Hartz IV: Mietzahlungen an den Mieter

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Immer häufiger kommt es vor, dass die Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosengeld II (ALGII) von dem zuständigen Job Center (Agentur für Arbeit) an den Vermieter direkt und nicht an die Hilfebedürftigen überwiesen werden. Dass das Job- Center überhaupt an die Bankverbindung des Vermieters gelangt, liegt daran, dass in dem Antragsvordruck der Bundesagentur für Arbeit zum ALG II die Frage nach der Bankverbindung des Vermieters gestellt wird. Diese Frage muss aber nicht beantwortet werden (vgl.Hinweise des Bürgerbeauftragten für Soziale Angelegenheiten und des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein).

Bei der Hetze gegen Menschen, die Hartz IV erhalten kann es sich negativ auf sie auswirken
Bei einer direkten Überweisung der Miete durch das JobCenter an den Vermieter erfährt dieser vom Bezug des ALG II und dadurch können dem Mieter Nachteile entstehen. Daher sieht der Gesetzgeber nur in folgenden
Ausnahmefällen eine direkte Überweisung vor:

So etwa bei Hilfebedürftigen, die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, § 31 Abs. 5 SGB II. Danach wird bei bestimmten Pflichtverstößen die Regelleistung komplett gestrichen, nur noch die Leistungen für die KdU übernommen und direkt an den Vermieter bezahlt.

Weiter ist eine Direktüberweisung an den Vermieter nur dann rechtmäßig, wenn die „zweckentsprechende Verwendung sonst nicht sichergestellt ist“, § 22 III SGB II.

Keine zweckentsprechende Leistung liegt vor, wenn der Hilfebedürftige nicht an den Vermieter bezahlt, so dass u.U. der zuständige Sozialleistungsträger erneut für die Mietrückstände zur Erhaltung der Wohnung und Vermeidung der Obdachlosigkeit aufzukommen hat. In allen anderen Fällen dürfen die Unterkunftskosten nur dann direkt an den Vermieter überwiesen werden, wenn der Hilfebedürftige zuvor schriftlich in Form einer Abtretungserklärung eingewilligt hat. Dies Abtretungserklärung sollte bis aufWiderruf erteilt werden.

Tipp:
Wollen Sie nicht, dass die Unterkunftskosten direkt an den Vermieter überwiesen werden, so sollten Sie auch nicht die Bankverbindung des Vermieters angeben!