Das Bundessozialgericht (BSG) berichtet von einem rasanten Anstieg der Klagen aufgrund der Hartz IV Gesetzgebungen. Das Bundesgericht kritisierte zudem die gängige Praxis der Argen und forderte die Bundesregierung auf, Nachbesserung bei den SGB II Gesetzen vorzunehmen.
Heute hat das Bundessozialgericht in Kassel seinen Jahresbericht 2008 in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei wurde offenkundig, dass im vergangenen Jahr die Anzahl der eingegangenen Klagen um 28 Prozent gestiegen sind. Im letzten Jahr 2008 gingen insgesamt 174618 Klagen beim Bundessozialgericht in Kassel ein, das sind rund 38.000 Klagen mehr als noch im Jahre 2007. Der Vorsitzende für SGB II -Verfahren im zuständigen BSG-Senat, Thomas Voelzke sah den Trend der vorangeganenen Jahre bestätigt: "Der bisherige Trend hat sich nicht nur weiter fortgesetzt, sondern noch weiter verstärkt", so Volzke.
Der Präsident des Bundessozialgerichtes Thomas Masuch forderte die Bundesregierung eindringlich dazu auf, bei "Hartz IV" unter der Berücksichtigung der Rechtssprechung nachzubessern. Vorallem bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen, bei den Kosten der Unterkunft sind Nachbesserungen erforderlich, so Masuch. Die BSG-Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel kritisierte zudem die gängige Praxis der Jobcenter und Argen. Oftmals würden die Urteilssprüche des Bundessozialgerichtes durch die Argen ignoriert, so dass ALG II Betroffenen erneut vor Gericht ziehen würden. Dies sei ein "Perpetuum Mobile".
Am kommenden Dienstag wird das Bundessozialgericht über die Höhe der Hartz IV Kinderregelsätze entscheiden. Das Urteil wird mit Spannung erwartet. (22.01.2009)
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