Illegale Hartz IV Hausbesuche in Osnabrück und Peinliche Panne bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück?
Peinliche Panne bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Eine Anzeige gegen Mitarbeiter des "Landkreis Osnabrück – Bereich SGB-II", wegen diverser Straftatbestände aufgrund eines "illegalen" Hausbesuches, ist nach Angaben einer Klägerin merkwürdigerweise verschwunden.
Anläßlich eines Besuches der Anzeigenstellerin bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück am 20 April 2009 stellte sich heraus, dass die Anzeige in sämtlichen Abteilungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück nicht auffindbar war. Somit konnten neue Sachverhalte sowie weitere mögliche Straftatbestände zu der Anzeige nicht entgegengenommen werden. Die Anzeigenstellerin musste unverrichtete Dinge wieder abreisen. Eine erneute Zusendung der Anzeige durch die zuständige Polizeidienststelle blieb bis jetzt erfolglos. Die Anzeige sei angeblich immer noch nicht eingegangen.
Hintergrund:
Am 30. März 2009 wurde gegen mehrere Mitarbeiter einer "SGB-II Außenstelle des Landkreis Osnabrück" von einer ALG-II Hilfeempfängerin aus 49577 Ankum Anzeige wegen des Verdachts diverser Straftatbestände erstattet.
Der "Ermittlungsdienst" hatte – ohne die Leistungsempfängerin hierüber in irgendeiner Form zu informieren, zu befragen oder z. B. wegen eines möglichen Leistungsmißbrauchs konkret anzuschuldigen – unbeteiligte Dritte befragt/ausgefragt/genötigt und somit schützenswerte Sozialdaten an Unbeteiligte preisgegeben. Laut Dienstanweisung der BA (Bundesagentur für Arbeit) darf der "Außendienst" erst tätig werden, wenn gegen einen Hilfeempfänger begründete und belegbare Verdachtsmomente wegen Leistungsmißbrauchs vorliegen. Das Vorgehen des "Ermittlungsdienst" war somit illegal. Es liegen möglicherweise mehrere Straftatbestände vor.
Die "Ermittlungsergebnisse" entpuppten sich nach Angaben der Betroffenen zudem als frei erfundene, falsche Behauptungen, so das hier möglicherweise auch Betrug bzw. schwerer Betrug vorliegt.
Diese "nachweislich" falschen Ermittlungsergebnisse waren jedoch "entscheidungserheblich" in einem "Einstweiligen Rechtschutzverfahren" vor dem Sozialgericht bei dem es um die Wohnungsbeschaffungs-/Umzugskosten und Kosten, die mit dem Wohnungswechsel der Anzeigenstellerin in direkter Verbindung standen. Obwohl der zuständigen Richterin des Sozialgerichtes bekannt war, dass die Ermittlungsergebnisse möglicherweise nicht den Tatsachen entsprechen und diesbezüglich Anzeige wegen diverser Straftatbestände erstattet wurde, wurde mit diesen "Ermittlungsergebnissen" der ablehnende Beschluss begründet.
Da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, gilt natürlich vorerst die Unschuldsvermutung. Man kann sich jedoch des Eindrucks nicht erwehren, dass hier Dinge vertuscht werden sollen. Solche Vorfälle sollten an die Öffentlichkeit. Presseanfragen können über die Redaktion gestellt werden. Lesen Sie dazu auch Teil II. (23.04.2009)
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