Tod durch Hartz IV
Das rheinland-pfälzische Sozialministerium sieht keine Schuld bei der Behörde
Nach dem Hungertod eines 20 Jahre alten Mannes, der in seiner Wohnung verhungerte, sieht das rheinland-pfälzische Sozialministerium keine Schuld bei den Behörden. Vielmehr meine man, dass es sich dabei um einen "tragischen Einzelfall" gehandelt hatte. Die Familie hätte sich nicht helfen lassen wollen, aus diesem grund sei es dazu erst gekommen. Die Hilfe der Behörden sah jedoch so aus, dass das ALG II einfach auf Null gekürzt wurde. Der Grund: Mutter und Sohn waren einzelner Termine nicht nachgekommen. Bei dem Sohn lag eine Psychische Störung vor und bei der Mutter wird diese Frage zur zeit untersucht. Durch diese Sanktion der Behörde hatten die Mutter und der Sohn kein Geld mehr, um sich Lebensmittel zu kaufen. Der 20 Jahre alte Mann war im April tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Die Mutter des Verstorbenen war stark abgemagert und musste im Krankenhaus ärztlich versorgt werden. Es erfolgten keine Hausbesuche, um z.B. nach dem Wohl der Familie zu schauen.
Die Staatsanwaltschaft untersucht nun, ob die Schuld bei der Mutter oder bei den Behörden liegt. Unter anderem wird tragischer Weise der Mutter des Verstorbenen vorgeworfen, sie habe nicht rechtzeitig ihrem Sohn geholfen. Wie auch, hatte die Mutter doch selbst keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Bei der Staatsanwaltschaft seien zahlreiche Anzeigen gegen die Sozial- Behörden eingegangen. Auch diesen werde nachgegangen, so die Staatsanwaltschaft.
Der politische Umstand der Untersuchung wird jedoch nicht mit einbezogen. So sollte es nicht passieren dürfen, dass Menschen in Not nur mit Sanktionen übersäht werden, anstatt soziale Hilfe zu leisten. Doch die politisch verordnete Sanktionswut der Ämter kennt vor Menschenschicksalen kein Erbarmen. das Motto von Hartz IV wird hier am deutlichsten: Strafen statt Helfen. (sm, 25.05.07)
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