Hartz IV-Sanktionen bleiben bestehen

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CDU/SPD/FDP: Kein Handlungsbedarf gegen Hartz IV-Sanktionen

09.10.2013

Trotz ausführlicher Darlegung der Problematik kritischer Punkte wie die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen, die Dauer der Sanktionen und die Obdachlosmachung von Hartz IV Sanktionierten im Rahmen einer Petition, die dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt wurde, befürworten CDU, SPD und FDP weiterhin das Sanktionierung von Hartz IV-Beziehern. Es bestehe angeblich kein Handlungsbedarf.

Parlamentarische Prüfung ergab keinerlei Grundrechtsverstöße durch Hartz IV-Sanktionen
Das Ergebnis der parlamentarischer Prüfung unter Berücksichtigung der unter anderem von der Bundesregierung und dem zuständigen Fachausschuss angeführten Aspekte lautet zusammenfassend wie folgt: „Es besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf in Form einer Streichung des § 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II).“

Zur Begründung der Rechtmäßigkeit von Sanktionen heißt es weiter: „Hinsichtlich einer Weigerung, zumutbare Arbeit zu leisten, hat die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang festgestellt, dass die hieraus resultierenden Sanktionen nach dem SGB II weder gegen das internationale Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit vom 1. Juni 1956 noch gegen das Verbot des Arbeitszwangs in Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes und das Verbot der Zwangsarbeit in Artikel 12 Absatz 3 des Grundgesetzes verstoßen. Auch weitere Grundrechtsverstöße wurden nicht festgestellt.“

Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung beziehungsweise Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu übergeben, wurden mehrheitlich abgelehnt. Eine Änderung der Praxis wird auch nicht bei einer Schwarz-Roten Koalition zu erwarten sein, da sich die SPD in deutlicher Mehrheit für das Sanktionssystem ausspricht. (wm)

Bild: lichtkunst.73 / pixelio.de