Hartz IV Ratgeber zum Thema Verhütung

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Hartz IV Ratgeber Verhütung – Wer hat Anspruch auf Kostenerstattung? Nicht nur für Frauen lesenswert!

Familienplanung darf nicht an den Kosten scheitern. Doch immer wieder werden Frauen ungewollt schwanger, weil sie sich teure Verhütungsmittel vom kargen Arbeitslosengeld II (ALG-II) -Regelsatz einfach nicht leisten können. Bei vielen Sachbearbeitern in den Ämtern stößt man bei der Frage nach Unterstützung entweder auf taube Ohren, auf Unwissen über die Gesetzeslage oder sogar auf absolutes Unverständnis.

Früher wurde diese Frage im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt. Dort sucht man jetzt jedoch vergeblich, da dies nun im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) zu finden ist. Denn nach wie vor werden auch für ALG-II-Empfänger im Alter von über 20 Jahren die Kosten für Verhütungsmittel übernommen. Sie müssen nur schriftlich beantragt werden.

Geregelt wird dies im § 49 SGB XII: Hilfe zur Familienplanung:
Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind. Für Frauen unter 20 Jahren gilt: Bis zum 20. Geburtstag übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel. Dies ist ein Ratgeber-Hinweis aus unserem Hartz IV Forum (08.01.2009)