Wenn akut kein Geld mehr da ist, können Sie Eilrechtsschutz beim Sozialgericht beantragen, müssen dann aber Ihre Notlage glaubhaft machen, etwa durch Kontostände, fällige Rechnungen und die aktuelle Situation. Gleichzeitig sollten Sie parallel alles tun, um die offenen Fragen zu klären, weil Gerichte Übergangslösungen häufig zeitlich begrenzen und Mitwirkung erwarten.
Wenn das Gericht nur ein Darlehen zuspricht, sollten Sie außerdem prüfen, ob eine Absicherung wie eine Grundschuld tatsächlich umsetzbar ist, damit die vorläufige Hilfe nicht an Formalien scheitert.
Fazit
Die Entscheidungen zeigen eine typische „Zwischenlösung“ im Bürgergeld, wenn Eigentum im Raum steht, aber entscheidende Fakten nicht geklärt sind: Existenzsicherung wird ermöglicht, aber zunächst nur als Darlehen. Wer ein geerbtes Eigenheim hat, sollte sich nicht darauf verlassen, dass ein einzelner Bescheid etwa vom Finanzamt automatisch alle Fragen zur Wohnfläche und Angemessenheit beantwortet, denn frühere Angaben und fehlende Unterlagen können Zweifel auslösen.
Gleichzeitig wird deutlich, dass Gerichte in akuter Notlage nicht einfach wegsehen, sondern Zeit verschaffen können, damit Aufklärung nachgeholt wird, allerdings oft verbunden mit Mitwirkungsdruck und Sicherungsinstrumenten. Unterm Strich gilt: Wer schnell Geld braucht, muss ebenso schnell dabei helfen, die offenen Punkte zum Eigenheim sauber zu klären, sonst bleibt es bei einem befristeten Darlehen oder es droht am Ende sogar die Leistungsablehnung.




