Der evangelische Sozialverband Diakonie hat gestern seine Forderung nach einem Bundesprogramm „Digitale Beteiligung“ veröffentlicht. Vor allem Kinder in Armut, die durch den Corona-Lockdown besonders abgehängt werden, sollen so einen Zugang zu digitaler Bildung und Teilhabe erlangen.
Corona-Lockdown und Homeschooling trifft die Ärmsten besonders hart
Der Corona-Lockdown, der gestern bis Ende Januar verlängert wurde, trifft besonders die Schwächsten der Gesellschaft am stärksten. Der Wegfall von Schul- und Kita-Essen bedeutet eine finanzielle Mehrbelastung, unter der gerade Betroffene von Hartz IV leiden. Denn für sie gibt es bis heute keine pandemiebedingten Zuschläge.
Ohne hinreichende digitale Infrastruktur können Kinder und Jugendliche in Quarantäne, Unterricht im Wechselmodell oder Homeschooling nicht am Schulunterricht teilnehmen und der Chancengleichheit beraubt, die das Bildungssystem verspricht. Denn Hartz IV-Regelsätze und Bildungs- und Teilhabepaket decken die entstehenden Mehrkosten nicht ab.
Aber auch Obdachlose, Geflüchtete und alte Menschen werden so zunehmend ausgeschlossen und isoliert, weil sie aufgrund der Kontaktbeschränkungen kaum mehr soziale Kontakte pflegen können und häufig keinen Zugriff auf das Internet haben. Die soziale, kulturelle und politische Teilhabe wird damit stark eingeschränkt. Der Zugang zu Behörden, die Beantragung von Sozialleistungen massiv erschwert.
„Wer heute keine digitale Grundausstat-tung hat, erlebt Ausgrenzung, ist außen vor und wird schließlich gesellschaftlich und medial unsichtbar“, sagte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
Forderung: Bundesprogramm „Digitale Beteiligung“ soll digitale Mindestausstattung sicherstellen
Neben dem Kinderschutzbund und dem Paritätischen Gesamtverband fordert daher auch die Diakonie eine Förderung einkommensschwacher und von Sozialleistungen betroffener Familien sowie den Ausbau des öffentlichen WLANs. Für sechs Milliarden Euro soll das innerhalb von vier Jahren umgesetzt werden können. Menschen in Hartz IV sollen, so die Forderung, einen Zuschlag von 400 Euro für die Anschaffung digitaler Endgeräte und Infrastruktur erhalten.
Außerdem sollen freie Internetzugänge in Hilfe- und Beratungseinrichtungen ausgebaut und die digitale Mindestausstattung als reguläre Sozialleistung garantiert werden und digitale Kompetenzen vermittelt werden. Das vollständige Positionspapier findet sich hier.
Bild: shangarey / AdobeStock
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