Hartz IV: Schulbedarf für 2022/23 jetzt beantragen

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Bereits jetzt können Eltern von schulpflichtigen Kindern Leistungen nach dem so genannte Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Anspruchsberechtigt sind Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Anspruchsberechtigte von Asylbewerberleistungen, Bezieher von Kinderzuschlag sowie Wohngeldbezieher.

Was kann beantragt werden?

Beantragt können Leistungen, die nicht vom Regelbedarf gedeckt sind. Dazu zählen beispielsweise die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, also Zubehör wie Schultasche, Federmäppchen, Hefte und weiterer Schulbedarf.

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Außer für die Lernförderung ist seit einigen Jahren kein besonderer Antrag für jede einzelne Leistung mehr erforderlich. Die benötigten Leistungen können bei Vorlage eines Nachweises beim zuständigen Jobcenter oder Behörde abgerufen werden – auch nachträglich.

Zudem ist die Gewährung der Leistungen in Form von Gutscheinen oder Zahlung an die Leistungsanbieter im Gesetz nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Jetzt ist es den Städten und Gemeinden möglich, diese auch als Geldzahlung zu gewähren.

Wo können die Anträge gestellt werden

Anträge für Bildungsleistungen werden auf den jeweiligen Webseiten der Behörden zum Donwload angeboten. Zusätzlich zu dem Antrag wird ein Bescheid Kinderzuschlag oder Wohngeld zum Stichtag 1. August 2022 in Kopie benötigt. Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bekommen die Kosten für den Schulbedarf automatisch durch das Jobcenter beziehungsweise durch das Sozialamt des Landkreises ausbezahlt.

Für Erstklässler und Schülerinnen und Schüler über 15 Jahren muss zudem eine Schulbescheinigung vorgelegt werden.

Wie viel kann in der Regel beantragt werden?

Anspruchsberechtigte können für den Schulbedarf pauschal bis zu 156 Euro beantragen. Davon werden 104 Euro am Schuljahresbeginn und 52 Euro zum zweiten Halbjahr ausbezahlt.

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