Wie wir bereits berichteten, soll die Weiterbewilligung von Hartz IV Leistungen zunรคchst unbรผrokratisch verlaufen. Hierzu hat der Bundestag im Eilverfahren die Zustimmung des Bundesrates eingeholt. Die Antragslose Weiterbewilligung von Leistungen des SGB II gehรถren dazu.
Automatische Weiterbewilligung von Hartz IV Leistungen
Die Jobcenter sind aufgrund der Krise รผberlastet. Das bรผrokratische Antragswesen wรผrde dem Ansturm von Neuantrรคgen und Weiterbewilligungen dem nicht standhalten. Aus diesem Grund werden Hartz IV Leistungen automatisch weiterbewilligt.
Weiterbewilligung fรผr 12 Monate
Die Gesetzeslage sieht im Detail vor, dass die Leistungen deren Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 31. Mรคrz 2020 bis zum 31. August 2020 enden, keinen Weiterbewilligungsantrag bedรผrfen. “Fรผr Bewilligungszeitrรคume, die in der Zeit vom 31. Mรคrz 2020 bis vor dem 31. August 2020 (einschlieรlich 30.08.2020) enden, werden die Leistungen auf Basis der Verhรคltnisse des bisherigen Bewilligungszeitraums automatisch weiter bewilligt…Der zuletzt gestellte Antrag gilt insoweit einmalig fรผr einen weiteren Bewilligungszeitraum fort. Die Leistungen werden unter Annahme unverรคnderter Verhรคltnisse fรผr 12 Monate weiterbewilligtโ, heiรt es nunmehr im Gesetzestext.
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Verรคnderungen dennoch mitteilen!
Allerdings werden die Prรผfungen zu einem spรคteren Zeitpunkt nachgeholt. Darauf wies die Bundesagentur fรผr Arbeit explizit hin. Verรคnderungen sollten demnach dem Jobcenter unbedingt mitgeteilt werden. Verรคnderungen bedeutet, wenn z.B. ein zusรคtzliches Einkommen entsteht, ein Mehrbedarf erforderlich wird oder wegfรคllt oder sonstige leistungsrelevatne รnderungen auftreten.