Rüder Ton bei Hartz IV Antragsstellung
Dem Sozialticker gehen vermehrt Leserbriefe ein, in denen Antragssteller sich über den rüden Umgangston von Sachbearbeiter/innen beschweren. Aus Angst vor Repressionen und Schwierigkeiten bei der Antragsbearbeitung / Weiterbewilligung bleiben diese Übergriffe der Sachbearbeiter allerdings sehr oft im Dunkeln. Aufgestachelt durch die Medienberichterstattungen und den eigenen Ängsten dem Hilfesuchenden gegenüber, greifen Sachbearbeiter/innen zu verbalen Mitteln die einem Dienstleister nicht gerecht werden.
Antragssteller müssen sich Aussagen anhören wie :
* "Sie leben von Steuergeldern und haben entsprechend meinen Anweisungen ( die des Sachbearbeiters) Folge zu leisten, egal was ich anordne!"
* "Ich werde dafür sorgen Sie aus der Leistung zu drängen …. "
* "Was Sie mir sagen ist mir doch egal, hier zählt was ICH sag …"
Auch werden Antragssteller immer wieder unter Druck gesetzt, das der/die Sachbearbeiter am Geldhebel sitzen und der Hilfeempfänger dem hilflos ausgeliefert ist.
Die Früchte der Diffamierungen und Anschuldigungen gegenüber dem Hilfebedürftigen als “Schmarotzer und Schwarzarbeiter” werden zunehmend sichtbar. Hartz IV hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch schon als Namenstitel durchgesetzt. Wer die Medienberichte verfolgt, sieht immer wieder, dass Menschen nicht als der “Tischler XY” oder der “Student AB” bezeichnet werden, sondern als “HARTZ IV EMPFÄNGER XY …”.
Man stelle sich vor, ein “Vize Kanzler XY” wird nur noch als “Diätenempfänger XY” betitelt, ob Ihm das gefallen würde?
Neben dem rüden Umgangston, bemängeln Leser des Sozialtickers auch immer wieder den mangelnden Datenschutz. Datenerfassung in nicht geschützen Räumlichkeiten und ohne Hinweis, dass der Antragssteller auch einen geschützen Raum verlangen kann, ist ein Manko, dass jeden Datenschützer auf die Palme bringt und immer wieder bemängelt wird.
Es muss sich noch viel tun im Umgang von Dienstleistungsunternehmen – auf alle Fälle bei den Sachbearbeiter/in und Hilfebedürftigen. Vielleicht sollten spezielle Kurse angeboten und zur Pflicht gemacht werden, denn leider scheint es sich noch nicht herumgesprochen zu haben, dass eine Dienstleistung – einen freundlichen Umgangston erfordert und die Antragsannahme und Bearbeitung eine Dienstleistung ist.
Beschwerde ist möglich
Wenn Sie sich zu Unrecht oder eklatant beleidigt behandelt fühlen, können Sie sich mit einer Beschwerde an den Amtsleiter bzw. Vorgesetzten wenden. Bitte notieren Sie dabei genau das Geschehene und verfassen Sie formlos einen Beschwerde- Brief. Bitte bedenken Sie dabei, dass es bei der Beschwerde nicht um eine Beschwerde gegenüber den Gesetzgebungen handeln darf, sondern vielmehr um die offensichtliche Beleidung oder Benachteiligung. Ob Sie benachteiligt bzw. ungerecht (Sprich wider der allgemeinen Gesetzgebung) behandelt werden erfahren Sie von einer Beratungsstelle oder bei einem Fachanwalt.
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