Bundesregierung: Keine Sanktionen wegen verpasstem Jobcenter-Telefontermin
Die Kontaktbeschrรคnkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben dazu gefรผhrt, dass die Jobcenter รผberwiegend von Prรคsenzterminen auf Telefontermine umgestiegen sind. Einen Telefontermin nicht wahrzunehmen, hat jedoch andere Folgen als das Nichterscheinen im Jobcenter. Das ergab eine Anfrage der Linken an die Bundesregierung.
Sanktionierung verpasster Meldetermine gilt nicht bei Telefonterminen
Eine Anfrage der Linken an die Bundesregierung ergab, dass Regierung und Bundesagentur keine Kenntnisse รผber die Zahl der ergangenen verbindlichen Einladungen zu telefonischen Kontaktterminen zwecks Vermittlung, Beratung oder Leistungen habe, welche seit April 2020 durch die Jobcenter verschickt wurden.
Die Linke fragte ebenfalls an, ob die Bundesregierung oder Bundesagentur der Auffassung seien, dass eine nicht wahrgenommene telefonische Beratung wie ein nicht wahrgenommener Meldetermin im Jobcenter sanktioniert werden kรถnnen. Mit Verweis auf ยง 59 SGB II und ยง 309 SGB III stellte die Bundesregierung fest, dass sich die gesetzliche Sanktionsregelung lediglich auf persรถnliches Erscheinen beziehe, dies sei bei einem Telefontermin aber nicht gegeben. Wird ein Telefontermin nicht wahrgenommen, kann dies also nicht sanktioniert werden!
Nichterscheinen zu Meldeterminen wird nur bei wichtigen Grรผnden nicht sanktioniert
Das pysische Nichterscheinen zu einem Meldetermin beim Jobcenter kann jedoch stets sanktioniert werden, es sei denn es liegen โwichtige Grรผndeโ fรผr das Fernbleiben vor oder der Termin wurde nachweislich vergessen oder verwechselt.
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