Wie wir bereits berichteten, soll die Weiterbewilligung von Hartz IV Leistungen zunächst unbürokratisch verlaufen. Hierzu hat der Bundestag im Eilverfahren die Zustimmung des Bundesrates eingeholt. Die Antragslose Weiterbewilligung von Leistungen des SGB II gehören dazu.
Automatische Weiterbewilligung von Hartz IV Leistungen
Die Jobcenter sind aufgrund der Krise überlastet. Das bürokratische Antragswesen würde dem Ansturm von Neuanträgen und Weiterbewilligungen dem nicht standhalten. Aus diesem Grund werden Hartz IV Leistungen automatisch weiterbewilligt.
Weiterbewilligung für 12 Monate
Die Gesetzeslage sieht im Detail vor, dass die Leistungen deren Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 31. März 2020 bis zum 31. August 2020 enden, keinen Weiterbewilligungsantrag bedürfen. “Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis vor dem 31. August 2020 (einschließlich 30.08.2020) enden, werden die Leistungen auf Basis der Verhältnisse des bisherigen Bewilligungszeitraums automatisch weiter bewilligt…Der zuletzt gestellte Antrag gilt insoweit einmalig für einen weiteren Bewilligungszeitraum fort. Die Leistungen werden unter Annahme unveränderter Verhältnisse für 12 Monate weiterbewilligt“, heißt es nunmehr im Gesetzestext.
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Veränderungen dennoch mitteilen!
Allerdings werden die Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Darauf wies die Bundesagentur für Arbeit explizit hin. Veränderungen sollten demnach dem Jobcenter unbedingt mitgeteilt werden. Veränderungen bedeutet, wenn z.B. ein zusätzliches Einkommen entsteht, ein Mehrbedarf erforderlich wird oder wegfällt oder sonstige leistungsrelevatne Änderungen auftreten.
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