Hartz IV: Strafe für Arge

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Das Sozialgericht Dresden verhängte eine Strafe gegenüber der Arge. Diese Geldstrafe wird verhängt, wenn Gerichte unnötig durch das Verschulden einer Behörde beschäftigt werden

Die Arge in Dresden erhält eine kostenpflichtige Abmahnung. Der Grund: Das Sozialgericht Dresden wurde unnötig durch eine Falschauslegung der Arge beschäftigt. Im konkreten Fall wollte sich eine 30jährige Arbeitslosengeld II (ALG II) Bezieherin zur Erzieherin weiterbilden lassen. Dafür muss die Frau 110 Euro Schulgeld an die Fachschule für Sozialpädagogik zahlen. Laut dem Sozialgesetzbuch muss die Arge die Kosten der Ausbildung für zwei Jahre übernehmen. Die Arge übergab der Hartz IV Betroffenen ein Informationsblatt in dem stand, dass nach zwei Jahren empfohlen wird, Bafög zu beantragen.

Die Frau hatte sich an das Informationsblatt gehalten und beantragte bei Bafög-Amt für das dritte Ausbildungsjahr Ausbildungsbeihilfe. Die Bafög Behörde gab daraufhin "grünes Licht". Doch aufeinmal lehnte die Arge die Zahlung der ersten zwei Jahre ab. Plötzlich sah die Hartz4 Behörde den Fall völlig anders. Laut Meinung der Arge muss das 3. Jahr über einen Dritten finanziert werden. Mit einem "Dritten" meinte die Behörde beispielsweise einen Arbeitgeber. Bafög wäre eine Sozialleistung des Staates und nicht eines Dritten, so die Position der Arge.

Doch das Sozialgericht Dresden sah darin einen eklatanten Verstoß. Erst empfielt die Arge diesen Weg und dann aufeinmal macht die Behörde wieder einen Rückzug. Die Rechtslage ist laut der Sozialgerichter eindeutig. Die Hartz-IV-Behörde muss wegen Gerichtsmissbrauchs 150 Euro Strafe zahlen. das im Übrigen nicht zum 1. Mal, schon fünf Mal wurde die Missbrauchsgebühr gegen die Arge verhängt . Doch die Behörde findet die Rechtslage überhaupt nicht eindeutig und überlegt nun den weiteren Rechtsweg eintzuschlagen. Vielleicht sollten die Herren und Damen zunächst einmal an ihren eigenen Strukturen arbeiten, bevor sie verschiedene Auskünfte geben. Mit Sicherheit kein Einzelfall in unserer Republik. (28.09.2009)

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