Wieder mehr Sanktionen bei Hartz IV

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Zweithöchster Monatswert bei Sanktionen erreicht

11.09.2013

Nachdem die Zahl der Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher deutlich gesunken war, erreichte sie im Mai ihren zweithöchsten Wert seit Einführung des Arbeitslosengeld II (ALG II) im Jahr 2005. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, habe es im Mai mehr als 90.000 Strafen gegeben, die für die Betroffenen eine Kürzung der Hartz IV-Leistungen von durchschnittlich 109,91 Euro zur Folge hatten. Meist wurden die Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen beim Jobcenter oder Verstößen gegen die Eingliederungsvereinbarung verhängt.

Im Mai wurden mehr als 90.000 Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher verhängt
Wie die Zeitung berichtet, war die Zahl der Sanktionen bis zum Mai deutlich gesunken. Seit Jahresbeginn seien demnach 405.328 Strafen gegen Hartz IV-Bezieher verhängt worden. Das seien 30.000 weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) teilte anlässlich der Vorstellung der Zahlen für das erste Quartal 2013 im Juni mit, dass diese Entwicklung vor allem auf eine bessere Beratung in den Jobcentern zurückzuführen sei. So gelinge es häufiger, Erwerbslose vom Sinn der Eingliederungsvereinbarung zu überzeugen. Auch Meldeverstöße kämen seltener vor, da die Jobcenter-Mitarbeiter vor allem jüngeren Hartz IV-Beziehern „hinterher telefonieren“ würden, um sie an Termine zu erinnern.

Warum ab Mai wieder deutlich mehr Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher verhängt werden, ist bislang nicht bekannt. Insgesamt seien 66.016 Strafen wegen Meldeversäumnissen und 10.153 Sanktionierungen aufgrund von Verstößen gegen die Eingliederungsvereinbarung ausgesprochen worden, berichtet die Zeitung. Für die Betroffenen hat eine Sanktionierung fatale Konsequenzen. Vom ohnehin häufig nicht einmal das Existenzminimum abdeckenden Hartz IV-Regelsatz werden zehn Prozent oder mehr abgezogen, so dass der Sanktionierte mit noch weniger Geld zurecht kommen muss. Nicht selten sind auch Kinder mit betroffen.

Linke fordert Abschaffung aller Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher
Eine Kürzung von zehn Prozent müssen Hartz IV-Bezieher hinnehmen, wenn sie unentschuldigt nicht zu einem Gesprächstermin beim Jobcenter erscheinen. Eine 30-prozentige Kürzung des Regelsatzes wird durchgesetzt, wenn Grundsicherungsempfänger eine Jobangebot ausschlagen oder eine Fortbildung grundlos abbrechen. Beim erneuten Auftreten kann eine Sanktion ein 60-prozentige Leistungskürzung zur Folge haben. Hartz IV-Leistungen können sogar vollständig gestrichen werden, wenn der Betroffene wiederholt eine Arbeit ablehnt.

Katja Kipping, Co-Bundesvorsitzende der Linken, spricht sich deshalb für die Abschaffung aller Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher aus. „Um die schlimmsten Auswüchse des Hartz-IV-Systems ganz schnell abzufedern, müssen die Regelsätze sofort auf 500 Euro angehoben werden, die Sanktionen vollständig abgeschafft, der individuellen Rechtsanspruch durchsetzt und damit auch das demütigende Prinzip der Bedarfsgemeinschaft gestrichen werden“, fordert Kipping als Sofortmaßnahmen im Interview mit gegen-hartz.de. Die Partei spricht sich für die generelle Abschaffung von Hartz IV aus. (ag)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

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